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Vertretung in Luxemburg

Vorläufige Feststellung der Kommission: Temu verstößt in Bezug auf rechtswidrige Produkte auf seiner Plattform gegen das Gesetz über digitale Dienste

  • Presseartikel
  • 28. Juli 2025
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 4 Min

Die Kommission hat heute vorläufig festgestellt, dass Temu in Bezug auf die ordnungsgemäße Bewertung der Risiken der Verbreitung rechtswidriger Produkte auf seinem Marktplatz gegen die Verpflichtung aus dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

Es hat sich gezeigt, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein hohes Risiko besteht, auf der Plattform auf rechtswidrige Produkte zu stoßen. Insbesondere ergab die von der Kommission durchgeführte Analyse von Testkäufen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Temu einkaufen, sehr wahrscheinlich nicht konforme Produkte bei Babyspielzeug und kleinen Elektronikgeräten finden.

Der Analyse der Kommission zufolge war die Risikobewertung von Temu vom Oktober 2024 ungenau und stützte sich auf allgemeine Informationen der Branche und nicht auf spezifische Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz. Dies hat möglicherweise zu unzureichenden Risikominderungsmaßnahmen gegen die Verbreitung rechtswidriger Produkte geführt.

Die Kommission wird ihre Untersuchung in Bezug auf andere mutmaßliche Verstöße, die im Oktober 2024 eingeleitet wurde, fortsetzen, u. a. in Bezug auf die Wirksamkeit der von Temu ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen, die Verwendung suchterzeugender Gestaltungsmerkmale, die Transparenz seiner Empfehlungssysteme und seinen Datenzugang für Forschende.

Nächste Schritte

Die heute von der Kommission übermittelten vorläufigen Feststellungen greifen dem endgültigen Ergebnis der Untersuchung nicht vor, da Temu nun die Möglichkeit hat, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission einen Nichteinhaltungsbeschluss erlassen, in dem sie feststellt, dass Temu gegen Artikel 34 des Gesetzes über digitale Dienste verstößt. Durch einen solchen Beschluss können Geldbußen in Höhe von bis zu 6 % des weltweiten Gesamtumsatzes des betreffenden Anbieters verhängt und dieser angewiesen werden, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verstoß abzuhelfen. Ein Nichteinhaltungsbeschluss kann auch zu einer Phase der erweiterten Beaufsichtigung führen, um die Einhaltung der Maßnahmen sicherzustellen, die der Anbieter zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen beabsichtigt.

Hintergrund

Am 31. Oktober 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Temu ein.  Die Untersuchung der Kommission wird in Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste, den Zollbehörden, den Marktüberwachungsbehörden und anderen einschlägigen Dritten im Einklang mit den in der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr dargelegten Grundsätzen und parallel zu einer gesonderten Untersuchung des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und der ersten Produktsicherheitsprüfung durchgeführt, wodurch ein umfassender und koordinierter Ansatz gewährleistet wird, um Bedenken im Zusammenhang mit den Praktiken von Temu auszuräumen.

Die stetige Zunahme des Online-Verkaufs von Produkten in der EU geht mit einem Anstieg unsicherer, gefälschter oder nicht konformer Produkte einher, was sich nachteilig auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Umwelt und den fairen Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt auswirken könnte.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, enthält das Gesetz über digitale Dienste Verpflichtungen zur Bekämpfung rechtswidriger Online-Inhalte. Die Plattformen müssen benutzerfreundliche Mechanismen einrichten, die es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte zu melden und die Entscheidung über die Moderation von Inhalten anzufechten. Das Gesetz über digitale Dienste enthält auch spezifische Vorschriften, die auf Online-Marktplätze zugeschnitten sind, wie etwa die Rückverfolgbarkeit von Händlern, um sicherzustellen, dass alle Online-Marktplätze Informationen über Händler sammeln, die ihre Produkte oder Dienste dort anbieten. Das Gesetz über digitale Dienste verbietet auch Dark Patterns und legt Vorschriften für Werbung und detaillierte Transparenzpflichten fest, einschließlich zur Art und Weise, wie den Verbraucherinnen und Verbrauchern Produkte empfohlen werden.

Weitere Informationen

Im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text des Gesetzes über digitale Dienste

Sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen im Gesetz über digitale Dienste

Durchsetzungsrahmen nach dem Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste – Fragen und Antworten

Wir kaufen online ein, weil wir darauf vertrauen, dass Produkte, die in unserem Binnenmarkt verkauft werden, sicher sind und unseren Vorschriften entsprechen. Nach unserer vorläufigen Auffassung ist Temu weit davon entfernt, die Risiken für seine Nutzerinnen und Nutzer nach den im Gesetz über digitale Dienste vorgeschriebenen Standards zu bewerten. Die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet ist in der EU nicht verhandelbar – unsere Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste, bilden die Grundlage für einen besseren Schutz im Internet und einen sichereren und gerechteren digitalen Binnenmarkt für alle Europäerinnen und Europäer.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Juli 2025
Autor
Vertretung in Luxembourg