Allgemeine Informationen zur EU
Die Europäische Union (EU) hat ihren Ursprung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Den Anfang machte die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Dahinter stand die Idee, dass Länder, die Handel miteinander treiben, sich auch wirtschaftlich verflechten und in der Folge kriegerische Auseinandersetzungen eher vermeiden.
Das Ergebnis war 1958 die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit, ursprünglich zwischen sechs Ländern, nämlich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Seither sind weitere 22 Länder hinzugekommen und bilden das, was wir seit 1993 „Europäische Union“ nennen. Das Vereinigte Königreich trat am 31. Jänner 2020 offiziell aus der EU aus, wobei bis Ende 2020 noch eine Übergangsfrist galt.
Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Ihr gesamtes Handeln stützt sich auf freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge.In diesen verbindlichen Vereinbarungen sind die Ziele festgelegt, die die EU in ihren zahlreichen Tätigkeitsbereichen verfolgt.
Derzeitige EU-Länder und Kandidatenländer
Illustration : Europa unita per il progresso e per la pace"Italienisches Plakat zur Feier der Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) am 25. März 1957 in Rom.
EU-Institutionen
Die EU verfügt über ein einzigartiges institutionelles Gefüge. Die politischen Schwerpunkte werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates auf regelmäßigen Gipfeltreffen festgelegt.
An der EU-Rechtsetzung sind maßgeblich folgende Institutionen (genauer gesagt EU-Organe) beteiligt:
- Das Europäische Parlament: Von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt, stimmt das EU-Parlament über Rechtsvorschriften, Abkommen und Haushalte der EU ab und kontrolliert die anderen Institutionen.
- Der Europäische Rat bringt die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten zusammen, um gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates die allgemeine Richtung und die politischen Prioritäten der EU festzulegen
- Der Rat der Europäischen Union oder Ministerrat setzt sich zusammen aus den Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten; verhandelt und verabschiedet gemeinsam mit dem Parlament EU-Rechtsvorschriften
- Die Europäische Kommission: Exekutive der EU, die EU-Rechtsvorschriften ausarbeitet und die Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzt
Die Wahrung des EU-Rechts sichert der Gerichtshof der Europäischen Union
Die EU hat auch eine diplomatische Vertretung, den Europäische Auswärtigen Dienst