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Urban, participative and eco-friendly agriculture
  • Presseartikel

Die Europäische Kommission hat heute eine Änderung der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor verabschiedet. Mit der Verordnung werden geringfügige Beträge zur Unterstützung des Agrarsektors von der Beihilfenkontrolle ausgenommen, da davon ausgegangen wird, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben.

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Antworten auf EU-Mythen in Luxemburg.

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