
Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) haben die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden (die im Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) zusammengeschlossenen Behörden) Kontakt zu Nintendo aufgenommen, um auf ein wiederkehrendes technisches Problem bei defekten Controllern hinzuweisen. Als Reaktion darauf hat sich Nintendo bereit erklärt, allen Verbraucher*innen das Recht auf kostenlose Reparatur für die betroffenen Controller der Spielkonsole „Nintendo Switch“ zu gewähren, und zwar über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Die gemeinsame Aktion wurde vom griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen und dem deutschen Umweltbundesamt geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert.
Verbraucher*innen, die die Nintendo-Switch-Konsole nutzen, hatten den CPC-Behörden und Verbraucherverbänden mitgeteilt, dass sie mit Verschlechterungen und dem Verlust der Kontrolle über die Konsole zu kämpfen hätten. Da die Controller durch diese Probleme nutzlos wurden, waren Verbraucher*innen, die sie nicht einfach oder kostenlos reparieren lassen konnten, dazu gezwungen, sie zu ersetzen, was zu unnötigem e-Abfall führte. Infolge der Beschwerde erklärte sich Nintendo dazu bereit, defekte Joy-Con-Controller in den Nintendo-Reparaturzentren kostenlos zu reparieren und auf dieses Angebot auch deutlich hinzuweisen – unabhängig davon, ob das Problem durch einen Defekt oder durch Verschleiß verursacht wurde, und auch, wenn die Herstellergarantie von Nintendo bereits abgelaufen ist.
Hintergrund
Im Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts zuständig sind. Bei der Bewältigung grenzübergreifender Probleme werden seine Maßnahmen auf EU-Ebene von der Europäischen Kommission koordiniert.
Die nationalen Behörden sind für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zuständig. Durch die aktualisierte Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verfügen sie nun über mehr Befugnisse zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und für ein schnelles Vorgehen gegen unseriöse Händler.
Dieses als „Joy-Con drift“ bezeichnete technische Problem betraf sowohl die Nintendo-Switch‑ als auch die Nintendo-Switch-Lite-Konsolen. Bis Januar 2021 waren bei den Mitgliedsorganisationen des BEUC fast 25 000 Verbraucherbeschwerden über die Nintendo-Switch-Konsole eingegangen.
Am 22. März nahm die Kommission einen Vorschlag über das Recht auf Reparatur an. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher*innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren zu lassen, als sie zu ersetzen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, sorgen sie dafür, dass im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung mehr Produkte repariert werden und dass den Verbraucher*innen einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten (beispielsweise elektronische Displays) zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist. Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.
Darüber hinaus hat die Kommission eine Aktualisierung der EU-Verbrauchervorschriften vorgeschlagen, um den Verbraucher*innen den ökologischen Wandel zu erleichtern. Darüber hinaus wird die Initiative zur Belegung von Umweltaussagen es den Verbraucher*innen erleichtern, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen, und Unternehmen von irreführenden Angaben über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen abhalten.
Die vorgeschlagenen Überarbeitungen des EU-Verbraucherrechts wurden in der neuen Verbraucheragenda und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Mit den Überarbeitungen soll erforderlichen Änderungen im Verbraucherverhalten Rechnung getragen werden, um die Klima- und Umweltziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals zu erreichen, indem dafür gesorgt wird, dass Verbraucher*innen besser über die Lebensdauer und die Reparierbarkeit von Produkten informiert und vor Geschäftspraktiken geschützt werden, die sie am Kauf nachhaltiger Produkte hindern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten
Zitate
Ich freue mich, dass Nintendo freiwillig Maßnahmen ergriffen hat, um den Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des EU-Verbraucherrechts Rechnung zu tragen, indem es etwas gegen die frühzeitige Obsoleszenz bestimmter Controller unternimmt und ein lebenslanges Recht auf kostenlose Reparatur in diesem spezifischen Fall gewährt. Dadurch wird die Entsorgung von nicht reparierten Controllern und damit unnötiger Abfall vermieden. Im Einklang mit unserem Vorschlag über das Recht auf Reparatur erwarten wir von den Unternehmen eine wirksame Verbesserung der Reparierbarkeit ihrer Produkte und der diesbezüglich verfügbaren Informationen. So soll es den Verbraucher*innen ermöglicht werden, zu echten Akteuren des ökologischen Wandels zu werden.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz - 04/04/2023
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. April 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg