
Angesichts der verheerenden Folgen, die sich aus Russlands Angriffskrieg für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Infrastruktur der Ukraine ergeben, und angesichts des enormen Ausmaßes und der Komplexität der Herausforderungen, die die Erholung und der Wiederaufbau mit sich bringen, schlägt die Europäische Kommission die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsinstruments vor, das der Ukraine für den Zeitraum 2024-2027 eine kohärente, berechenbare und flexible Unterstützung bietet, die an die besonderen Herausforderungen bei der Unterstützung eines Landes im Kriegszustand angepasst ist. Die Fazilität unterstreicht das unerschütterliche Engagement der EU, die Ukraine angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu unterstützen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: „Die Ukraine kämpft mit großem Mut gegen die russische Invasion und braucht unsere beständige finanzielle Unterstützung, um die enormen Kosten zu stemmen, die damit verbunden sind. Die EU hat versprochen, der Ukraine so lange wie nötig zur Seite zu stehen, und wir stehen zu unserem Wort. Der heutige Vorschlag umfasst bis zu 50 Mrd. EUR für den Zeitraum 2024 bis 2027, um der Ukraine zu helfen, der Aggression zu widerstehen, und den Wiederaufbau eines modernen, wohlhabenden Landes zu ermöglichen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind entschlossen, sich Europa anzunähern. Und unsere Union unterstützt diese mutige Nation bei diesem Bestreben.“
Die neue Fazilität für die Ukraine wird die Ukraine in ihren Bemühungen unterstützen, die makrofinanzielle Stabilität aufrechtzuerhalten, die Erholung zu fördern und das Land zu modernisieren und gleichzeitig wichtige Reformen auf seinem Weg zum EU-Beitritt durchzuführen. Sie wird den Übergang zu einer grünen, digitalen und inklusiven Wirtschaft fördern, die schrittweise an die EU-Vorschriften und -Standards angeglichen wird.
Die Fazilität gliedert sich in drei Säulen:
- Säule I – Finanzielle Unterstützung des Staates in Form von Finanzhilfen und Darlehen. Dadurch wird eine stabile und berechenbare Finanzierung gewährleistet, die Tragfähigkeit der Finanzen der Ukraine unterstützt und gleichzeitig ein solider Rahmen für den Schutz des EU-Haushalts geschaffen. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, muss die Regierung der Ukraine einen Plan für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes ausarbeiten, in dem die Reformen und Investitionen, die sie im Rahmen ihres EU-Beitrittsprozesses durchzuführen beabsichtigt, im Einzelnen dargelegt werden. Die Mittel im Rahmen dieser Säule der Fazilität werden auf der Grundlage der Umsetzung des Plans bereitgestellt, der durch eine Reihe von Bedingungen und einen mit der EU vereinbarten Zeitplan für die Auszahlungen untermauert wird. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Reform der öffentlichen Verwaltung, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Rechtsstaatlichkeit, der Korruptionsbekämpfung und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung liegen.
- Säule II – Ein spezifischer Investitionsrahmen für die Ukraine, mit dem öffentliche und private Investitionen für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine angestoßen und mobilisiert werden sollen, um die Umsetzung des Plans zu unterstützen. Damit werden die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Ukraine, wie Mischfinanzierungen und Garantien, ergänzt, wobei die Möglichkeit besteht, die Mittel aufzustocken, sobald die Bedingungen dies zulassen.
- Säule III – Technische Hilfe und andere Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Mobilisierung von Fachwissen über Reformen, Unterstützung von Gemeinden und der Zivilgesellschaft sowie andere Formen der bilateralen Unterstützung, die normalerweise für Heranführungsländer im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zur Verfügung stehen, sowie zur Unterstützung der Ziele des Ukraine-Plans. Im Rahmen dieser Säule wird es auch möglich sein, andere Initiativen zu unterstützen, mit denen auf die russische Aggression gegen die Ukraine reagiert werden soll, einschließlich der Durchsetzung des Völkerrechts im Zusammenhang mit Verbrechen, die Russland im Hoheitsgebiet der Ukraine begangen hat. Zinszuschüsse für Darlehenskosten werden ebenfalls im Rahmen dieser Säule abgedeckt.
Der vorgesehene Gesamtbetrag der Fazilität beläuft sich auf bis zu 50 Mrd. EUR für den Zeitraum 2024 bis 2027, sowohl für Finanzhilfen als auch für Darlehen. Finanzhilfen werden im Rahmen eines neuen besonderen Instruments mobilisiert, das im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgeschlagen wird. Die Darlehen werden ähnlich wie bei der derzeitigen Finanzierung im Rahmen der Makrofinanzhilfe „Plus“ (MFA+) im Rahmen des verfügbaren Spielraums garantiert. Bei diesem Spielraum handelt es sich um die Differenz zwischen der Eigenmittelobergrenze (d. h. dem Maximalbetrag, den die Kommission in einem bestimmten Jahr von den Mitgliedstaaten abrufen kann) und den Mitteln, die die Kommission tatsächlich benötigt, um die im Haushalt veranschlagten Ausgaben zu decken. Die Fazilität eröffnet auch die Möglichkeit, Beiträge anderer Geber sowie Einnahmen aus eingefrorenen und unmobilisierten russischen Vermögenswerten als Beitrag zur Erholung und zum Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden. Derzeit wird an der möglichen Nutzung russischer Vermögenswerte für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine gearbeitet.
Die Fazilität und ihre Umsetzung werden mit einem soliden Rahmen für Transparenz, Rechnungsprüfung und Kontrolle ausgestattet, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten. Erstens sollen die Prüfungs- und Kontrollsysteme des ukrainischen Staates als Teil der Reformen im Rahmen des Plans erheblich verbessert werden. Zweitens wird die Kommission in der Lage sein, die Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Plans zu jedem Zeitpunkt des Projektzyklus zu überprüfen. Ein eigener unabhängiger Rechnungsausschuss wird die Kommission unterstützen, indem er regelmäßig über die Verwendung der zur Erreichung der Ziele der Fazilität ausgegebenen Mittel Bericht erstattet und Empfehlungen an die Ukraine richtet.
Nächste Schritte
Es ist nun Sache des Europäischen Parlaments und des Rates, den Vorschlag im Rahmen des Pakets zur Halbzeitüberprüfung des MFR zu prüfen. Nach seiner Annahme wird die Ukraine aufgefordert werden, ihren Plan vorzulegen, in dem die geplanten Reformen und Investitionen dargelegt werden. Im Anschluss an ihre Bewertung wird die Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Annahme des Plans und zur Festlegung der von der Ukraine zu erfüllenden Bedingungen für den Zugang zu Unterstützung im Rahmen der Fazilität unterbreiten.
Hintergrund
Die Europäische Union hat bei der Verurteilung des russischen Vorgehens und bei der Unterstützung der Ukraine eine beispiellose Geschlossenheit gezeigt. Bislang haben die EU, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen der Ukraine und ihrer Bevölkerung gemeinsam umfassende Unterstützung in Höhe von über 70 Mrd. EUR (Stand Mai 2023) geleistet. Zu nennen ist auch die Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten, die seit Beginn des Krieges rund 4 Millionen ukrainischen Flüchtlingen vorübergehenden Schutz gewährt haben. Dies spiegelt die feste Entschlossenheit der Union wider, der Ukraine so lange wie nötig zu helfen.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine
Informationsblatt: Solidarität der EU mit der Ukraine
Erholung und Wiederaufbau der Ukraine
Multigeber-Koordinierungsplattform
Zitate
Die Ukraine kämpft mit großem Mut gegen die russische Invasion und braucht unsere beständige finanzielle Unterstützung, um die enormen Kosten zu stemmen, die damit verbunden sind. Die EU hat versprochen, der Ukraine so lange wie nötig zur Seite zu stehen, und wir stehen zu unserem Wort. Der heutige Vorschlag umfasst bis zu 50 Mrd. EUR für den Zeitraum 2024 bis 2027, um der Ukraine zu helfen, der Aggression zu widerstehen, und den Wiederaufbau eines modernen, wohlhabenden Landes zu ermöglichen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind entschlossen, sich Europa anzunähern. Und unsere Union unterstützt diese mutige Nation bei diesem Bestreben.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission - 20/06/2023
Dieses neue Instrument zur Finanzierung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine sendet ein starkes politisches Signal: Die EU wird die Ukraine bis zu ihrem Sieg in diesem Krieg und darüber hinaus bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt unterstützen. Durch eine stabile und berechenbare Finanzierung, die in strukturierter und koordinierter Weise bereitgestellt wird, kann die makrofinanzielle Stabilität der Ukraine aufrechterhalten werden. Zudem hilft das Instrument, den kurzfristigen Wiederaufbaubedarf zu decken, den Wiederaufbauprozess einzuleiten und dazu beizutragen, dringend benötigte private Investitionen in das Land zu holen. Das Instrument eröffnet auch die Möglichkeit, russische Vermögenswerte zu nutzen, um den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren und Russland für den massiven Schaden, den es verursacht hat, finanziell zur Verantwortung zu ziehen.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ - 20/06/2023
Die Kommission schlägt heute vor, die Solidarität der EU mit dem ukrainischen Volk auf ein neues Niveau zu bringen. Wir wollen der Ukraine für die nächsten vier Jahre eine stabile und berechenbare Finanzierung bieten, ihre wirtschaftliche Stabilität, ihre Erholung und ihren Wiederaufbau unterstützen und die Investitionen und Reformen erleichtern, die ihren Weg zum EU-Beitritt ebnen werden. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass die Ukraine über diese dunklen Zeiten des russischen Krieges hinaus in eine bessere europäische Zukunft blicken kann.
Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni - 20/06/2023
Die EU unterstützt die Ukraine in ihrer Entschlossenheit, das Land wieder aufzubauen, sowie auf ihrem Weg in die EU. Angesichts der enormen Zerstörung des Krieges und der Komplexität der anstehenden Herausforderungen wollen wir den kurzfristigen Erholungsbedarf und den mittelfristigen Wiederaufbau und die Modernisierung des Landes durch die Ukraine-Fazilität unterstützen. All diese Prozesse werden eng mit den Reformen verknüpft, die zur Angleichung an die EU-Vorschriften und -Standards erforderlich sind. Unsere Hilfe wird der Ukraine helfen, ihre öffentliche Verwaltung, die verantwortungsvolle Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu stärken. Es ist wichtig, effiziente und wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme einzurichten und rigorose Antikorruptions- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zu entwickeln.
Olivér Várhelyi‚ Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung - 20/06/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juni 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg