Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
Presseartikel13. April 2022Vertretung in Luxembourg

Geistiges Eigentum: Kommission stärkt den Schutz handwerklicher und industrieller Produkte aus Europa in der EU und darüber hinaus

  A worker in the Vesica Piscis footwear company

Die Kommission hat heute einen Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums an handwerklichen und industriellen Produkten vorschlagen. Dieser Rahmen, der erste seiner Art, beruht auf der Originalität und Authentizität traditioneller Praktiken aus den europäischen Regionen. Er erfasst Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porzellan aus Limoges, Messerschmiedewaren aus Solingen und Bunzlauer Keramik. Obwohl diese hoch geschätzten Produkte einen europaweiten, teilweise weltweiten Ruf genießen, verfügten die Hersteller bislang über keinen EU-weiten Schutz der Bezeichnung, die Ursprung und Ansehen ihrer Produkte mit deren Qualität verknüpft.

Aufbauend auf dem Erfolg des Systems der geografischen Angaben für Weine, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse, möchte die Kommission mit dem heutigen Verordnungsvorschlag den Herstellern eine Möglichkeit zum Schutz handwerklicher und industrieller Produkte, die mit ihrer Region assoziiert werden, sowie ihres traditionellen Know-how an die Hand geben, der sich in Europa und darüber hinaus auswirkt. Dank dem in der Verordnung vorgesehenen Schutz der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene können die Verbraucherinnen und Verbraucher die Qualität solcher Produkte leichter erkennen und fundiertere Entscheidungen treffen. Sie wird in den europäischen Regionen dazu beitragen, Qualifikationen und Arbeitsplätze zu fördern, anzuziehen und zu erhalten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen beitragen. Der Vorschlag würde auch dafür sorgen, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gleichgestellt werden, für die bereits geschützte geografische Angaben existieren. 

Margrethe Vestager , Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, erklärte dazu:

Viele europäische Regionen bergen ein unerschlossenes Potenzial für Arbeitsplätze und Wachstum. Insbesondere im handwerklichen und industriellen Sektor haben zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen über Generationen hinweg Fertigkeiten entwickelt und verfeinert, aber es fehlt an Anreizen und an Ressourcen zu deren – insbesondere grenzüberschreitenden – Schutz. Geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte bieten einen Schutz, der sowohl die Regionen als auch die Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken wird.

Der für den Binnenmarkt verantwortliche EU-Kommissar Thierry Breton äußerte sich dazu folgendermaßen:

 „Europa verfügt über ein außergewöhnliches Erbe an handwerklichen und industriellen Produkten von Weltruf. Es ist an der Zeit, diesen Herstellern – wie Lebensmittel- und Weinerzeugern – ein neues Recht des geistigen Eigentums zu verleihen, das das Vertrauen in ihre Produkte sowie deren Sichtbarkeit erhöht, indem es für ihre Authentizität und ihren Ruf bürgt. Die heutige Initiative wird auch zur Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen, sowie zur Entwicklung des Tourismus, auch in den ländlicheren oder wirtschaftlich schwächeren Gebieten, beitragen.“

Mit der heute vorgeschlagenen Verordnung wird Folgendes erreicht:

  • Einführung eines EU-weiten Schutzes geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte, damit Hersteller die mit ihren Produkten verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU schützen und durchsetzen können. Die neue Verordnung wird auch das Vorgehen gegen gefälschte Produkte, einschließlich solcher, die online verkauft werden, erleichtern. Sie wird der derzeitigen Zersplitterung abhelfen, die durch den Teilschutz auf nationaler Ebene besteht.
  • Ermöglichung einer einfachen und kostengünstigen Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte durch Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens. Die Hersteller müssten die Eintragung einer geografischen Angabe bei den benannten Behörden der Mitgliedstaaten beantragen, welche anschließend erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleiten würden. Wenn ein Mitgliedstaat kein nationales Bewertungsverfahren eingerichtet hat, können Anträge auch direkt beim EUIPO gestellt werden. Der Vorschlag verschafft Herstellern auch die Möglichkeit, ihre Produkte selbst für konform mit den Produktspezifikationen zu erklären, wodurch das System flexibler und kostengünstiger wird.
  • Vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums, indem Hersteller handwerklicher und industrieller Produkte mit eingetragener geografischer Angabe in die Lage versetzt werden, ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu schützen, der die EU im November 2019 beigetreten ist und die geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte abdeckt. Zugleich wird es nun möglich, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern in der EU zu schützen.
  • Unterstützung der Entwicklung von Europas ländlichen Gebieten und Regionen, indem Herstellern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Anreize geboten werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen. Die vorgeschlagene Verordnung wird auch dazu beitragen, einzigartige Fertigkeiten zu erhalten, die ansonsten möglicherweise verloren gehen, insbesondere in den ländlichen und weniger entwickelten Regionen Europas. Die Regionen würden vom Ansehen der neuen geografischen Angaben profitieren. Dies kann hilfreich sein, um Touristen anzuziehen und in den Regionen neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, wodurch ihre wirtschaftliche Erholung angekurbelt wird.

Hintergrund

Der heutige Vorschlag folgt dem im November 2020 angenommenen Aktionsplan für geistiges Eigentum, in dem die Kommission angekündigt hat, sie werde die Machbarkeit eines Systems zum Schutz geografischer Bezeichnungen für handwerkliche und industrielle Produkte auf EU-Ebene prüfen. Sie kommt damit Aufrufen von Herstellern, regionalen Behörden sowie des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen nach, die die Kommission aufgefordert hatten, einen Rechtsrahmen für den Schutz handwerklicher und industrieller Produkte zu schaffen. Der im November 2019 erfolgte Beitritt der EU zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, einem von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten Vertrag, verlieh dem Vorhaben weitere Impulse.

Nach dem derzeitigen Unionsrecht sind geografische Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Weine geschützt. Mit dem heutigen Vorschlag würde ein ergänzendes Schutzsystem geschaffen, das sowohl auf ein hohes Maß an Schutz des geistigen Eigentums, eine bessere Information der Verbraucher und eine Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung der Regionen abzielt. Das neue System bietet dasselbe Schutzniveau wie die geltenden geografischen Angaben, berücksichtigt jedoch die Andersartigkeit handwerklicher und industrieller Produkte.

Weitere Informationen

Vorschlag für eine Verordnung

Fragen und Antworten

Nähere Informationen über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte

Folgen Sie @EU_Commission und @EU_Growth auf Twitter.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. April 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg