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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel6. Oktober 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 5 Min

Ukraine: EU beschließt achtes Sanktionspaket gegen Russland

Die Kommission begrüßt, dass der Rat ein achtes Paket harter Sanktionen gegen Russland wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine angenommen hat.

Joint statement by Ursula von der Leyen, President of the European Commission and Josep Borrell Fontelles, Vice-President of the European Commission, on a new package of restrictive measures against Russia

Die Kommission begrüßt, dass der Rat ein achtes Paket harter Sanktionen gegen Russland wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine angenommen hat. Mit diesem Paket, das eng mit unseren internationalen Partnern abgestimmt wurde, wird auf die anhaltende Eskalation seitens Russland und den illegalen Krieg gegen die Ukraine reagiert, einschließlich der rechtswidrigen Annexion ukrainischer Gebiete auf der Grundlage von Schein-„Referenden“, der Mobilisierung zusätzlicher Truppen und der offenen Drohung mit Atomwaffen.

Es werden neue EU-Einfuhrverbote im Umfang von 7 Mrd. EUR verhängt, um die russischen Einnahmen zu kappen, sowie Ausfuhrbeschränkungen, die den Zugang des Kreml als militärischem und industriellem Komplex und der Wirtschaft Russlands zu Schlüsselkomponenten und -technologien bzw. zu europäischen Dienstleistungen und Fachkenntnissen weiter beschneiden werden. Durch die Sanktionen wird außerdem der russischen Armee und ihren Lieferanten der Zugang zu weiteren spezifischen Gütern und Ausrüstungsgegenständen entzogen, die für den Krieg auf ukrainischem Hoheitsgebiet benötigt werden. Darüber hinaus bildet das Paket die Grundlage für den erforderlichen Rechtsrahmen für die Umsetzung des von der G7 geplanten Ölpreisdeckels.

Das heutige Paket sieht insbesondere Folgendes vor:

Erweiterung der Sanktionsliste

Es wurden Sanktionen gegen weitere Einzelpersonen und Organisationen verhängt. Diese richten sich gegen diejenigen, die an der Besetzung durch Russland, der rechtswidrigen Annexion und den Schein-„Referenden“ in den besetzten ukrainischen Gebieten/Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja beteiligt sind. Dazu gehören auch Personen und Einrichtungen, die im Verteidigungssektor tätig sind, wie hochrangige und militärische Amtsträger, sowie Unternehmen, die die russischen Streitkräfte unterstützen. Auch gegen Akteure, die Desinformationen über den Krieg verbreiten, geht die EU weiterhin vor. 

Die restriktiven Maßnahmen der EU richten sich gegen wichtige Entscheidungsträger, Oligarchen, hochrangige Militärbeamte und Propagandisten, die für die Untergrabung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine verantwortlich sind.

Ausweitung der Beschränkungen auf die Regionen Cherson und Saporischschja

Der geografische Geltungsbereich der restriktiven Maßnahmen, mit denen auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete reagiert wurde, wird auf alle nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson ausgedehnt.

Neue Ausfuhrbeschränkungen

Es wurden zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen eingeführt, mit denen der Zugang Russlands zu militärischen, industriellen und technologischen Gütern sowie seine Fähigkeit zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors eingeschränkt werden sollen.

Dazu gehört das Verbot der Ausfuhr von Kohle (einschließlich in russischen Industrieanlagen verwendeter Kokskohle), von spezifischen in russischen Waffen verbauten elektronischen Komponenten, von im Luftfahrtsektor eingesetzten technischen Gütern sowie von bestimmten Chemikalien.

Dem wurde ein Verbot der Ausfuhr von Kleinwaffen und anderen unter die Anti-Folter-Verordnung fallenden Gütern hinzugefügt.

Neue Einfuhrbeschränkungen

Es wurden zusätzliche Einfuhrbeschränkungen im Umfang von fast 7 Mrd. EUR vereinbart.

Dazu gehört beispielsweise ein Einfuhrverbot für russische Halbfertig- und Fertigerzeugnisse aus Stahl (für einige Halbfertigerzeugnisse gilt ein Übergangszeitraum), für Maschinen und Geräte, Kunststoffe, Fahrzeuge, Textilien, Schuhe, Leder, Keramik, bestimmte chemische Erzeugnisse und für nicht aus Gold gefertigten Schmuck.

Umsetzung des G7-Ölpreisdeckels

Mit dem heutigen Paket beginnt die Umsetzung der Erklärung der G7 über russische Ölexporte durch die EU. Während das Einfuhrverbot der EU für russisches Rohöl auf dem Seeweg in vollem Umfang beibehalten wird, würde es der Preisdeckel ab seiner Einführung ermöglichen, dass europäische Marktteilnehmer den Transport russischen Öls in Drittländer vornehmen und unterstützen, sofern sein Preis unter einer im Voraus festgelegten Obergrenze bleibt. Dies wird dazu beitragen, die russischen Einnahmen weiter zu senken und gleichzeitig die globalen Energiemärkte durch kontinuierliche Lieferungen stabil zu halten. Außerdem wird so die Inflation eingedämmt und werden die Energiekosten in einer Zeit stabil gehalten, in der hohe Kosten – insbesondere hohe Brennstoffpreise – allen Europäerinnen und Europäern große Sorgen bereiten.

Diese Maßnahme wird eng mit den G7-Partnern abgestimmt. Sie würde nach einem weiteren Beschluss des Rates für Rohöl ab dem 5. Dezember 2022 und für raffinierte Erdölerzeugnisse ab dem 5. Februar 2023 in Kraft treten.

Einschränkung staatseigener Unternehmen

Das heutige Paket verbietet EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Ausübung von Ämtern in Leitungsgremien bestimmter staatseigener Unternehmen.

Außerdem werden jegliche Transaktionen mit dem Russischen Schiffsregister verboten, indem es in die Liste der staatseigenen Unternehmen aufgenommen wird, für die ein Transaktionsverbot gilt.  

Finanz-, IT-Beratungs- und andere Unternehmensdienstleistungen

Die bestehenden Verbote für Kryptowerte wurden verschärft, indem alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung unabhängig vom Betrag verboten wurden (zuvor waren bis zu 10 000 EUR zulässig).

Mit dem Paket wird der Umfang der Dienstleistungen erweitert, die für die russische Regierung oder für in Russland niedergelassene juristische Personen nicht mehr erbracht werden dürfen: Dazu gehören nun Dienstleistungen in den Bereichen IT-Beratung, Rechtsberatung, Architektur und Ingenieurwesen. Dies ist insofern von Bedeutung, als dadurch die industriellen Kapazitäten Russlands möglicherweise geschwächt werden, denn diese hängen in hohem Maße von der Einfuhr solcher Dienstleistungen ab.

Abschreckung von der Umgehung von Sanktionen

Die EU hat ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Sanktionsliste eingeführt, das es ihr ermöglicht, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung von Sanktionen erleichtern.

Weitere Informationen

Die Sanktionen der EU gegen Russland erweisen sich als wirksam. Sie beeinträchtigen die Fähigkeit Russlands, neue Waffen herzustellen und bestehende Waffen zu reparieren, und behindern den Transport von Material.

Die geopolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des anhaltenden Angriffs durch Russlands sind klar, da der Krieg die globalen Rohstoffmärkte, insbesondere für Agrarlebensmittel und Energie, beeinträchtigt hat. Die EU stellt weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf Energie- und Agrarlebensmittelausfuhren aus Russland in Drittländer haben.

Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen in der gesamten EU.

Die EU steht geschlossen und solidarisch an der Seite der Ukraine und wird die Ukraine und ihre Bevölkerung gemeinsam mit ihren internationalen Partnern weiterhin unterstützen, auch durch zusätzliche politische, finanzielle und humanitäre Hilfe.

Weitere Informationen

Website der EU-Kommission zu den EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus (EN)

Website der EU-Kommission zur Ukraine

Fragen und Antworten zu restriktiven Maßnahmen 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Oktober 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg