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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel11. März 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Vorschlag für einen Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts der russischen Invasion der Ukraine

Drapeaux européens devant le Berlaymont

Heute hat die Kommission einen Vorschlag für einen Befristeten Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft angesichts der russischen Invasion der Ukraine zur Konsultation an die Mitgliedstaaten übermittelt. Der Entwurf stützt sich auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV, wonach zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben der EU Beihilfen gewährt werden können.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu:

„Wir unterstützen die Ukrainerinnen und Ukrainer uneingeschränkt. Sie haben Krieg und brauchen diese Unterstützung. Putins Krieg gegen die Ukraine wird sich jetzt und in den kommenden Monaten auch auf die Wirtschaft der EU auswirken. Wir sind daher bereit, die Flexibilität unseres Instrumentariums für staatliche Beihilfen voll auszuschöpfen, damit die Mitgliedstaaten stark betroffene Unternehmen und Sektoren unterstützen können. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen wir derzeit Optionen für erforderliche und verhältnismäßige Unterstützung. Gleichzeitig müssen faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt gewahrt bleiben.“

Die Kommission bittet die Mitgliedstaaten um Stellungnahme zu ihrem Entwurf für einen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Krise als notwendig erachtet werden. Die Maßnahmen könnten die bestehende Möglichkeit nach Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV ergänzen, Schäden abzumildern, die unmittelbar durch den militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine verursacht wurden, einschließlich bestimmter direkter Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen oder anderer restriktiver Maßnahmen, die als Reaktion auf die Invasion ergriffen wurden.

Insbesondere könnte der zur Konsultation übermittelte Entwurf den Mitgliedstaaten folgende Möglichkeiten eröffnen:

  • Gewährung vorübergehender Liquiditätshilfen für alle von der derzeitigen Krise betroffenen Unternehmen, z. B. in der Form von Garantien und zinsvergünstigten Darlehen
  • Beihilfen für Mehrkosten aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise; diese Unterstützung könnte in jeder Form, auch als begrenzter Zuschüsse, gewährt werden, um – insbesondere energieintensive – Unternehmen teilweise für Energiepreissteigerungen zu entschädigen.

Beide Arten von Maßnahmen würden auch Unternehmen offenstehen, die sich in Schwierigkeiten befinden, da sie aufgrund der derzeitigen Umstände einen akuten Liquiditätsbedarf verzeichnen können. Mit Sanktionen belegte und von Russland kontrollierte Unternehmen wären vom Anwendungsbereich der Maßnahmen ausgenommen.

Darüber hinaus legt die Kommission den Mitgliedstaaten eine Reihe allgemeiner und spezifischer Fragen vor, z. B. in Bezug auf Beihilfeintensitäten und -obergrenzen, die Definition des Begriffs „energieintensive Verbraucher“ und Umweltauflagen für diese Verbraucher, ob Kosten für andere Inputs, die ähnlichen Preissteigerungen unterliegen wie Gas und Strom, berücksichtigt werden sollten und ob für bestimmte Sektoren wie die Landwirtschaft andere Maßnahmen erforderlich wären.

Die Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit, zu dem Entwurf der Kommission Stellung zu nehmen und auf diese Fragen einzugehen. Die Kommission wird das Feedback rasch analysieren und ihren endgültigen Standpunkt zu einem neuen Befristeten Rahmen festlegen. Ferner wird sie von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der derzeitigen Krise angemeldete Unterstützungsmaßnahmen vorrangig bearbeiten.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. März 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg