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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel7. Juni 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Sicherheitsunion: Vorschriften zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte werden anwendbar

  Un ordinateur avec écran blanc et le drapeau Européen en arrière-plan
© Union européenne, 2021 - Photographe: Yügen, Dati Bendo

Ab heute gilt die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Mit der Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, mit dem die Entfernung terroristische Online-Inhalte durch Anbieter von Hostingdiensten innerhalb einer Stunde sichergestellt wird.

Der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte dazu:

„Die letzten Jahre waren von schrecklichen Terroranschlägen auf europäischem Boden geprägt. Bilder von den Anschlägen in Paris, Halle oder Christchurch machen deutlich, dass die Terrorismusbekämpfung sowohl online als auch offline stattfinden muss. Der größte Schaden durch terroristische Inhalte entsteht in den ersten Stunden nach ihrem Auftauchen. Sie müssen unverzüglich entfernt werden, um Terroristen daran zu hindern, das Internet zur Personenanwerbung, zu Anschlagsaufrufen, Trainingsangeboten und zur Verherrlichung ihrer Taten zu nutzen.“ Heute wird die Sicherheitsunion in Europa zu einer greifbaren Realität.“

Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, fügte hinzu:

„Angesichts des jüngsten Schusswaffenangriffs in einem Supermarkt in Buffalo in den USA, der live im Internet übertragen wurde, ist klar, dass unsere Arbeit zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte von entscheidender Bedeutung ist. Diese schrecklichen Videos motivieren andere Täter zur Nachahmung und zur Erstellung von Gewaltvideos. Wir verfügen über die Instrumente, mit denen solche Inhalte rasch von Online-Plattformen entfernt werden können, und ich freue mich, mitteilen zu können, dass die Vorschriften für die Entfernung terroristischer Online-Inhalte ab heute anwendbar sind.“

Die in dieser Verordnung enthaltenen Verpflichtungen und Garantien werden Terroristen daran hindern, ihre Propaganda im Internet zu verbreiten. So diente der live gestreamte Terroranschlag in Christchurch im Jahr 2019 als direkte Inspiration und Motivation für eine Reihe von Nachahmer-Angriffen, zuletzt in Buffalo im vergangenen Monat.

Gleichzeitig werden diese neuen Vorschriften die Rechenschaftspflicht und Transparenz in Bezug auf die Entfernung terroristischer Online-Inhalte stärken. Sie sehen zudem eine Vielzahl von strengen Vorkehrungen zum Schutz vor einer irrtümlichen Entfernung rechtmäßiger Online-Inhalte vor. Ebenso wichtig ist der Schutz der Opfer und ihrer Familien, die Gefahr laufen, im Internet erneut mit diesen Straftaten konfrontiert zu werden.

Die wichtigsten Elemente der neuen Vorschriften

Ab heute gelten folgende Regeln:

  • Eine-Stunde -Regel: Online-Plattformen werden verpflichtet, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung seitens der Behörden der Mitgliedstaaten zu entfernen.
  • Außerdem müssen Plattformen Maßnahmen ergreifen, wenn sie mit terroristischen Inhalten konfrontiert sind.
  • Entfernungsanordnungen müssen eine Begründung dafür enthalten, warum Material als terroristischer Inhalt gilt, und auch detaillierte Informationen darüber, wie rechtlich gegen eine Entfernungsanordnung vorgegangen werden kann.
  • Die Vorschriften enthalten strenge Garantien, um die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information, zu gewährleisten. Ausgenommen sind beispielsweise Materialien, die zu Bildungs-, Journalismus-, Kunst- oder Forschungszwecken verbreitet werden.
  • Die Mitgliedstaaten können Verstöße sanktionieren und über die Höhe der Sanktionen entscheiden, die in einem angemessenen Verhältnis zur Art des Verstoßes stehen müssen.
  • Mit den neuen Vorschriften werden auch Transparenzpflichten für Online-Plattformen und die nationalen Behörden festgelegt, die jährlich über die Menge der entfernten terroristischen Inhalte, die Ergebnisse von Beschwerden und Rechtsmitteln sowie die Anzahl und Art der gegen Online-Plattformen verhängten Sanktionen Bericht erstatten müssen.

Hintergrund

Die Bekämpfung des Terrorismus im Internet und offline ist eine Priorität der Kommission von der Leyen. Im Juli 2020 stellte die Europäische Kommission die EU-Strategie für die Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 vor und verpflichtete sich, den Fokus vor allem auf Bereiche zu legen, in denen die EU den Mitgliedstaaten wertvolle Hilfe leisten kann, um die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Im Dezember 2020 wurde die Agenda zur Terrorismusbekämpfung angenommen, in der der Schwerpunkt auf der Prävention von Radikalisierung online und offline liegt und die Annahme der vorliegenden Verordnung als eine der wichtigsten Maßnahmen vorgesehen ist.

Angesichts der anhaltenden Präsenz terroristischer Inhalte im Internet schlug die Kommission im Jahr 2018 eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vor. Sie wurde vorgeschlagen, um diese schwerwiegende Gefahr für die Menschen und die gesamte Gesellschaft zu vermeiden.

Seit Inkrafttreten der Verordnung am 7. Juni 2021 hat die Kommission Workshops für die Mitgliedstaaten und Anbieter von Hostingdiensten veranstaltet, um die Anwendung der Verordnung vorzubereiten. Europol hat ferner eine EU-Plattform zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte („PERCI“) entwickelt, um die Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Anbieter von Hostingdiensten über einen gemeinsamen sicheren Kanal Entfernungsanordnungen von den Mitgliedstaaten erhalten können.

Weitere Informationen

Legislativvorschlag

GD HOME: Terroristische Online-Inhalte

Infoblatt Terroristische Online-Inhalte

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Juni 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg