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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel23. Januar 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Trinkwasser soll sicherer werden dank neuer EU-weiter Hygienenormen für Materialien und Produkte, die mit Wasser in Berührung kommen

Die Kommission hat heute neue Mindesthygienestandards für Materialien und Produkte angenommen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Sie gelten ab dem 31. Dezember 2026 für Materialien und Produkte, die in neuen Anlagen verwendet werden, oder wenn ältere Anlagen renoviert oder repariert werden. Diese Standards werden das Wachstum von Mikroorganismen verhindern und das Risiko der Auswaschung schädlicher Stoffe in Trinkwasser verringern.

Die neuen Standards gelten für Materialien und Produkte, die für die Verwendung in neuen Anlagen zur Wasserentnahme, -aufbereitung, -speicherung oder -verteilung oder für Reparaturarbeiten bestimmt sind, wie z. B. Versorgungsrohre, Ventile, Pumpen, Wasserzähler, Armaturen und Wasserhähne. Dies wird das Trinkwasser sicherer machen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die die entsprechenden Materialien und Produkte herstellen, sowie für die nationalen Behörden verringern.

Bislang gab es in der EU kaum Harmonisierung, und die Hersteller mussten in jedem Mitgliedstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen wollten, unterschiedliche Zulassungen einholen. Die neuen Vorschriften werden auch die bisher von den einzelnen nationalen Behörden durchgeführten Genehmigungsverfahren vereinfachen.

Materialien und Produkte, die den neuen EU-Normen entsprechen, erhalten eine EU-Konformitätserklärung und eine EU-spezifische Kennzeichnung. Sie können dadurch in der gesamten EU ohne Einschränkungen im Zusammenhang mit möglichen Bedenken in Bezug auf die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt verkauft werden.

Hintergrund

Die Trinkwasserrichtlinie wurde 2020 überarbeitet, und im Januar 2021 traten in der gesamten EU neue Vorschriften in Kraft. Die überarbeitete Richtlinie gewährleistet im Einklang mit dem im europäischen Grünen Deal angekündigten Null-Schadstoff-Ziel einen sichereren Zugang zu Wasser für alle Europäerinnen und Europäer sowie weltweit höchste Trinkwasserstandards. Die neuen Vorschriften entsprechen auch den Zielen der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“, die 1,6 Millionen Unterschriften gesammelt hat, um den Zugang aller Europäerinnen und Europäer zu sauberem Trinkwasser zu verbessern.

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen, indem strenge Qualitätsstandards festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinie bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umsetzen. Bis heute haben sechs Mitgliedstaaten dies jedoch noch nicht getan. Die Kommission arbeitet eng mit diesen Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften korrekt in nationales Recht umgesetzt werden.

Nächste Schritte

Nachdem die Kommission die drei delegierten Rechtsakte erlassen hat, haben das Europäische Parlament und der Rat nun zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Andernfalls tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft. Alle sechs Rechtsakte werden voraussichtlich nach Ablauf dieser zwei Monate im Amtsblatt veröffentlicht.

Derzeit wird an weiteren Methoden und Leitlinien gearbeitet, die aufgrund der Trinkwasserrichtlinie erforderlich werden, einschließlich der Frage, wie Mikroplastik und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser gemessen werden können.

Weitere Informationen

Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Trinkwasserrichtlinie (2020/2184/EU) 

Website zur Trinkwasserrichtlinie

 

 

Quote(s)

Sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht. Die neuen hohen Gesundheits- und Umweltschutzstandards, die wir heute vorschlagen, werden sicherstellen, dass Materialien und Produkte, die mit Wasser in Berührung kommen, zunehmend schadstofffrei sind. Die Verringerung der Verschmutzung ist ein Schlüsselelement der Wasserresilienz und der Widerstandsfähigkeit unseres gesamten Ökosystems.

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, erklärte:

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Januar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg