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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel8. November 2022Vertretung in Luxembourg

Wettbewerb: Kommission bittet um Rückmeldungen zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition

Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle interessierten Kreise aufgefordert werden, zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition Stellung zu nehmen.

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Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle interessierten Kreise aufgefordert werden, zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition Stellung zu nehmen. Die Marktdefinition ist ein wichtiger erster Schritt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und den meisten Kartellfällen. Sie dient der Feststellung, wo der Wettbewerb zwischen Unternehmen endet. Die Bekanntmachung über die Definition des relevanten Markts aus dem Jahr 1997 wird erstmalig aktualisiert, wobei die wesentlichen Entwicklungen in der Zwischenzeit, vor allem was die Digitalisierung und neue Möglichkeiten für das Angebot von Waren und Dienstleistungen betrifft, und den zunehmend vernetzten und globalisierten Charakter des gewerblichen Austausches berücksichtigt wird.

Der Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition folgt auf eine gründliche Überprüfung, die im April 2020 eingeleitet wurde. Im Juli 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer Bewertung, aus der hervorgeht, dass die vorliegende Bekanntmachung zwar nach wie vor äußerst relevant ist und im Allgemeinen ihren Zweck erfüllt, jedoch bestimmte Aktualisierungen und Klarstellungen erforderlich sind, um sie mit den Entwicklungen in der Fallpraxis der Kommission, der Rechtsprechung der EU-Gerichte und neuen Marktgegebenheiten in Einklang zu bringen. Mehr als 100 Interessenträger haben zu dieser Bewertung Stellung genommen. Ihre Anregungen werden in dem heute zur Konsultation vorgelegten Textentwurf berücksichtigt.

Vorgeschlagene Änderungen

Das Hauptziel der Überarbeitung besteht darin, den Unternehmen mehr Orientierungshilfe, Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern, auch durch konkrete Beispiele. Außerdem soll sie auch die effizientere Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden erleichtern.

Die vorgeschlagenen Änderungen bieten neue oder zusätzliche Orientierungshilfen zu verschiedenen wichtigen Fragen der Marktabgrenzung:

  • Erläuterungen zu den Grundsätzen der Marktdefinition und zur Art und Weise, wie die Märkte zum Zwecke der Anwendung der Wettbewerbsregeln abgegrenzt werden.
  • Stärkere Betonung nichtpreislicher Elemente wie Innovation und Qualität von Produkten und Dienstleistungen.
  • Klarstellungen in Bezug auf die vorausschauende Anwendung der Marktdefinition, insbesondere im Falle von Märkten, auf denen mit strukturellen Veränderungen wie technologischen oder regulatorischen Veränderungen zu rechnen ist.
  • Neue Orientierung in Bezug auf die Marktdefinition in digitalen Märkten, z. B. mehrseitige Märkte und „digitale Ökosysteme“ (z. B. Produkte, die um ein Betriebssystem für Mobilfunkgeräte herum gebaut sind).
  • Neue Grundsätze für innovationsintensive Märkte, wo klargestellt wird, wie Märkte zu bewerten sind, auf denen Unternehmen mittels Innovation konkurrieren, auch durch Pipeline-Produkte.
  • Weitere Orientierungshilfen zur Abgrenzung des räumlichen Marktes, einschließlich der Voraussetzungen für die Abgrenzung weltweiter Märkte, zur Bewertung der Einfuhren sowie des Konzepts der Kommission zur Abgrenzung lokaler Märkte nach Einzugsgebieten (z. B. im Einzelhandel mit Verbrauchsgütern).
  • Ausführungen zu den quantitativen Techniken wie der Bewertung der Folgen einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung („SSNIP-Test“)., die die Kommission bei der Abgrenzung eines Marktes anwenden kann.
  • Ausführlichere Orientierungshilfen zu Nachweisquellen und ihrem Beweiswert auf der Grundlage der materiellrechtlichen Erfahrungen der Kommission und ihres faktengestützten Ansatzes bei der Marktdefinition.

Nächste Schritte

Die Interessenträger sind aufgefordert, bis zum 13. Januar 2023 zum Bekanntmachungsentwurf Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen, einschließlich Anweisungen zur Einreichung von Stellungnahmen, sind hier abrufbar.

Auf der Grundlage der bei der Überprüfung gesammelten Erkenntnisse, einschließlich der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen, wird die Kommission den heute veröffentlichten Entwurf überarbeiten und fertigstellen, damit die neue Bekanntmachung über die Marktdefinition im dritten Quartal 2023 in Kraft treten kann.

Hintergrund zum Überarbeitungsverfahren

Im April 2020 leitete die Kommission eine Bewertung der aktuellen Bekanntmachung über die Marktdefinition ein. Im Rahmen dieser Bewertung veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, einschließlich einer Zusammenfassung der eingegangenen Beiträge und einer Zusammenfassung der Beiträge der nationalen Wettbewerbsbehörden sowie der Ergebnisse einer unterstützenden Studie.

Im Juli 2021 hatte die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit den Ergebnissen der Bewertung veröffentlicht.

Im Anschluss an die Bewertung befasste sich die Kommission in ihrer Mitteilung „Eine Wettbewerbspolitik für neue Herausforderungen“ vom November 2021 mit dem Thema Marktdefinition vor dem Hintergrund allgemeiner wettbewerbspolitischer Erwägungen und kündigte die Überprüfung der vorliegenden Bekanntmachung an. Im Januar 2022 veröffentlichte sie eine Sondierung, um mit der Überprüfung zu beginnen.

Hintergrund der Bekanntmachung über die Marktdefinition

Die Marktdefinition dient der genauen Abgrenzung eines Gebiets, auf dem Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen. Ziel der Abgrenzung des sachlich und räumlich relevanten Marktes ist es, die tatsächlichen und potentiellen Wettbewerber zu ermitteln, die Druck auf die geschäftlichen Entscheidungen der Unternehmen ausüben, so z. B. auf ihre Preisentscheidungen. So ermöglicht die Marktdefinition unter anderem die Berechnung von Marktanteilen, von denen aussagekräftige Informationen für die Bewertung der Marktmacht abgeleitet werden können.

Die Marktabgrenzung trägt dazu bei, das Wettbewerbsumfeld der Unternehmen sowohl zu einem bestimmten Zeitpunkt als auch in seiner Entwicklung zu analysieren. Da Märkte nicht statisch sind, muss diese Analyse für jedes Verfahren wiederholt werden, um Änderungen an Produktionsprozessen, Präferenzen von Verbrauchern und andere Marktbesonderheiten, wie Innovationszyklen, Lieferketten, die Besonderheiten der digitalen Märkte und entsprechende Geschäftsmodelle, sowie die Zugänglichkeit für neue Anbieter oder die Reaktion auf regulatorische Änderungen, zu berücksichtigen. Ebenso wird die geografische Reichweite eines Marktes in jedem Fall erneut geprüft, was dazu führen kann, dass Märkte von lokalen (z. B. für den Einzelhandel mit Verbrauchsgütern) bis zu weltweiten Märkten (z. B. für den Verkauf von Luftverkehrskomponenten) festgestellt werden, je nachdem, wie sie in der Praxis, insbesondere aus der Sicht der Verbraucher und Kunden, tatsächlich funktionieren.

In der Bekanntmachung über die Marktdefinition wird erläutert, welche Grundsätze und bewährten Vorgehensweisen die Kommission bei der Anwendung des Konzepts des sachlich und räumlich relevanten Marktes zur Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zugrunde legt.

Weitere Informationen

Die Webseiten der GD Wettbewerb enthalten einen Link zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinition sowie Anweisungen zur Einreichung von Stellungnahmen.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. November 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg