Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
Presseartikel7. März 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 5 Min

Sicherheitsunion: Inbetriebnahme des erweiterten Schengener Informationssystems

SIS

Heute wird das modernisierte Schengener Informationssystem (SIS) in Betrieb genommen. Das SIS ist das größte Informationsaustauschsystem im Bereich Sicherheit und Grenzmanagement in Europa. Es enthält Informationen über gesuchte und vermisste Personen, über Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in der Union sowie über verloren gegangene und gestohlene Gegenstände (wie Kraftfahrzeuge, Feuerwaffen, Schiffe und Ausweispapiere).

Das erweiterte SIS bildet die Grundlage für das fortschrittlichste Grenzmanagementsystems der Welt, das wir ständig weiterentwickeln. Es wird zusammen mit dem Einreise-/Ausreisesystem (EES) und dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) in eine gemeinsame Interoperabilitätsarchitektur integriert. 

Die Erweiterungen des SIS umfassen neue Kategorien von Ausschreibungen, biometrische Daten wie Handflächenabdrücke, Fingerabdruckspuren und DNA-Datensätze in Bezug auf vermisste Personen sowie zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Diese Modernisierung ist auch wichtig, weil sie präventive Ausschreibungen zum Schutz schutzbedürftiger Personen und zur Verhinderung irregulärer Migration ermöglicht. Die nationalen Behörden sollen dank dieser Verbesserungen umfassendere und zuverlässigere Informationen erhalten, um ein höheres Maß an Sicherheit und ein besseres Grenzmanagement gewährleisten zu können.

Die Verbesserungen umfassen:

  • Intensiveren Informationsaustausch und engere Zusammenarbeit: Dank des Austauschs neuer Ausschreibungskategorien und größerer Datenmengen stehen den nationalen Behörden umfassendere und zuverlässigere Informationen zur Verfügung. Für den Informationsaustausch über die nationalen Kontaktstellen (SIRENE-Büros) wurden klarere Regeln und verbesserte Strukturen eingeführt.
  • Neue Möglichkeiten zur Ortung und Identifizierung gesuchter Personen und zur Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen: Zusätzlich zu Lichtbildern und Fingerabdrücken enthält das SIS nunmehr neue Arten biometrischer Daten (Handflächenabdrücke, Fingerabdruckspuren, Handflächenabdruckspuren und – in Bezug auf vermisste Personen – DNA-Datensätze) sowie weitere Informationen zur Ortung und Identifizierung von im System erfassten Personen.
  • Zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus: Neue Ausschreibungen bezüglich Ermittlungsanfragen werden es den nationalen Behörden ermöglichen, über Personen, die schwerer Straftaten (Schwerkriminalität oder Terrorismus) verdächtigt werden, gezielte Informationen einzuholen. So werden beispielsweise Identifizierungsdokumente oder Informationen über die von diesen Personen benutzten Fahrzeuge im SIS gespeichert. Es sind Ausschreibungen zu „unbekannten gesuchten Personen“ vorgesehen, die ausschließlich an Orten terroristischer oder schwerer Straftaten entdeckte Abdrücke unbekannter Täter enthalten.
  • Zusätzliche Instrumente zum Schutz vermisster und schutzbedürftiger Personen: Die nationalen Behörden werden in der Lage sein, zusätzlich zu den bestehenden Ausschreibungen von vermissten Personen, präventive Ausschreibungen ins System einzugeben, um bestimmte Kategorien schutzbedürftiger Personen (wie von Entführung bedrohte Kinder oder potenzielle Opfer von Terrorismus, Menschenhandel, geschlechtsspezifischer Gewalt oder bewaffneter Konflikte oder Auseinandersetzungen) besser zu schützen.
  • Zusätzliche Instrumente zur Verhütung und Verhinderung irregulärer Migration: Um Rückkehrentscheidungen wirksamer vollstrecken zu können, gehören solche Entscheidungen nunmehr zu den über das System ausgetauschten Informationen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, beim Erlass von Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht in der EU Ausschreibungen in das SIS einzugeben, damit aktiv verfolgt werden kann, ob die rückzuführende Person die EU tatsächlich verlässt. Dies wird den Weg für die von Präsidentin von der Leyen in ihrem Schreiben mit gezielten Maßnahmen im Vorfeld der Februartagung des Europäischen Rates vorgeschlagene gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen der Mitgliedstaaten ebnen.  
  • Intensivere Nutzung des SIS durch die Agenturen der Union: Europol und die nationalen Einwanderungsbehörden haben nunmehr Zugang zu allen SIS-Ausschreibungskategorien. Auch soll den Einsatzteams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) Zugang zum SIS gewährt werden (die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen).

Das SIS hat strenge Auflagen in Bezug auf Datenqualität und Datenschutz. Es enthält nur Daten über Personen und Gegenstände, die in EU-Ländern und assoziierten Schengen-Ländern gesucht werden. Die nationalen Behörden überwachen die Anwendung der Datenschutzvorschriften in ihrem jeweiligen Land, und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) überwacht, wie die Datenschutzvorschriften in dem von eu-LISA verwalteten Zentralsystem angewandt werden.

Nächste Schritte

Seit heute ist das verbesserte SIS in 30 Ländern in Europa einsatzbereit (in 26 EU-Mitgliedstaaten und in den assoziierten Schengen-Ländern). Mit der für den Sommer 2023 geplanten Anbindung Zyperns an das SIS wird die Sicherheitszusammenarbeit in der gesamten Union noch weiter ausgebaut.

Hintergrund

Das SIS wurde infolge der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen in der EU im Jahr 1995 eingerichtet. Bei der Evaluierung des SIS im Jahr 2016 wurde bestätigt, dass sich das System hervorragend bewährt hat. Es wurden jedoch auch Möglichkeiten aufgezeigt, die Wirksamkeit und Effizienz des SIS weiter zu verbessern und die immer komplexeren Sicherheitsherausforderungen besser zu bewältigen.

Am 21. Dezember 2016 hat die Kommission drei Vorschläge zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unter Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) vorgelegt. Am 12. Juni 2018 erzielten die gesetzgebenden Organe, das Europäische Parlament und der Rat, eine politische Einigung über alle drei Vorschläge. Alle drei Verordnungen wurden am 28. November 2018 angenommen (sie sind hierhier und hier abrufbar).

Die rechtlichen und technischen Vorbereitungen für die Einführung des neuen SIS begannen im Jahr 2019 und dauerten bis 2021. Im Jahr 2022 wurden die nationalen und die zentralen Systeme in enger Zusammenarbeit zwischen eu-LISA (der für den Betrieb der zentralen SIS-Komponente zuständigen Agentur der Union) und den Mitgliedstaaten (die für die nationalen Komponenten des SIS zuständig sind) gründlich überprüft. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des SIS wurden im Januar 2023 erfüllt, und am 31. Januar 2023 veröffentlichte die Kommission den einschlägigen Beschluss.

Weitere Informationen

Factsheet

Website der GD HOME – Schengener Informationssystem

eu-LISA – Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Pressemitteilung – Sicherheitsunion: Kommission schlägt Stärkung des Schengener Informationssystems zur wirksameren Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vor

Pressemitteilung – Sicherheitsunion: Kommission begrüßt Einigung über verstärktes Schengener Informationssystem

Zitate

Die Inbetriebnahme des erweiterten SIS bringt das Management unserer Außengrenzen und unseres gemeinsamen Schengen-Raums einen großen Schritt voran und ist ein wichtiger Meilenstein bei unserem Bestreben, den Bürgerinnen und Bürgern in Europa noch mehr Sicherheit zu bieten.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres - 07/03/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. März 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg