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Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 22. Februar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 4 Min

Kommission begrüßt die Wahl von Frankfurt als Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Kommission begrüßt die heutige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber, dass die Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) ihren Sitz in Frankfurt haben soll. Damit einigen sich die beiden gesetzgebenden Organe zum ersten Mal gemeinsam auf den Sitz einer dezentralen Agentur. Die Vertreter des Parlaments und des Rates haben gemeinsam in einer interinstitutionellen Sitzung in den Räumlichkeiten des Rates mit der gleichen Anzahl von ihnen zugewiesenen Stimmen abgestimmt.

Neun Mitgliedstaaten haben sich um den Sitz der AMLA beworben: Belgien (Brüssel), Deutschland (Frankfurt), Irland (Dublin), Spanien (Madrid), Frankreich (Paris), Italien (Rom), Lettland (Riga), Litauen (Vilnius) und Österreich (Wien). Die Kommission hat ein neutrales und sachliches Bewertungverfahren für diese Bewerbungen ausgearbeitet, und alle neun Bewerber legten ihre Anträge in gemeinsamen Anhörungen, die am 30. Januar 2024 im Europäischen Parlament stattfanden, vor.

Die Einigung auf den Sitz der Behörde war das letzte noch fehlende Element, um die Verhandlungen über das ehrgeizige Paket der Kommission mit vier Legislativvorschlägen zur Stärkung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) abzuschließen. Am 18. Januar 2024 erzielten das Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Vorschläge für die erste Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zuvor hatten sich die beiden gesetzgebenden Organe im Dezember 2023 auf die AMLA-Verordnung geeinigt. Im Juni 2022 einigten sie sich auf eine überarbeitete Richtlinie über die Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte. Diese Rechtsvorschriften legen ein einheitliches Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche fest und dienen als Grundlage für die Koordinierung der Arbeit zwischen der neuen AMLA und den zuständigen nationalen Behörden.

Nächste Schritte:

Der Ort des Sitzes, der bei diesem Verfahren bestimmt wird, wird in die AMLA-Verordnung aufgenommen und als Teil des Textes von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich angenommen.

Die Kommission wird zudem dafür zuständig sein, die Verfahrensschritte im Zusammenhang mit der Errichtung und den ersten Tätigkeiten der Behörde sicherzustellen, bis die AMLA ihre Arbeit vollständig aufnimmt.

Hintergrund

Am 20. Juli 2021 hat die Kommission ein Legislativpaket im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) angenommen. Dieses Paket umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA-Verordnung). Die Bestimmung über den Sitz der AMLA in Artikel 4 wurde zu diesem Zeitpunkt leer gelassen.

Die Sitze der dezentralen Agenturen wurden in der Vergangenheit in den meisten Fällen von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei im Laufe der Zeit unterschiedliche Verfahren angewandt wurden. In den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Juli 2022 wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur nicht gemäß Artikel 341 AEUV bei den Mitgliedstaaten liegt, sondern vom Unionsgesetzgeber festgelegt werden sollte. In dem vorliegenden Fall sollten also das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Entscheidung treffen.

Die AMLA ist der erste Fall, in dem diese Rechtsprechung angewandt wird. Nachdem sich die beiden gesetzgebenden Organe auf die Kriterien für die Auswahl des Sitzes der AMLA und die praktischen Modalitäten der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen geeinigt hatten, wurde am 28. September 2023 eine gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht.  

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 10. November 2023 Zeit, ihre Bewerbungen einzureichen. Die eingegangenen Bewerbungen wurden auf einer von der Kommission betriebenen Website veröffentlicht. Die Kommission hat eine neutrale und sachliche Bewertung der Bewerbungen vorgenommen. Diese Bewertung wurde den beiden gesetzgebenden Organen am 10. Januar 2024 übermittelt und auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Am 30. Januar 2024 fanden im Europäischen Parlament gemeinsame öffentliche Anhörungen aller Bewerber um den Sitz der AMLA statt. Um eine Einigung über den Sitz der Behörde zu erzielen, stimmten die beiden gesetzgebenden Organe gemeinsam in einer informellen interinstitutionellen Sitzung am 22. Februar 2024 mit der gleichen Anzahl von ihnen zugewiesenen Stimmen ab. Aufgrund dieser gemeinsamen Abstimmung wurde Frankfurt als Sitz der AMLA ausgewählt. Der Ort des Sitzes wird in die Verordnung aufgenommen und als Teil des Textes von den beiden gesetzgebenden Organen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren förmlich angenommen.

Weitere Informationen

Wahl des Sitzes der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) - European Commission (europa.eu)

Politische Einigung über die erste Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche und die neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche

Politische Einigung über die Verordnung zur Errichtung der neuen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)

Politische Einigung über die Transparenz von Kryptowertetransfers

Quote(s)

 

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion Mit der heutigen politischen Einigung über den Standort der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) werden die Verhandlungen über das von der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagene ehrgeizige Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche abgeschlossen. Zum ersten Mal werden alle Mitgliedstaaten an dieselben Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gebunden sein, und die AMLA wird eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften spielen. Die neue Behörde wird Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen, die nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen koordinieren und bestimmte Finanzinstitute je nach ihrem Risikoniveau direkt beaufsichtigen. Ich begrüße die von den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung über diesen wichtigen Aspekt des Finanzdienstleistungssektors. Die Kommission wird nun die Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Behörde beschleunigen, um sicherzustellen, dass sie bereits 2025 weitgehend einsatzbereit ist.

Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg