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Vertretung in Luxemburg

Allgemeine Informationen zur EU

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EU-Institutionen

Die EU verfügt über ein einzigartiges institutionelles Gefüge. Die politischen Schwerpunkte werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates auf regelmäßigen Gipfeltreffen festgelegt.

An der EU-Rechtsetzung sind maßgeblich folgende Institutionen (genauer gesagt EU-Organe) beteiligt:

  • Das Europäische Parlament: Von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt, stimmt das EU-Parlament über Rechtsvorschriften, Abkommen und Haushalte der EU ab und kontrolliert die anderen Institutionen.
  • Der Europäische Rat bringt die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten zusammen, um gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates die allgemeine Richtung und die politischen Prioritäten der EU festzulegen
  • Der Rat der Europäischen Union oder Ministerrat setzt sich zusammen aus den Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten; verhandelt und verabschiedet gemeinsam mit dem Parlament EU-Rechtsvorschriften
  • Die Europäische Kommission: Exekutive der EU, die EU-Rechtsvorschriften ausarbeitet und die Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzt

Die Wahrung des EU-Rechts sichert der Gerichtshof der Europäischen Union

Die EU hat auch eine diplomatische Vertretung, den Europäische Auswärtigen Dienst

Mehr zu den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU

Entscheidungsverfahren der EU