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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel6. April 2022Vertretung in Luxembourg

Vertragsverletzungsverfahren im April: wichtigste Beschlüsse Luxemburg betreffend

The statuette of Themis, goddess of divine justice

Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt. Die Kommission hat zudem beschlossen, 90 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind.

Für nähere Informationen über den Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren siehe die gesamte Seite mit Fragen & Antworten. Weitere Informationen zu allen gefassten Beschlüssen sind im Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren zu finden.

Übersicht nach Politikfeldern

Migration, Inneres und Sicherheitsunion

Mit Gründen versehene Stellungnahmen

Bargeldlose Zahlungen: Kommission fordert GRIECHENLAND, LUXEMBURG und SPANIEN auf, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln einzuhalten

Die Kommission hat heute Griechenland (INFR(2021)0210), Luxemburg (INFR(2021)0287) und Spanien (INFR(2021)0222) aufgefordert, Informationen darüber zu übermitteln, wie sie die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (Richtlinie (EU) 2019/713) in ihr nationales Recht umgesetzt haben. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Mai 2021 Zeit, die Richtlinie umzusetzen und der Kommission ihre nationalen Maßnahmen mitzuteilen. Mit der Richtlinie werden Diebstahl und die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsdaten sowie deren Weiterverkauf und Verbreitung unter Strafe gestellt. Die Richtlinie deckt bargeldlose Transaktionen ab, die mit Zahlungsinstrumenten jeglicher Art, einschließlich Bankkarten, aber auch mit virtuellen Instrumenten wie mobilen Zahlungen getätigt werden. Da Griechenland, Luxemburg und Spanien die ursprüngliche Umsetzungsfrist nicht eingehalten hatten, übermittelte die Kommission allen drei Mitgliedstaaten im Juli 2021 ein Aufforderungsschreiben. Keines der Länder hat bis heute Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt, sodass die Kommission beschlossen hat, ihnen mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Die drei Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben zu antworten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union mit den Fällen zu befassen.

Energie und Klima

Mit Gründen versehene Stellungnahmen

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Kommission fordert KROATIEN, SPANIEN, und LUXEMBURG auf, die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen

Die Kommission hat heute beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Kroatien (INFR(2020)0188), Spanien (INFR(2020)0175) und Luxemburg (INFR(2020)0215) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, die Richtlinie (EU) 2018/844 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umzusetzen. Mit der Richtlinie wurden neue Aspekte zur Stärkung des vorhandenen Rahmens, wie beispielsweise Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude, Elektromobilität und Ladepunkte, sowie neue Vorschriften für Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen festgelegt. Mit der Richtlinie setzte die EU ein starkes politisches Zeichen und bekräftigte ihre Zusage, den Gebäudesektor entsprechend den technologischen Verbesserungen zu modernisieren und die geringe Gebäuderenovierungsquote zu erhöhen, um die Energieeffizienz des Gebäudebestands in der EU zu verbessern. Die überarbeiteten Vorschriften waren bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umzusetzen. Im Mai 2020 erhielten die drei Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben wegen Nichtumsetzung der Richtlinie. Die Kommission ist nach Prüfung der nationalen Maßnahmen der Auffassung, dass Kroatien, Spanien und Luxemburg die Richtlinie nicht vollständig umgesetzt haben, und übermittelt ihnen daher mit Gründen versehene Stellungnahmen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Sollten sie keine zufriedenstellende Antwort geben, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen diese Länder einreichen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. April 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg