Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für einen Rechtsakt über ein EU-konformes digitales COVID-Zertifikat vorgelegt, das als Nachweis dafür dient, dass eine Person gegen Corona geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von Corona genesen ist. Das Zertifikat soll für alle EU-Bürger/innen in sämtlichen EU-Ländern Freizügigkeit in Sicherheit erleichtern. Es beinhaltet einen auf das nötige Mindestmaß begrenzten Datensatz, der den Impf-, Test- oder Genesungsstatus der betreffenden Person belegt. Das Zertifikat ist kostenlos und wird als QR-Code entweder digital oder auf Papier ausgestellt.
Der QR-Code enthält eine digitale Signatur zum Schutz des Zertifikats vor Fälschung. Bei der Kontrolle des Zertifikats wird der QR-Code gescannt und die Signatur überprüft. Die Europäische Kommission hat ein Portal eingerichtet, um sicherzustellen, dass EU-weit alle Zertifikat-Signaturen überprüft werden können. Personenbezogene Daten der Zertifikatinhaber/innen passieren das Portal dabei nicht.
Über das digitale COVID-Zertifikat der EU existieren zahlreiche falsche Vorstellungen. Die Bandbreite reicht dabei von Fehlinformationen in Bezug auf prinzipiell berechtigte Bedenken und Fragen bis zu Verschwörungstheorien. So wird beispielsweise behauptet, dass mit dem Zertifikat Reisen ungeimpfter Personen beschränkt werden sollen. Das ist schlicht unwahr. Nichtdiskriminierung ist eines der Grundprinzipien des digitalen COVID-Zertifikats der EU: Mitgliedstaaten, die einen Impfnachweis verlangen, müssen zu denselben Bedingungen ein negatives Testergebnis oder eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 akzeptieren. Mit dem Zertifikat werden keine zusätzlichen Reisebeschränkungen oder gar Reiseverbote eingeführt; vielmehr wird das Reisen in der EU dadurch einfacher.
Vor allem aber handelt es sich bei dem digitalen COVID-Zertifikat der EU um eine vorübergehende Maßnahme. Die Kommission wird diese Maßnahme aussetzen, sobald die Weltgesundheitsorganisation das Ende der COVID-19-Pandemie erklärt hat.