Die europäischen Institutionen beschäftigen über 40 000 Personen aus den 27 Mitgliedstaaten der EU. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert „allgemeine Auswahlverfahren“ für die Beschaffung von Personal für befristete und unbefristete Stellen. Die EU beschäftigt Beamte und Beamtinnen, aber auch Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete. Sie bietet auch Praktika an und führt Datenbanken, in denen Sachverständige mit Spezialisierung auf bestimmte Bereiche verzeichnet sind.
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) ist der erste Ansprechpartner für alle Menschen, die für die EU arbeiten möchten.
Beamter/Beamtin
Das Europäische Amt für Personalauswahl EPSO, das gemeinsame Amt für die Personalauswahl aller EU-Institutionen, organisiert Auswahlverfahren und Tests für die Einstellung von Beamtinnen und Beamten, Zeitbediensteten und Vertragsbediensteten.
Die Regelung zu den Auswahlverfahren sowie voraussichtliche Termine, praktische Informationen und die Anmeldemodalitäten können auf der EPSO-Website eingesehen werden. Neben der Veröffentlichung auf der EPSO-Website stehen die Bekanntmachungen von Auswahlverfahren auch im Amtsblatt der Europäischen Union (externer Link).
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren
Arbeitskräfte mit befristetem Arbeitsvertrag
Um während begrenzten Zeitphasen einen besonderen Bedarf decken zu können, stellt die Kommission auch Arbeitskräfte mit befristetem Arbeitsvertrag ein. Hierbei werden drei verschiedene Vertragsarten zur Deckung spezifischer Bedürfnisse unterschieden
- Vertragsbedienstete
- Bedienstete auf Zeit
- Zeitarbeitskräfte: Diese Arbeitskräfte werden über ein von der Kommission zugelassenes Zeitarbeitsunternehmen für kurze Zeitdauern eingestellt
Die Kommission sucht auch nach einer begrenzten Zahl unabhängiger Sachverständiger, die sie insbesondere bei der Auswahl von Projekten für eine Finanzierung im Rahmen von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen unterstützen. Hierfür veröffentlicht sie regelmäßig Aufforderungen zur Interessenbekundung.
Praktika bei der Europäischen Kommission
Praktika werden bei der Europäischen Kommission zwei Mal jährlich für jeweils eine Dauer von fünf Monaten vergeben – eine Praktikumsphase beginnt im März und die zweite im Oktober. Um sich für eine dieser Phasen zu bewerben, müssen Sie frühzeitig planen: Fristende für die im Oktober beginnenden Praktika ist immer Ende August und für die im März beginnenden Praktika Ende Januar.
Sowohl EU-Bürger und -Bürgerinnen als auch Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen können sich bewerben. Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten eine monatliche Vergütung. Wer sich bewirbt, muss über einen Hochschulabschluss und sehr gute Kenntnisse in zwei Sprachen der EU (Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen nur in einer der Sprachen) verfügen.