
Die Kommission hat heute ihren fünften jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht, in dem sie die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten auf gleicher Grundlage systematisch und objektiv untersucht. Im Vergleich zum 2020 angenommenen ersten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sind die Mitgliedstaaten und die EU insgesamt viel besser darauf vorbereitet, neue Herausforderungen zu erkennen und zu bewältigen und Probleme zu verhindern. Dies fördert die Resilienz unserer europäischen Demokratien und das Vertrauen in die EU. Es trägt auch zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bei und schafft günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum voranbringen.
Seit seiner erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2020 ist der Bericht zu einer echten Triebfeder für positive Reformen geworden: Zwei Drittel (68 %) der Empfehlungen aus dem Jahr 2023 wurden vollständig oder teilweise umgesetzt. In einigen Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiter systematische Bedenken, und die Lage hat sich weiter verschlechtert. Die Bedenken werden in den Empfehlungen des diesjährigen Berichts zur Sprache gebracht. Der Bericht enthält keine Empfehlungen für Erweiterungsländer, da Empfehlungen für diese Länder ausschließlich im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets abgegeben werden.
Der diesjährige Bericht enthält erstmals vier Länderkapitel zu den Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Aufnahme dieser vier am weitesten fortgeschrittenen Erweiterungsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wird ihre Reformbemühungen unterstützen und den Behörden helfen, weitere Fortschritte im Beitrittsprozess zu erzielen und die Fortsetzung der Arbeit im Bereich der Rechtsstaatlichkeit als künftige Mitgliedstaaten vorzubereiten.
Mehr als 7 von 10 EU-Bürgerinnen und -Bürgern sind sich einig, dass die EU eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in ihrem Land spielt, wie aus einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Sonderumfrage hervorgeht. Fast neun von zehn EU-Bürgerinnen und -Bürgern halten es für wichtig, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Grundwerte der EU achten – diese Meinung ist seit 2019 stabil geblieben. Darüber hinaus hat sich die Wahrnehmung, über die Grundwerte der EU informiert zu sein, in vielen Ländern deutlich verbessert: Insgesamt fühlen sich 51 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger gut über die Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit in der EU unterrichtet – gegenüber 43 % im Jahr 2019.
Wie jedes Jahr enthält der Bericht auch 2024 eine Mitteilung, in der die Lage in der EU insgesamt untersucht wird, und 27 Länderkapitel, in denen die wesentlichen Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten betrachtet werden. Teil des Berichts sind auch eine Bewertung der Empfehlungen aus dem vergangenen Jahr sowie auf Basis dessen erneut spezifische Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten.
Der Bericht deckt vier Themenbereiche ab: nationale Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Freiheit und Pluralismus der Medien sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.
Wesentliche Feststellungen und Empfehlungen
- Justizreformen
Justizreformen standen im vergangenen Jahr weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda, wobei viele Mitgliedstaaten die Empfehlungen von 2023 umgesetzt und im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vereinbarte Reformen durchgeführt haben. Mehrere Mitgliedstaaten haben wichtige Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz entweder auf den Weg gebracht oder in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt. Sie haben gesetzgeberische Anstrengungen unternommen, um die Unabhängigkeit und Effektivität der Räte für das Justizwesen zu stärken, die Verfahren zur Ernennung von Richterinnen und Richtern, auch mit Blick auf die obersten Gerichte, zu verbessern oder die Autonomie der Staatsanwaltschaften zu stärken. Gleichzeitig bleiben einige systemische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz bestehen, und es wurden in konkreten Fällen Verschlechterungen festgestellt. Die Mitgliedstaaten haben auch Maßnahmen eingeführt, um die Effizienz und Qualität der Justiz zu erhöhen und den Zugang zur Justiz zu erleichtern. In mehreren Mitgliedstaaten gibt die Vergütung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten jedoch Anlass zur Sorge und hat zu Schwierigkeiten bei der Einstellung qualifizierten Justizpersonals geführt.
Den Mitgliedstaaten wird daher im diesjährigen Bericht empfohlen, Herausforderungen wie die Notwendigkeit von Garantien bei Ernennungsverfahren sowohl von Richterinnen und Richtern an Gerichten unterer Instanzen als auch in hochrangigen Positionen, die Autonomie der Staatsanwaltschaft oder das Erfordernis angemessener Ressourcen für die Justiz – auch in Bezug auf die Gehälter – anzugehen.
In den Erweiterungsländern wurden wichtige Reformen, auch auf verfassungsrechtlicher Ebene, durchgeführt, um die Unabhängigkeit der Justiz und die Qualität der Justizsysteme zu stärken. Allerdings sind weitere Arbeiten erforderlich, insbesondere in Bereichen, die mit der Arbeitsweise der Selbstverwaltungsorgane der Justiz und mit der Ernennung von Richterinnen und Richtern zusammenhängen.
- Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Korruption bereitet den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen in der EU nach wie vor Sorgen, wie aus der Eurobarometer-Sonderumfrage und der Flash-Eurobarometer-Umfrage 2024 zur Haltung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zum Thema Korruption in der EU hervorgeht.
Die Ergebnisse der Eurobarometer-Sonderumfrage zeigen, dass die Europäerinnen und Europäer besorgt bleiben, was die Bemühungen der nationalen Regierungen zur Korruptionsbekämpfung angeht. 65 % der Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden, und nur 30 % sind der Ansicht, dass die Regierungsbemühungen zur Korruptionsbekämpfung Wirkung zeigen. 51 % der in der EU ansässigen Unternehmen sind der Ansicht, dass Menschen oder Unternehmen, die korrupte Praktiken anwenden, von den Behörden erwischt oder diesen gemeldet werden. Rund drei Viertel dieser Unternehmen äußerten die Meinung, dass zu enge Verbindungen zwischen Wirtschaft und Politik zu Korruption führen (79 %) und dass Günstlingswirtschaft und Korruption dem Wettbewerb zwischen Unternehmen schaden (74 %). Durchschnittlich 68 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger und 64 % der in der EU ansässigen Unternehmen sind der Ansicht, dass Korruption in ihren Mitgliedstaaten weitverbreitet ist.
Seit dem vergangenen Jahr haben die Mitgliedstaaten ihre institutionelle Landschaft zugunsten einer intensiveren Korruptionsbekämpfung verbessert – unter anderem durch mehr Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften und die Justiz. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die präventiven Rahmen zu stärken, z. B. was Lobbyarbeit, Interessenkonflikte und Vorschriften für Vermögenserklärungen angeht, und um eine wirksame Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen zu gewährleisten. Dies spiegelt sich in den diesjährigen Empfehlungen wider.
In den Erweiterungsländern wurden die rechtlichen und institutionellen Regelungen gestärkt, während die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen weiter verstärkt werden muss.
- Freiheit und Pluralismus der Medien
Seit dem letzten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit haben mehrere Mitgliedstaaten konkrete Schritte unternommen, um für mehr Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und ein verbessertes Arbeitsumfeld zu sorgen – auch im Lichte von Initiativen der Kommission wie dem bereits in Kraft getretenen Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA), das ab August 2025 uneingeschränkt anwendbar sein wird, der Anti-SLAPP-Richtlinie und -Empfehlung sowie der Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten.
Darüber hinaus wurden die Aufgaben und Zuständigkeiten mehrerer nationaler Medienregulierungsbehörden ausgeweitet, auch aufgrund des Inkrafttretens des EU-Gesetzes über digitale Dienste. Zudem wurden Online-Register über Eigentumsverhältnisse neu eingerichtet oder ausgebaut.
In mehreren Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Bedenken in Bezug auf die unabhängige Leitung oder Finanzstabilität öffentlich-rechtlicher Medienanstalten, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und die transparente und gerechte Vergabe staatlicher Werbung. Die Kommission hat erneut mehrere Empfehlungen für all diese Bereiche, einschließlich der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, abgegeben.
Die Erweiterungsländer sehen sich Herausforderungen vor allem mit Blick auf die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden oder der öffentlich-rechtlichen Medien und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten gegenüber, auch wenn in einigen dieser Länder Reformen durchgeführt wurden, um eine Reihe von Problemen anzugehen.
- Institutionelle Gewaltenteilung
Die Mitgliedstaaten haben die Qualität ihrer Gesetzgebungsverfahren weiter verbessert und Interessenträger in diese Prozesse einbezogen – ein Trend, der auch in den früheren Berichten über die Rechtsstaatlichkeit festgestellt wurde. Einige Mitgliedstaaten haben den Status nationaler Menschenrechtsinstitutionen, Ombudspersonen und anderer unabhängiger Behörden aufgewertet und die entsprechenden Ressourcen erhöht. Zudem wurden in mehreren Mitgliedstaaten die Initiativen zur Stärkung des Rahmens und der Finanzierung der Zivilgesellschaft fortgesetzt.
In mehreren Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen wie etwa durch die übermäßige Nutzung beschleunigter Verfahren, wegen der allgemeinen Qualität der Rechtsetzung sowie bei der Konsultation der Interessenträger. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind zunehmend mit Problemen, gesetzlichen Einschränkungen und Angriffen einschließlich systemischer Beschränkungen ihrer Tätigkeit in bestimmten Mitgliedstaaten konfrontiert. Das ist ein besorgniserregender Trend, der bereits im vorherigen Bericht festgestellt wurde.
Um die ermittelten Probleme anzugehen, hat die Kommission Empfehlungen zum Funktionieren des Gesetzgebungsverfahrens, zur Einrichtung und zur Funktionsweise unabhängiger Behörden und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft abgegeben.
In den Erweiterungsländern bleiben Herausforderungen hinsichtlich der systematischen Weiterverfolgung der Empfehlungen der Ombudspersonen und anderer unabhängiger Gremien bestehen. Herausforderungen werden auch in Bezug auf die Qualität der Rechtsetzung und die Konsultation der Interessenträger konstatiert.
Wie geht es weiter?
Die Kommission ersucht nun das Europäische Parlament und den Rat, die allgemeinen und länderspezifischen Gespräche auf der Grundlage dieses Berichts fortzusetzen und dabei auch auf die Empfehlungen zurückzugreifen, um zu prüfen, wie sich konkrete Fortschritte erzielen lassen. Die Kommission fordert ferner die nationalen Parlamente, die Zivilgesellschaft sowie andere wichtige Interessenträger und Akteure auf, den Dialog über die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler wie europäischer Ebene mit einem verstärkten Engagement der Bürgerinnen und Bürger fortzusetzen. Überdies ruft sie die Mitgliedstaaten auf, den in dem Bericht ermittelten Chancen und Herausforderungen wirksam zu begegnen, und ist bereit, die Mitgliedstaaten bei der fortgesetzten Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen.
Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien 2024-2029 angekündigt hat, wird die Kommission ihre Überwachung und Berichterstattung weiter verbessern und die Gewaltenteilung stärken, insbesondere, indem die Umsetzung der Empfehlungen nachverfolgt wird. Um sicherzustellen, dass in dem Bericht alle Themen in ganz Europa untersucht werden, wird der Bericht um eine Binnenmarktdimension ergänzt. Damit werden Fragen der Rechtsstaatlichkeit behandelt, die Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – betreffen, die grenzüberschreitend tätig sind.
Für die Erweiterungsländer wird die Kommission die ermittelten Probleme auch in ihren nächsten Jahresberichten zur Erweiterung weiterverfolgen. Weitere Erweiterungsländer werden in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einbezogen, sobald sie bereit sind.
Hintergrund
Die Rechtsstaatlichkeit ist für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in der EU von entscheidender Bedeutung, da sie eine Voraussetzung für die Achtung anderer Werte ist. Sie garantiert die Wahrung der Grundrechte im Einklang mit den demokratischen Grundwerten, gewährleistet die Anwendung des EU-Rechts und fördert ein investitionsfreundliches Unternehmensumfeld. Sie ist ein wesentliches Element der Identität der Europäischen Union.
Der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Ergebnis eines intensiven Dialogs mit den nationalen Behörden und Interessenträgern, der alle Mitgliedstaaten sowie die vier Erweiterungsländer auf der Grundlage derselben objektiven und transparenten Methodik umfasst; hierbei werden in jedem Land identische Sachverhalte geprüft. Die von der Kommission vorgenommene qualitative Bewertung bezieht sich insbesondere auf wichtige Entwicklungen seit Annahme des vierten jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit im Juli 2023, wobei den Entwicklungen angemessen Rechnung getragen wird.
Der Bericht steht im Mittelpunkt des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit. Dieser präventive jährlichen Zyklus dient der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und soll die Entstehung bzw. Verschärfung von Problemen verhindern. Er steht gesondert von den übrigen Elementen des EU-Instrumentariums zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und ergänzt die im Vertrag verankerten Mechanismen, mit denen die EU auf schwerwiegendere rechtsstaatliche Probleme in den Mitgliedstaaten reagieren kann, ohne diese zu ersetzen. Zu diesen Instrumenten gehören Vertragsverletzungsverfahren und das Verfahren zum Schutz der Grundwerte der Union nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union.
Die fünfte Ausgabe des Berichts enthält spezifische Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten, ein Vorgehen, das 2022 eingeführt wurde. Die Analyse enthält auch eine qualitative Bewertung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2023 erzielt haben, wobei der Gesamtkontext in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wird. Je nach den Fortschritten, die in den verschiedenen Teilbereichen der jeweiligen Empfehlung erzielt wurden, schloss die Kommission ihre Bewertung in jedem Fall ab und nutzte dabei folgende Kategorien, um die Entwicklungen zu verfolgen: keine Fortschritte, einige Fortschritte, erhebliche Fortschritte und vollständige Umsetzung.
Die diesjährigen Empfehlungen wurden auf der Grundlage der Bewertung in den Länderkapiteln und des Dialogs mit den Mitgliedstaaten sowie unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ausgearbeitet. Bei den Empfehlungen hat die Kommission sorgfältig darauf geachtet, dass sie zielgerichtet und in europäischen Normen verankert bleiben, und sie hat dabei die nationalen Rechtssysteme berücksichtigt. Darüber hinaus werden Kohärenz und Synergien mit anderen Prozessen wie dem Europäischen Semester, der Konditionalitätsregelung für den Haushalt und der Aufbau- und Resilienzfazilität sichergestellt. In den künftigen Ausgaben des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit werden weiterhin die Folgemaßnahmen zu den diesjährigen Empfehlungen untersucht. Die Empfehlungen sollten zusammen mit den Bewertungen in den Länderkapiteln gelesen werden, in denen konkrete Bedenken geprüft werden und die den Mitgliedstaaten als Orientierungshilfe für Abhilfemaßnahmen dienen sollen.
Seit 2020 haben mehrere neue EU-Initiativen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung im Rahmen dieses Berichts gemeinsame Normen in für die Rechtsstaatlichkeit unmittelbar relevanten Bereichen angehoben. Dazu gehören das Europäische Medienfreiheitsgesetz und das Antikorruptionspaket einschließlich Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und zur Stärkung des Mechanismus der Union zur Sanktionierung von Korruption in der externen Dimension der EU.
Im Anschluss an die Ankündigung in der Rede zur Lage der Union 2023 wird die Aufnahme bestimmter Erweiterungsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 an der Seite der Mitgliedstaaten die Reformbemühungen dieser Länder unterstützen, um vor dem Beitritt unumkehrbare Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erzielen und nach dem Beitritt dauerhaft hohe Standards zu gewährleisten. Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sind nun in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen worden, der die Fortschritte widerspiegelt, die die Länder in ihrem jeweiligen Beitrittsprozess erzielt haben – wobei der Schwerpunkt auf der Förderung der Rechtsstaatlichkeit liegt. Dieser Ansatz wird in Zukunft je nach Fortschritt auf andere Erweiterungsländer ausgeweitet.
Weitere Informationen
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Empfehlungen
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Länderkapitel
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Länderkapitel: Kurzfassungen und Empfehlungen
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Methodik
Der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit – Factsheet
Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit – Factsheet
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Fragen und Antworten
Eurobarometer Spezial 553 – Rechtsstaatlichkeit:
Eurobarometer 584 – Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption in der EU
Eurobarometer 542 – Einstellungen von Unternehmen zur Korruption in der EU
Quote(s)
Rechtsstaatlichkeit hält unsere Demokratien zusammen und schützt unsere Rechte. Ohne Rechtsstaatlichkeit versänken unsere Demokratien und Volkswirtschaften im Chaos. Im Einklang mit unseren gemeinsamen Werten haben wir fünf Jahre lang am EU-Instrumentarium zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit gearbeitet und sind heute viel besser für Herausforderungen gerüstet. Die Arbeit an der Rechtsstaatlichkeit fördert den stetigen Dialog mit den Mitgliedstaaten. Der diesjährige Bericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit verbessert und gestärkt haben – nicht zuletzt, indem sie die Empfehlungen der Kommission umgesetzt haben. Leider bleiben jedoch in mehreren Mitgliedstaaten Bedenken in verschiedenen Kategorien bestehen. Das bedeutet, dass noch mehr getan werden muss, um die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern, um Korruption wirksam zu bekämpfen und um für mehr Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu sorgen.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz
Fünf Jahre nach dem ersten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sind wir besser aufgestellt, um sich abzeichnende Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit zu erkennen, zu verhindern und zu meistern. Es hat sich gezeigt, dass es zu wichtigen Fortschritten beitragen kann, im Dialog zu bleiben. Aus genau diesem Grund war und bleibt dieser Bericht ein Bezugspunkt, um Debatten auf nationaler Ebene anzustoßen und dazu beizutragen, die nationalen Reformagenden voranzutreiben. Zwar gibt es positive Entwicklungen, doch die heute vorgestellten Erkenntnisse zeigen auch, dass noch Verbesserungsbedarf besteht. Die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, ist eine dauerhafte Aufgabe für alle Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer. Ich möchte alle Mitgliedstaaten ermutigen, weiter an der Umsetzung der Empfehlungen zu arbeiten.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juli 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg