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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel2. Dezember 2022Vertretung in Luxembourg

Ukraine: Kommission schlägt vor, den Verstoß gegen EU-Sanktionen unter Strafe zu stellen

Die Europäische Kommission legt heute einen Vorschlag zur Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen beim Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU vor. 

The European and Ukrainian flags

Die Europäische Kommission legt heute einen Vorschlag zur Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen beim Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU vor. Angesichts der andauernden Aggression Russlands gegen die Ukraine ist es von entscheidender Bedeutung, dass die restriktiven Maßnahmen der EU vollständig umgesetzt werden und dass sich ein Verstoß gegen diese Maßnahmen nicht auszahlt. Der Vorschlag der Kommission legt gemeinsame EU-Vorschriften fest, mit denen Verstöße gegen restriktive Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten leichter untersucht, strafrechtlich verfolgt und geahndet werden können.

Ein Verstoß gegen EU-Sanktionen ist eine schwere Straftat

Die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU nach Russlands Angriff auf die Ukraine zeigt, wie schwierig es ist, Vermögenswerte im Eigentum von Oligarchen aufzufinden, da letztere diese durch schwer zu durchschauende rechtliche und finanzielle Strukturen in verschiedenen Rechtsordnungen verbergen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird in allen Mitgliedstaaten das gleiche Strafmaß festgelegt. Dadurch werden bestehende rechtliche Schlupflöcher geschlossen und die abschreckende Wirkung von Verstößen gegen EU-Sanktionen erhöht. Wichtigste Elemente des Vorschlags:

  • Eine Liste von Verstößen gegen EU-Sanktionen, die einen Straftatbestand darstellen, wie z. B.:
  • Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an eine benannte Person, Organisation oder Einrichtung oder zu deren Gunsten;
  • Versäumnis, diese Gelder einzufrieren;
  • Ermöglichung der Einreise benannter Personen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder ihrer Durchreise durch dieses Hoheitsgebiet;
  • Transaktionen mit Drittländern, die durch restriktive Maßnahmen der EU verboten oder eingeschränkt sind;
  • Handel mit Waren oder Dienstleistungen, deren Einfuhr, Ausfuhr, Verkauf, Kauf, Verbringung, Durchfuhr oder Beförderung verboten oder beschränkt ist;
  • Erbringung von Finanzdiensten, die verboten oder eingeschränkt sind oder
  • Erbringung sonstiger Dienstleistungen, die verboten oder eingeschränkt sind, wie Rechtsberatung, Vertrauensdienste und Steuerberatung.
  • Die Umgehung einer restriktiven Maßnahme der EU stellt einen Straftatbestand dar: Damit ist die (versuchte) Umgehung restriktiver Maßnahmen gemeint, indem Gelder oder die Tatsache verschleiert werden, dass eine Person der eigentliche Eigentümer von Geldern ist.
  • Gemeinsame Grundstandards für Sanktionen: Je nach Straftat könnte die betreffende Person mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren bestraft werden; gegen Unternehmen könnten Geldstrafen in Höhe von mindestens 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes der juristischen Person (Unternehmen) im Geschäftsjahr vor der Entscheidung zur Verhängung der Geldstrafe verhängt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Vorschlag wird nun als Teil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Hintergrund

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat die EU eine Reihe von Sanktionen gegen russische und belarussische natürliche Personen und Unternehmen verhängt. Die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU zeigt, wie schwierig es ist, Vermögenswerte im Eigentum von Oligarchen aufzufinden, da letztere diese durch komplexe rechtliche und finanzielle Strukturen in verschiedenen Rechtsordnungen verbergen – beispielsweise durch Übertragung des Eigentums an sanktionierten Vermögensgegenständen auf einen nicht von den Sanktionen betroffenen Dritten. Sie können bestehende Rechtslücken nutzen, da die strafrechtlichen Bestimmungen über Verstöße gegen EU-Sanktionen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind. Eine uneinheitliche Durchsetzung restriktiver Maßnahmen untergräbt die Fähigkeit der Union, geschlossen zu handeln.

Im Mai 2022 schlug die Europäische Kommission vor, den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen in die Liste der Straftaten mit europäischer Dimension aufzunehmen. Gleichzeitig sollen mit Blick auf die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der EU neue strengere Vorschriften für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten gelten. Die Vorschläge stehen im Zusammenhang mit der von der Kommission im März eingesetzten Taskforce „Freeze and Seize“.

Nach der Annahme eines Beschlusses durch den Rat am 28. November, in dem der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union als ein Bereich schwerer Kriminalität eingestuft wurde, der die Kriterien des Artikels 83 Absatz 1 AEUV erfüllt, legt die Kommission nun als zweiten Schritt diesen Vorschlag für eine Richtlinie über den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union vor.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Vorschlag für eine Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union

Pressemitteilung – Die EU schlägt Vorschriften für die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten vor (März 2022)

Vorschlag für eine Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Quote(s)

EU-Sanktionen müssen eingehalten werden, und diejenigen, die sie zu umgehen trachten, müssen bestraft werden. Die EU wird weiterhin hart gegen diejenigen vorgehen, die Russland bei der Finanzierung seines Krieges gegen die Ukraine unterstützen. Wir zeigen erneut, dass wir bei diesen Bemühungen an einem Strang ziehen – die Harmonisierung der Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen bedeutet: keine Schlupflöcher, keine sicheren Zufluchtsorte und kein Ausnutzen des Systems mehr. Wir greifen härter durch; wir haben die Regeln geändert.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz - 02/12/2022

 

Die Europäische Union muss entschlossen handeln, um die vollständige Durchsetzung der EU-Sanktionen zu gewährleisten. Es reicht nicht aus, weitreichende Sanktionspakete vorzulegen, wenn nicht alle Mitgliedstaaten mit den erforderlichen Instrumenten ausgestattet sind, um die volle Wirkung der restriktiven Maßnahmen sicherzustellen. Es geht um Kohärenz und Effizienz. Bei der Ahndung von Verstößen gegen EU-Sanktionen bestehen nach wie vor zu viele Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Mit dem heutigen Vorschlag können wir klare Lösungen für diese Diskussion anbieten: einen gemeinsamen Ansatz mit ähnlichen Definitionen und Strafen in der gesamten EU. Diese Vorschriften schaffen Klarheit. Angesichts der Dringlichkeit der Lage fordere ich nun den Rat und das Europäische Parlament auf, rasch eine Einigung zu erzielen.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz - 02/12/2022

 

Der heutige Vorschlag ist eine deutliche Warnung für alle, die an der Vermeidung oder Umgehung von Sanktionen beteiligt sind – diese Handlungen sind nach EU-Recht strafbar. Dadurch wird unser Instrumentarium weiter gestärkt, und wir stellen sicher, dass unsere Sanktionen in der gesamten EU ordnungsgemäß umgesetzt werden. Harmonisierte Sanktionen werden der Praxis der Wahl des günstigsten Gerichtsstands ein Ende setzen. Wir müssen entschlossen gegen alle Arten der Umgehung von Sanktionen vorgehen. Aus diesem Grund haben wir im achten Sanktionspaket auch ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Sanktionsliste vorgeschlagen, das es uns ermöglichen wird, Strafen gegen Personen zu verhängen, die die Umgehung von Sanktionen erleichtern.

Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion - 02/12/2022

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg