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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel4. April 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Finanzdienstleistungen: Europäische Kommission erlässt weitere Gleichwertigkeitsbeschlüsse für US-amerikanische Börsen

Drapeaux européens devant le Berlaymont

Die Europäische Kommission hat heute einen Beschluss angenommen, in dem sie feststellt, dass eine Reihe von Börsen in den Vereinigten Staaten, die von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission – SEC) beaufsichtigt werden, den geregelten Märkten in der EU gleichwertig sind. Infolgedessen werden nun Derivate, die an den betreffenden US-amerikanischen Börsen gehandelt werden, als börsengehandelte Derivate nach EU-Recht behandelt.

Darüber hinaus hat die Kommission ihren Gleichwertigkeitsbeschluss auch im Hinblick auf US-amerikanische zentrale Gegenparteien (im Folgenden „CCPs“) geändert, sodass fortan außerdem bestimmte Produkte (z. B. hypothekarisch besicherte Wertpapiere, die von bestimmten staatlich geförderten Organisationen begeben oder garantiert werden und die auf einer „To-Be-Announced“-Basis gehandelt werden (im Folgenden „TBAs“) abgedeckt werden. 

Die Beschlüsse ergänzen den Gleichwertigkeitsbeschluss, den die Kommission im Jahr 2021 in Bezug auf bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde registrierte US-CCPs erlassen hatte.

Hierzu die für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness: „Die heutigen Beschlüsse sind von entscheidender Bedeutung, da sie den Zugang von Marktteilnehmern in der EU zu von der SEC beaufsichtigten US-amerikanischen CCPs erleichtern. Dies liegt im Interesse der EU – wir wollen eine bessere Integration unserer Kapitalmärkte in andere internationale Märkte. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen den Organen und Einrichtungen der EU und der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde.“

Einige von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde beaufsichtigte US-CCPs haben auf der Grundlage des 2021 angenommenen Gleichwertigkeitsbeschlusses bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Anerkennung beantragt. Die heutigen Beschlüsse werden es der ESMA ermöglichen, ihre Arbeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens fortzusetzen. Sobald das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird, können diese US-amerikanischen CCPs zentrale Clearingdienste in der EU für Clearingmitglieder und Handelsplätze in der EU erbringen.

Hintergrund

Zentrale Gegenparteien (CCPs) sind zwischengeschaltete Stellen bei Derivatekontrakten, die für jeden Verkäufer als Käufer bzw. für jeden Käufer als Verkäufer auftreten. Seit der Finanzkrise empfiehlt die G20 die Einschaltung von CCPs, um die Risiken im Derivatehandel zu verringern. Derivate werden an globalen Märkten gehandelt.

In der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) ist ein Rahmen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten festgelegt. Mit diesem Rahmen wird sichergestellt, dass CCPs aus Drittstaaten, die Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen der EMIR-Verordnung gleichwertig sind, zentrale Clearingdienste in der Europäischen Union anbieten können.

Am 27. Januar 2021 erließ die Kommission einen Beschluss, in dem sie befand, dass die für CCPs geltenden Bestimmungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde gleichwertig im Sinne des Artikels 25 Absatz 6 der EMIR-Verordnung sind. In dem Beschluss wird eine Reihe von Bedingungen für das Clearing von Derivaten festgelegt. Die Bedingungen unterscheiden sich je nachdem, ob ein Derivat an einer Börse („börsengehandeltes Derivat“) oder außerbörslich gehandelt wird („OTC-Derivat“). Die ESMA muss überprüfen, ob US-CCPs, die eine Anerkennung beantragen, hinsichtlich ihrer Clearingtätigkeit die für sie geltenden Bedingungen erfüllen. 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. April 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg