Wenn Sie über die Staatsangehörigkeit von Luxemburg oder einem anderen EU-Land verfügen, sind Sie automatisch EU-Bürger bzw. EU-Bürgerin.
In dieser Eigenschaft genießen Sie zahlreiche Rechte im Einklang mit der EU-Gesetzgebung, insbesondere das Recht, sich in Europa frei zu bewegen und in jedem EU-Land zu leben, zu studieren, zu arbeiten oder Ihren Ruhestand zu verbringen.
Wenn Sie in Länder reisen, die keine Mitgliedstaaten der EU sind und Ihr Land dort über keine diplomatische Vertretung verfügt, können Sie sich an die Botschaft bzw. das Konsulat eines beliebigen anderen EU-Landes wenden und dort Unterstützung und Schutz erhalten.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten in der EU erhalten Sie beim Service Ihr Europa