
Die Kommission schlägt heute konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Sozialwirtschaft vor, bei der der Mensch sowie soziale und ökologische Erwägungen Vorrang vor der Gewinnerzielung haben. Es gibt 2,8 Millionen sozialwirtschaftliche Einrichtungen in Europa, die insgesamt 13,6 Millionen Menschen beschäftigen und es sich zum Ziel gesetzt haben, die wichtigsten Herausforderungen in unseren Gesellschaften anzugehen. Sie erstrecken sich auf ein breites Spektrum von Sektoren – von Sozial- und Pflegediensten über Wohnungswesen bis hin zu den Bereichen Freizeit und erschwingliche Energie – und schließen Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen ein.
Mit dem Vorschlag sollen günstige Bedingungen geschaffen werden, damit sozialwirtschaftliche Organisationen gedeihen und wachsen können; außerdem soll das Bewusstsein für das Potenzial der Sozialwirtschaft geschärft werden, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie die Förderung von Innovation und sozialer Inklusion.
In Anknüpfung an den Aktionsplan für die Sozialwirtschaft 2021 stellt die Kommission heute Folgendes vor:
- einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung sozialwirtschaftlicher Strategien helfen soll;
- das Gateway für die Sozialwirtschaft, eine zentrale Website, auf der sozialwirtschaftliche Organisationen über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und weitere einschlägige Themen informiert werden.
Neue Impulse zur Förderung der Sozialwirtschaft
Obwohl sie einen großen gesellschaftlichen Beitrag leisten, stoßen sozialwirtschaftliche Organisationen häufig auf Hindernisse bei der Entwicklung und Ausweitung ihrer Tätigkeiten, die auf mangelndes Verständnis und mangelnde Anerkennung ihrer Geschäftsmodelle zurückzuführen sind. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, werden die Mitgliedstaaten in der vorgeschlagenen Ratsempfehlung aufgerufen, umfassende Strategien für die Sozialwirtschaft zu entwickeln und im Wege der Anpassung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein günstiges Umfeld für die Sozialwirtschaft in allen relevanten Bereichen zu fördern. So sollen die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze gefördert, die lokale Wirtschaft angekurbelt und der soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen stellen u. a. auf Folgendes ab:
- Konzipierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die Beschäftigte in Sozialunternehmen unterstützen (z. B. durch Schulungen), soziales Unternehmertum fördern sowie faire Arbeitsbedingungen durch sozialen Dialog und Tarifverhandlungen gewährleisten;
- Anerkennung der Bedeutung der Sozialwirtschaft für die soziale Inklusion, z. B. durch die Bereitstellung zugänglicher und hochwertiger Sozial- und Pflegedienste sowie von Wohnraum, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
- Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln, auch zu EU-Mitteln;
- Ermöglichung des Zugangs zu Marktchancen und zur Vergabe öffentlicher Aufträge;
- Nutzung der durch die Vorschriften über staatliche Beihilfen gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung der Sozialwirtschaft, einschließlich der Bestimmungen für Startbeihilfen, Wiedereingliederung benachteiligter Arbeitskräfte und Unterstützung lokaler Infrastruktur;
- Gewährleistung, dass die Steuersysteme die Sozialwirtschaft unterstützen, indem Verwaltungsverfahren vereinfacht und angemessen konzipierte steuerliche Anreize in Betracht gezogen werden;
- Sensibilisierung für die Sozialwirtschaft und ihren Beitrag, insbesondere durch Forschung und Bereitstellung von Daten.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die verfügbaren EU-Mittel wie den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und InvestEU bestmöglich zur Förderung der Sozialwirtschaft zu nutzen. Die Kommission kann zudem weitere Unterstützung leisten, indem sie Daten erhebt und Forschungsarbeiten zur Sozialwirtschaft in der EU durchführt.
Zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung der Akteurinnen und Akteure der Sozialwirtschaft
Als Teil der heutigen Vorschläge lanciert die Kommission auch das Gateway für die Sozialwirtschaft, eine zentrale Website, die als Instrument für den Kapazitätsaufbau fungiert und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen Informationen über EU-Finanzierungen, Schulungsmöglichkeiten und Veranstaltungen, länderspezifische Informationen und Hinweise zu zusätzlichen Ressourcen bietet.
Weiteres Vorgehen
Die Mitgliedstaaten werden den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates im Hinblick auf seine Annahme durch den Rat erörtern. Sobald der Vorschlag angenommen ist, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Strategien für die Sozialwirtschaft innerhalb von 18 Monaten anzunehmen oder zu aktualisieren. Den Mitgliedstaaten wird ferner empfohlen, eine zentrale Anlaufstelle für die Unterstützung der Sozialwirtschaft einzusetzen, lokale und/oder regionale Kontaktstellen einzurichten, die als „Botschafter der Sozialwirtschaft“ fungieren, und Koordinatoren für die Sozialwirtschaft in nationalen Einrichtungen zu benennen, um Kohärenz zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Kommission wird die Umsetzung der Strategien durch regelmäßige Konsultationen mit den Mitgliedstaaten im Beschäftigungsausschuss und Ausschuss für Sozialschutz überwachen.
Hintergrund
Im Dezember 2021 legte die Kommission den Aktionsplan für die Sozialwirtschaft vor, um dem Sektor dabei zu helfen, sich besser zu entfalten und sein Potenzial voll auszuschöpfen. Der neue Vorschlag für eine Empfehlung des Rates und das Gateway für die Sozialwirtschaft sind Maßnahmen, die in diesem Plan angekündigt worden waren. Eine weitere Maßnahme ist die EU-OECD-Akademie zur Förderung des Jugendunternehmertums (YEPA), die im März dieses Jahres ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die Herausforderungen anzugehen, mit denen junge Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gründung ihres Unternehmens konfrontiert sind; dazu gehören – wie auch in einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage bestätigt – der Zugang zu Finanzmitteln und Qualifikationen.
Darüber hinaus wird die Kommission im Einklang mit ihrem Arbeitsprogramm im Laufe dieses Jahres eine Gesetzgebungsinitiative für länderübergreifend tätige Vereine vorschlagen, damit diese vollumfänglich vom Binnenmarkt profitieren können. Des Weiteren veröffentlicht die Kommission heute zwei Arbeitsunterlagen, die das Verständnis einschlägiger Steuervorschriften für sozialwirtschaftliche Einrichtungen sowie grenzüberschreitender gemeinnütziger Spenden verbessern sollen
Sozialwirtschaftliche Organisationen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und fördern faire Arbeitsbedingungen, indem sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Entscheidungsfindung und Leitung einbeziehen. Sie schaffen zudem Chancen für unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und junge Menschen und tragen dazu bei, den digitalen und den ökologischen Wandel fair und inklusiv zu gestalten.
Die Sozialwirtschaft trägt zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte und der von den EU-Mitgliedstaaten gebilligten EU-Kernziele für 2030 bei, wonach mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen, mindestens 60 % an Bildungsmaßnahmen teilnehmen und mindestens 15 Millionen Menschen aus Armut oder sozialer Ausgrenzung herausgeführt werden sollen. Mit dem Paket zur Sozialwirtschaft wird auch ein Beitrag zum Europäischen Jahr der Kompetenzen geleistet, indem Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung in der Sozialwirtschaft gefördert werden.
Weitere Informationen
Website: Gateway für die Sozialwirtschaft
Website des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft
Fragen und Antworten: Aktionsplan für die Sozialwirtschaft
Europäisches Jahr der Kompetenzen
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Zitate
Die europäische Sozialwirtschaft ist ein Katalysator für einen positiven und inklusiven Wandel in unseren Gesellschaften. Sie verfügt über ein erhebliches ungenutztes wirtschaftliches Potenzial, insbesondere im Hinblick auf Unternehmensgründungen und Expansion von Unternehmen zur Förderung der sozialen Innovation. Der heutige Vorschlag wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, günstige Bedingungen für das Wachstum des Sektors zu schaffen, seine Sichtbarkeit zu erhöhen und Innovationen in so unterschiedlichen Bereichen wie Gesundheitsversorgung und Freizeit zu fördern. Außerdem bieten sich Chancen für auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und junge Menschen. So können wir eine starke, kompetenzbasierte Sozialwirtschaft aufbauen, die ihren Beitrag zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung leisten kann.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ - 13/06/2023
Sozialwirtschaftliche Einrichtungen spielen in unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften eine entscheidende Rolle, und zwar in den verschiedensten Bereichen – von der Kreislaufwirtschaft bis hin zu sozialen Dienstleistungen. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zielt darauf ab, Hindernisse für diese Einrichtungen aus dem Weg zu räumen. Er soll es den Akteurinnen und Akteuren der Sozialwirtschaft erleichtern, ein Unternehmen zu gründen, auszubauen und eine noch größere Wirkung in der Gemeinschaft zu erzielen.
Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte - 13/06/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Juni 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg