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Vertretung in Luxemburg

Allgemeine Informationen zur EU

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EU-Institutionen

Die EU verfügt über ein einzigartiges institutionelles Gefüge. Die politischen Schwerpunkte werden von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates auf regelmäßigen Gipfeltreffen festgelegt.

An der EU-Rechtsetzung sind maßgeblich folgende Institutionen (genauer gesagt EU-Organe) beteiligt:

  • Das Europäische Parlament: Von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt, stimmt das EU-Parlament über Rechtsvorschriften, Abkommen und Haushalte der EU ab und kontrolliert die anderen Institutionen.
  • Der Europäische Ratbringt die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten zusammen, um gemeinsam mit der EU-Kommissionspräsidentin und dem Präsidenten des Europäischen Rates die allgemeine Richtung und die politischen Prioritäten der EU festzulegen
  • Der Rat der Europäischen Union oder Ministerrat setzt sich zusammen aus den Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten; verhandelt und verabschiedet gemeinsam mit dem Parlament EU-Rechtsvorschriften
  • Die Europäische Kommission: Exekutive der EU, die EU-Rechtsvorschriften ausarbeitet und die Beschlüsse der gesetzgebenden Organe umsetzt

Die Wahrung des EU-Rechts sichert der Gerichtshof der Europäischen Union

Die EU hat auch eine diplomatische Vertretung, den Europäische Auswärtigen Dienst

Mehr zu den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU

Entscheidungsverfahren der EU

Friedensnobelpreis