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Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 10. Oktober 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 6 Min

Dritter Jahresbericht der Kommission: Die Aufbau- und Resilienzfazilität bringt weiterhin konkrete Ergebnisse

© Copyright European Union - 2024

Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), Kernstück des EU-Aufbauinstruments NextGenerationEU, nimmt an Fahrt auf und bringt Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten voran. Wie aus dem heute angenommenen dritten Jahresbericht der Kommission hervorgeht, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der vollständigen und fristgerechten Umsetzung ihrer Pläne durch stärker gestraffte Verfahren. Ferner hat sie die Transparenz und die Mechanismen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union weiter verbessert.

Mit 650 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen und Darlehen gibt die ARF entscheidende Impulse für ehrgeizige Investitionen und Reformen in allen Mitgliedstaaten, um den grünen und den digitalen Wandel voranzubringen, und stärkt die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Union.

Seit ihrer Einrichtung wurden im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Investitionen in Höhe von mehr als 82 Mrd. EUR zur direkten Unterstützung von Unternehmen mobilisiert. Durch über 900 Reformen sollen bürokratische Hürden abgebaut und Verfahren für Unternehmen, beispielsweise das Einholen von Bewilligungen und Genehmigungen, beschleunigt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union zu steigern. Mit Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden 34 Mio. Megawattstunden an Energieverbrauch eingespart, mehr als 11,8 Mio. Menschen haben an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen und 9,8 Mio. Menschen haben von Schutzmaßnahmen gegen klimabedingte Katastrophen profitiert.

Diese Fortschritte sind das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, allen Interessenträgern sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Voraussichtlich mehr als 300 Mrd. Euro ARF-Mittel bis Ende 2024 ausgezahlt

Die Umsetzung der ARF und die Auszahlung von ARF-Mitteln hat nach einigen Verzögerungen 2023, die größtenteils auf die rechtswidrigen Invasion Russlands in die Ukraine, die hohe Inflation, Lieferengpässe und die erforderliche Annahme neuer REPowerEU-Kapitel zurückzuführen waren, wieder an Fahrt aufgenommen. Bisher hat der Rat 26 solcher Kapitel gebilligt, mit denen zusätzliche Mittel für Reformen und Investitionen zur Diversifizierung der Energieversorgung, Beschleunigung des grünen Wandels und Unterstützung finanziell schwächerer Haushalte bereitgestellt werden können.

Bei der Kommission sind bislang 69 Zahlungsanträge von 25 Mitgliedstaaten eingegangen und über 267 Mrd. EUR, d. h. mehr als 40 % der verfügbaren ARF-Mittel, wurden ausgezahlt. Bis Ende des Jahres sollen mehr als 300 Mrd. EUR an ARF-Mitteln ausgezahlt worden sein. Der Bericht zeigt anhand zahlreicher Beispiele, wie sich die Fortschritte bei den Reformen und Investitionen in den sechs Politikbereichen der Aufbau- und Resilienzfazilität spürbar und positiv sowohl auf Bürgerinnen und Bürger als auch auf Unternehmen auswirken.

Die Union hat auch weiterhin erfolgreich Mittel auf den Kapitalmärkten zur Finanzierung der Fazilität beschafft, wobei bislang mehr als 60,2 Mrd. EUR an grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU ausgegeben wurden.

Einfachere Umsetzung für die Mitgliedstaaten

Da die ARF zeitlich beschränkt ist, sollten alle Anstrengungen auf die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Pläne bis 2026 gerichtet bleiben. Die Mitgliedstaaten müssen die zügige und vollständige Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne weiter vorantreiben und die Kommission leistet dabei aktive Unterstützung.

So hat die Kommission 2024 weitere Schritte unternommen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der ARF zu unterstützen. Im Juli dieses Jahres hat die Kommission in aktualisierten Leitlinien für die Mitgliedstaaten vereinfachte Verfahren, insbesondere für die Überarbeitung der Pläne, eingeführt, die auch bei Engpässen bei der Umsetzung von Bedeutung sein werden. Auch die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten wurden gestrafft. Außerdem wurde Klarheit in Bezug auf die Bedingungen geschaffen, unter denen ARF-Mittel zur Förderung von Synergien mit anderen Unionsmitteln kombiniert werden können.

Mehr Transparenz

Die Kommission ist bei der Umsetzung der ARF auch über die rechtlichen Anforderungen hinaus um Klarheit und Transparenz bemüht.

So werden in dem heute angenommenen Bericht die Angaben der Mitgliedstaaten zu den 100 größten Endempfängern im Rahmen der ARF ausführlich analysiert. Mit Blick auf mehr Transparenz und Klarheit bietet die Kommission neue Orientierungshilfen zu den zentralen Konzepten der ARF-Verordnung, die in den Anhängen des Jahresberichts dargelegt werden:

  • Wie bestimmt die Kommission, ab wann eine Reform oder Investition Förderfähigkeit im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährleistet?
  • Was betrachtet die Kommission als wiederkehrende Ausgaben, die grundsätzlich nicht durch die Fazilität finanziert werden dürfen, und welche Kriterien rechtfertigen eine Ausnahme von dieser Regel?
  • Begriff der „Doppelfinanzierung“ im Kontext der ARF
  • Begriff des „Endempfängers“ von ARF-Mitteln

Solider Schutz der finanziellen Interessen der Union

Der Schutz der finanziellen Interessen der Union zählt zu den zentralen Prioritäten der Kommission. Daher arbeitet die Kommission unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments, des Rates und des Europäischen Rechnungshofs an der kontinuierlichen Stärkung ihres Prüfungs- und Kontrollrahmens. Im Zeitraum September 2023 bis August 2024 hat die Kommission 17 risikobasierte Ex-post-Prüfungen von Etappenzielen und Zielwerten durchgeführt, um festzustellen, ob diese in zufriedenstellender Weise erfüllt wurden. Ferner wurden vier nationale Kontrollsysteme geprüft. Ende 2023 hatte die Kommission jeden Mitgliedstaat mindestens einmal geprüft.

Hintergrund

Der dritte Jahresbericht der Kommission über die Umsetzung der ARF ist Teil einer Reihe von Berichten, die gemäß der ARF-Verordnung während der gesamten Laufzeit der Fazilität erstellt werden. Er wird in den laufenden Dialog zwischen den Unionsorganen und mit Interessenträgern über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität einfließen.

Der Bericht stützt sich auf die angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne, wie sie von der Kommission bewertet wurden, die Angaben der Mitgliedstaaten, die diese im Rahmen ihrer halbjährlichen Berichtspflichten bis April 2024 übermittelt haben, und auf die Entwicklungen bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität bis zum 31. August 2024.

Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne kann über das Aufbau- und Resilienzscoreboard, ein im Dezember 2021 von der Kommission eingerichtetes Online-Portal, verfolgt werden. Nähere Informationen über die ARF finden Sie auf dieser Seite, die eine interaktive Karte der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Projekte enthält.

Weitere Informationen

Dritter Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität [XXX]

Aufbau- und Resilienzfazilität

Konsolidierter Text der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Aufbau- und Resilienzscoreboard

Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sind essenziell für die Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit und die Umsetzung unserer Ziele in den Bereichen digitaler und grüner Wandel, Energieversorgungssicherheit und Verteidigung, und helfen gleichzeitig, die sozialen Folgen der jüngsten Krisen abzufedern. Die Unterstützung kommt Millionen Europäerinnen und Europäern sowie Unternehmen direkt zugute: Sie profitieren von den Investitionen in Ausbildung, schnellerer Planung und beschleunigten Genehmigungsverfahren oder der Förderung innovativer Projekte und Wirtschaftszweige. Damit die Umsetzung weiterhin schnell voranschreitet, müssen die Mitgliedstaaten auch in Zukunft ein hohes Maß an Engagement zeigen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“

NextGenerationEU bewirkt mit den Reformen und Investitionen zur langfristigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Union in ganz Europa konkrete positive Veränderungen. Aufgrund der zeitlichen Befristung ist es entscheidend, dass die Mitgliedstaaten in den verbleibenden zwei Jahren die Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne beschleunigen, um die Möglichkeiten, die diese einzigartige Fazilität bietet, voll auszuschöpfen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Oktober 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg