Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
Presseartikel3. Mai 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 9 Min

Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und weltweit

Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung
© Copyright Atstock Productions - Atstock

Die Kommission ergreift heute entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der EU und weltweit und erfüllt damit die Zusage von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022.

Die heute vorgelegten Vorschläge stellen einen Meilenstein bei der Korruptionsbekämpfung auf nationaler und EU-Ebene dar. Die Kommission wird ihre Maßnahmen verstärken: Aufbauend auf den bestehenden Maßnahmen verstärkt sie die Anstrengungen zur Einbeziehung der Korruptionsprävention in die Gestaltung der Strategien und Programme der EU und unterstützt aktiv die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Einführung strenger Regeln und Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung. Im Rahmen ihres jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit überwacht die Kommission auch die Entwicklungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene, ermittelt Herausforderungen und spricht Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aus.

Zu den heutigen Maßnahmen gehören neue und verschärfte Vorschriften, mit denen Korruptionsdelikte unter Strafe gestellt und die Strafen in der gesamten EU harmonisiert werden sollen, sowie ein von der Kommission unterstützter Vorschlag des Hohen Vertreters zur Einführung einer speziellen Sanktionsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), um weltweit gegen schwere Korruptionsdelikte vorzugehen. Mit diesen neuen Maßnahmen wird der Schwerpunkt auf Prävention und Schaffung einer Kultur der Integrität gelegt, in der Korruption nicht toleriert wird, und gleichzeitig werden die Durchsetzungsinstrumente gestärkt.

Zentrale Elemente der heutigen Vorschläge:

I. Mitteilung über die Korruptionsbekämpfung

In einer gemeinsamen Mitteilung führen die Kommission und der Hohe Vertreter bestehende Arbeiten zusammen und entwickeln neue Richtungen und neue Instrumente auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, was auch einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung auf globaler Ebene darstellt. Ein EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung, in dem Strafverfolgungsbehörden, öffentliche Stellen, Angehörige der einschlägigen Berufsgruppen, Vertreter der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger zusammenkommen, wird die Korruptionsprävention in der gesamten EU vorantreiben und bewährte Verfahren und praktische Leitlinien ausarbeiten. Eine zentrale Aufgabe des Netzes wird darin bestehen, die Kommission bei der Erfassung gemeinsamer Bereiche zu unterstützen, in denen EU-weit ein hohes Korruptionsrisiko besteht. Die Arbeit des Netzes wird in eine EU-Antikorruptionsstrategie einfließen, die in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entwickelt werden soll, um die Wirkung und Kohärenz der EU-Maßnahmen zu maximieren.

Innerhalb der EU-Organe gibt es eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. In der Mitteilung werden die geltenden Ethik-, Integritäts- und Transparenzvorschriften dargelegt, die Korruption innerhalb der EU-Organe verhindern sollen. Dieser Rahmen muss nicht nur rigoros und kohärent angewandt, sondern auch laufend auf den neuesten Stand gebracht werden.

II. Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Die Kommission schlägt eine Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption vor. Mit dem Vorschlag wird der bestehende EU-Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung modernisiert durch:

a) Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität

  • Sensibilisierung für Korruption durch Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Forschung und Bildungsprogramme zur Verringerung von Korruptionsrisiken und -delikten.
  • Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse, die Offenlegung von und den Umgang mit Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor, die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter sowie zur Regelung der Interaktion zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu erlassen.
  • Einrichtung spezialisierter Korruptionsbekämpfungsstellen und Gewährleistung angemessener Ressourcen und Schulungen für die Behörden, die für die Korruptionsprävention und -bekämpfung zuständig sind.

b) einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen

  • Harmonisierung der Definitionen von Straftaten, die als Korruptionsdelikte verfolgt werden, sodass nicht nur Bestechung, sondern auch Veruntreuung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten darunter fallen. Mit dem Vorschlag sollen alle Straftaten gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nun auch in den EU-Rechtsvorschriften geregelt werden, und Korruption im öffentlichen und privaten Sektor werden in ein und demselben Rechtsakt behandelt.
  • Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen für natürliche und juristische Personen und Harmonisierung erschwerender und mildernder Umstände.

c) Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption

  • Ermittlungsinstrumente: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte über geeignete Ermittlungsinstrumente zur Korruptionsbekämpfung verfügen.
  • Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung: Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Vorrechte und Befreiungen bei Korruptionsermittlungen durch ein wirksames und transparentes, im Voraus gesetzlich festgelegtes Verfahren zeitnah aufgehoben werden können.
  • Einführung von Mindestvorschriften über die Verjährungsfrist, um zu gewährleisten, dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Korruptionsdelikte vor Gericht zu bringen.

III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte

Die EU-Sanktionen tragen dazu bei, zentrale Ziele der GASP wie die Wahrung des Friedens, die Stärkung der internationalen Sicherheit sowie die Festigung und Unterstützung der Demokratie, des Völkerrechts und der Menschenrechte zu erreichen. Mit dem heutigen, von der Kommission unterstützten Vorschlag des Hohen Vertreters wird die EU in der Lage sein, weltweit gegen schwere Korruptionsdelikte vorzugehen, unabhängig davon, wo diese begangen werden.  Der Vorschlag ergänzt und verstärkt die internen und externen Korruptionsbekämpfungsinstrumente der EU und zeigt ihre Entschlossenheit, alle Instrumente, einschließlich GASP-Sanktionen, zur Bekämpfung der Korruption einzusetzen.

Weiteres Vorgehen

Die vorgeschlagene Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption muss vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und angenommen werden, bevor sie zu EU-Recht werden kann.  

Der vorgeschlagene neue Rahmen für GASP-Sanktionen gegen Korruption muss vom Rat erörtert und angenommen werden.

Hintergrund

In ihrer Rede zur Lage der Union 2022 hob Präsidentin von der Leyen hervor, dass entschlossen gegen Korruption vorgegangen werden muss.

Korruption schadet der Gesellschaft, unseren Demokratien, der Wirtschaft und dem Einzelnen in hohem Maße. Sie untergräbt die Institutionen, auf die wir angewiesen sind, verringert ihre Glaubwürdigkeit und beeinträchtigt ihre Fähigkeit, eine dem Gemeinwohl dienende Politik zu gestalten und hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Sie fördert organisierte Kriminalität und ermöglicht feindliche ausländische Einflussnahme. Die erfolgreiche Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ist sowohl für den Schutz der Werte der EU und der Wirksamkeit der EU-Politik als auch für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und des Vertrauens in die Regierenden und öffentliche Institutionen von entscheidender Bedeutung.

Korruption ist naturgemäß schwer zu quantifizieren, aber selbst konservativen Schätzungen zufolge entsteht der EU-Wirtschaft dadurch jährlich ein Schaden von mindestens 120 Mrd. EUR. Die negativen Auswirkungen der Korruption sind weltweit spürbar und untergraben die Bemühungen um eine verantwortungsvolle Verwaltung und Wohlstand sowie die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung.

Betrachtet man die globalen Korruptionsindizes, so zählen viele EU-Mitgliedstaaten zu den Ländern mit der geringsten Korruption weltweit. Dennoch betrachten die Menschen in der EU das Thema Korruption nach wie vor mit Sorge: Einer Eurobarometer-Umfrage zufolge waren im Jahr 2022 fast sieben von zehn Europäern (68 %) der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weitverbreitet ist, und nur 31 % hielten die Antikorruptionsmaßnahmen ihrer Regierung für wirksam.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten: Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und weltweit

Informationsblatt: Schärfere EU-Antikorruptionsmaßnahmen

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Korruptionsbekämpfung

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Korruption

Webseite zur Korruptionsbekämpfung

Zitate

Korruption ist ein globales, grenzüberschreitendes Phänomen, das Schätzungen zufolge mindestens 5 % des weltweiten BIP kostet. Korruption untergräbt Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Frieden, internationale Sicherheit und nachhaltige Entwicklung, und dies behindert gleichzeitig das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in Europa und weltweit. Aus diesem Grund schlage ich parallel zu den Initiativen der Kommission zur Verstärkung der Korruptionsbekämpfung in der EU vor, eine neue Sanktionsregelung im Rahmen der GASP gegen schwere Korruptionsdelikte weltweit einzuführen, die unser externes Instrumentarium zur Korruptionsbekämpfung ergänzen soll. Dies zeigt, wie sehr wir entschlossen sind, unsere Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption sowohl in der EU als auch darüber hinaus zu verstärken und hierfür auch alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen. Wir senden eine klare Botschaft: Wer irgendwo in Korruption verwickelt ist, kann in der EU keine Geschäfte machen.

Hoher Vertreter/Vizepräsident Josep Borrell - 03/05/2023

 

Korruption ist wie ein Krebsgeschwür. Wenn wir nichts unternehmen, wird sie unsere demokratische Gesellschaft und ihre Institutionen zerstören. Wie bei der Krebsbehandlung müssen wir die Prävention verbessern. Außerdem brauchen wir starke Instrumente zur Unterdrückung und Bestrafung von Korruption, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene. Mit dem heute vorgelegten Paket werden EU-weite Definitionen von Korruptionsdelikten präzisiert und die entsprechenden Strafen verschärft. Das wird den Behörden helfen, Kriminelle, egal ob aus dem öffentlichen oder dem privaten Sektor, zu fassen und zu bestrafen, unabhängig davon, wo die Delikte begangen werden. Darüber hinaus werden die Förderung und der langfristige Aufbau der Integrität von öffentlichen Bediensteten dazu führen, dass es in einer gesunden demokratischen Gesellschaft immer weniger Spielraum für Korruption gibt.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz - 03/05/2023

 

Die Leben von Millionen von Menschen sind durch Korruption in verheerendem Maße belastet, und es muss die unermüdliche Aufgabe der Union sein, Korruption auszumerzen, wo immer sie auftritt. Mit den neuen Vorschriften, die wir heute vorschlagen, werden die Maßnahmen verschärft und die strafrechtlichen Sanktionen auf ein breiteres Spektrum von Korruptionsdelikten in der gesamten EU ausgeweitet. Wenn wir den Kampf gegen die Korruption gewinnen wollen, müssen wir eine neue Kultur der Integrität aufbauen, die alle Ebenen der Gesellschaft durchdringt.

Vizepräsident Margaritis Schinas - 03/05/2023

 

Korruption betrifft uns alle und schadet unseren Gesellschaften, unseren demokratischen Institutionen und unseren Werten der Union. Zudem stellt Korruption eine Bedrohung für unsere Sicherheit dar, da 60 % der organisierten kriminellen Gruppen Korruption gezielt einsetzen. Die Europäische Kommission schlägt nun ein umfassendes Paket von Maßnahmen gegen Korruptionsdelikte vor, die die Straftäter dort treffen sollen, wo es ihnen am meisten wehtut. Der Vorschlag deckt alle Korruptionsdelikte ab, die im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption international vereinbart wurden. Er ergänzt unseren kürzlich vorgelegten neuen Vorschlag zur Vermögensabschöpfung und trägt auch dazu bei, durch Maßnahmen zur Korruptionsprävention eine Kultur der Integrität zu fördern. Außerdem fassen wir Korruption im öffentlichen und privaten Sektor erstmals in einem Rahmengesetz zusammen. Mit diesem Vorschlag wollen wir den Spielraum für Korruption noch stärker begrenzen.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres - 03/05/2023

 

Schwere Korruptionsdelikte stellen ein ernstes Risiko für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dar. Häufig wird Korruption nicht geahndet, insbesondere wenn die betroffenen Personen über Macht verfügen. Heute schlagen wir vor, das Sanktionsinstrumentarium der EU auszuweiten, damit wir handeln und weltweit gegen diejenigen vorgehen können, die für schwere Korruptionsdelikte verantwortlich sind, unabhängig davon, wo diese begangen werden.

Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion - 03/05/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Mai 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg