Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
Presseartikel4. September 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Wölfe in Europa: Kommission fordert die lokalen Behörden auf, die bestehenden Ausnahmeregelungen in vollem Umfang auszuschöpfen, und startet Datensammlung zur Überprüfung des Schutzstatus

Forêt
© Union européenne, 2021

Die Rückkehr des Wolfes in Regionen Europas, in denen lange Zeit keine Populationen mehr vorhanden waren, führt vor Ort zunehmend zu Konflikten mit Viehzüchtern- und Jägern. Dies ist insbesondere dort der Fall, wo von Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere nicht umfassend Gebrauch gemacht wird.

Präsidentin von der Leyen"Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist zu einer echten Gefahr für Nutztiere und potenziell auch für den Menschen geworden. Ich fordere die lokalen und nationalen Behörden nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es erforderlich ist. Die heute geltenden EU-Regeln sehen solche Befugnisse ausdrücklich vor."

Die Kommission leitet heute eine neue Phase im Umgang mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Rückkehr der Wölfe ein.

Die Kommission fordert Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, ihr bis zum 22. September 2023 aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden. Sie können sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden (erreichbar ab diesem Nachmittag): EC-WOLF-DATA-COLLECTIONatec [dot] europa [dot] eu (EC-WOLF-DATA-COLLECTION[at]ec[dot]europa[dot]eu).

Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren. Dies könnte, sofern sich das als notwendig erweist, zu weiterer Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang mit wachsenden Populationen dieser Spezies führen.

Dies wäre eine Ergänzung der heute bereits vorhandenen Befugnisse lokaler und nationaler Behörden, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der geltenden EU-Rechtsvorschriften wurden außerdem schon erhebliche EU-Mittel für solche Maßnahmen bereitgestellt, wie in einem gemeinsamen Schreiben von  Kommissar Sinkevičius und Kommissar Wojciechowski an alle EU-Minister für Landwirtschaft und Umwelt im November 2021 dargelegt wurde. Einige Maßnahmen haben sich als effektiv erwiesen, um Angriffsrisiken zu verhindern oder erheblich zu verringern. Das war insbesondere dort der Fall, wo sie richtig und zielgenau umgesetzt wurden.

Die Überprüfung der wissenschaftlichen Daten über den Wolf in der EU durch die Kommission ist integraler Bestandteil der eingehenden Analyse, die die Kommission als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 durchführt. Im April 2023 hat die Kommission bereits mit der Erhebung von Daten von Sachverständigengruppen und wichtigen Interessenträgern sowie der von den nationalen Behörden im Rahmen der geltenden EU- und internationalen Rechtsvorschriften gemeldeten Daten begonnen. Diese Daten erlauben jedoch immer noch kein vollständiges Lagebild, das für die Kommission ausreichen würde, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen. Deswegen weitet die Kommission die Konsultation mit dem heutigen Tag aus.

Hintergrund

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Rückkehr des Wolfes in EU-Regionen, in denen er lange Zeit abwesend war, zu Konflikten mit lokalen landwirtschaftlichen und jagdlichen Gemeinschaften führen kann, insbesondere dort, wo Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere nicht umfassend umgesetzt werden.

Als einheimische Art ist der Wolf ein integraler Bestandteil des europäischen Naturerbes und spielt eine wichtige Rolle in den Ökosystemen Europas. Nach der FFH-Richtlinie genießen die meisten Wolfspopulationen in Europa einen strengen Schutz, mit Ausnahmemöglichkeiten. Mit  dieser Regelung werden die Anforderungen der internationalen Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume umgesetzt, der die EU und die Mitgliedstaaten beigetreten sind. 

EU- und regionale Plattformen für Koexistenz ermöglichen es den Interessenträgern, Wege zu fördern, um Konflikte zwischen menschlichen Interessen und dem Vorkommen großer Beutegreiferarten zu minimieren, indem sie Wissen austauschen und ergebnisoffen, konstruktiv und respektvoll zusammenarbeiten.  Darüber hinaus  können die Mitgliedstaaten nach der Habitatrichtlinie unter bestimmten Voraussetzungen von den Verboten der strengen Schutzregelung abweichen, auch um sozioökonomische Interessen zu schützen.

Weitere Informationen

Webseite über große Beutegreifer

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. September 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg