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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel23. April 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 4 Min

Kommission veröffentlicht Empfehlungen zum besseren Schutz von Kindern vor Gewalt

Die Kommission hat heute eine Empfehlung zur Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme im Interesse des Kindeswohls angenommen. Damit kommt sie einem Versprechen nach, dass sie in ihrer EU-Kinderrechtsstrategie abgegeben hatte.

Die Empfehlung wird die Mitgliedstaaten bei der weiteren Ausgestaltung ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen. Die Staatsorgane und die Zivilgesellschaft müssen zusammenarbeiten, um Kinder auf kohärente und systematische Weise vor allen Formen von Gewalt zu schützen.

In der EU leben 80 Millionen Kinder. Gewalt gegen Kinder ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU nach wie vor auf vielen Ebenen weit verbreitet. So geben 13 % bis 29 % der 15-Jährigen an, häufig gemobbt zu werden. Bis zu 13,7 % aller erwachsenen Frauen gaben an, in der Kindheit sexuelle Gewalt erfahren zu haben, und dieser Anteil könnte sogar höher sein. Das Handeln oder Unterlassen der öffentlichen Hand hat für Kinder mehr Folgen als für alle anderen gesellschaftlichen Gruppen. Der Schutz von Kindern ist sowohl ein moralisches als auch ein rechtliches Gebot. Außerdem handelt es sich um eine strategische Investition in unsere Gesellschaften.


Die wichtigsten Punkte der Empfehlung

  • Das Kind im Mittelpunkt integrierter Kinderschutzsysteme: Diese sollten an die Bedürfnisse von Kindern angepasst und Kinder in die sie betreffenden Entscheidungen einbezogen werden.
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten: Bei der Anpassung ihrer Systeme zum Schutz von Kindern gegen jegliche Form von Gewalt sollen die Mitgliedstaaten Unterstützung durch EU-Instrumente wie Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen oder EU-Mittel erhalten. Der Schutz beginnt mit der Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung und reicht über eine gezielte Unterstützung bis hin zur Förderung einer gesellschaftlichen Kultur der Gewaltlosigkeit gegenüber Kindern. 
  • Allgemeiner Rahmen für integrierte Kinderschutzsysteme: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Pläne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder auszuarbeiten, die europäischen und innerstaatlichen Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern wirksam umzusetzen, Koordinierungsstrukturen einzurichten, die einschlägigen personellen und finanziellen Ressourcen aufzustocken und die Datenerhebung zu verbessern. 
  • Bessere bereichsübergreifende Koordinierung und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden: Diese sollte durch die Schulung von Fachkräften erfolgen, beginnend auf lokaler Ebene.
  • Einführung umfassender und koordinierter Unterstützungsmaßnahmen: Diese sollten in Fällen von Gewalt gegen Kinder greifen, von der Prävention und Früherkennung bis hin zur Berichterstattung und sektorübergreifenden Unterstützung.
  • Berücksichtigung der Sicherheitsbedürfnisse von Kindern online und offline: Es gilt, die digitale Kompetenz von Kindern zu verbessern, die sichere Nutzung digitaler Technologien zu fördern und Familien und Betreuer zu schulen.
  • Schutz der Unversehrtheit und psychischen Gesundheit von Kindern und Bekämpfung von (Cyber-)Mobbing: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, nationale Strategien für die psychische Gesundheit mit Kindern als vorrangiger Zielgruppe zu entwickeln.
  • Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente zum Ausbau des Kinderschutzes: Dies soll durch Gesetze, Strategien und finanzielle Unterstützung gemäß dem Anhang zu der Mitteilung erreicht werden. Einsatz für Kinderschutz auch außerhalb der EU: Die Mitgliedstaaten sind angehalten, sich auch im Rahmen ihres auswärtigen Handelns für den Kinderschutz einzusetzen, z. B. für die Beseitigung von Kinderarbeit sowie den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und vor Klimawandel und Umweltgefahren.

Hintergrund

Die Rechte des Kindes sind Grundrechte. In Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern, der in den Artikeln 24 und 32 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

In der Empfehlung werden die Beiträge von mehr als 1000 Kindern aufgegriffen, die über die neue EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern eingingen. Die breit angelegte Konsultation zur Vorbereitung der Initiative umfasst auch eine öffentliche Konsultation und eine Bestandsaufnahme der Agentur für Grundrechte in Bezug auf den Kinderschutz in den Mitgliedstaaten.

Drei Jahre nach der Annahme der ersten umfassenden EU-Kinderrechtsstrategie ist die Kommission mehreren Verpflichtungen nachgekommen, die sie in den dort enthaltenen sechs thematischen Aktionsbereichen eingegangen war: Teilhabe von Kindern, Bekämpfung der Kinderarmut und Gewährleistung von sozialem Schutz, Bildung und Gesundheitsversorgung, Schutz von Kindern und Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, kindgerechte Justiz, digitale und Informationsgesellschaft und globale Dimension.

Die vielfältigen Instrumente, die den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene (Rechtsetzung, politische Maßnahmen und Finanzierung) umfassend zur Verfügung stehen, können dazu beitragen, die Kinderschutzsysteme stärker zu integrieren. So werden beispielsweise im Rahmen des Aktionsbereichs „Daphne“ des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ Mittel für die Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder bereitgestellt. Bis zum 29. Mai 2024 können Vorschläge eingereicht werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf gezielten Maßnahmen liegt, die gewährleisten sollen, dass integrierte Kinderschutzsysteme in der Praxis funktionieren.

Weitere Informationen

Das Kindeswohl an erster Stelle: eine Mitteilung zur Empfehlung der Kommission zu integrierten Kinderschutzsystemen [A1] 

Anhang zur Mitteilung

Empfehlung zur Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme im Interesse des Kindeswohls

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

Delivering on the EU strategy on the rights of the child - Factsheet

Rechte des Kindes – Webseite

Maßnahmen der EU zum Schutz der Rechte des Kindes

EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern

 

Quote(s)

 

Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, damit Kinder sich sicher entwickeln und entfalten können. Mit der heutigen Empfehlung haben wir gemeinsam mit allen Akteuren, auch mit den Kindern selbst, einen Schritt in Richtung einer Kultur der Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Kinder unternommen. Diese Mitteilung ist gutes Beispiel, wie wir unsere Kinderrechtsstrategie in konkrete Maßnahmen umsetzen, die allen Kindern zugute kommen.

Dubravka Šuica, Vizepräsidentin für Demokratie und Demografie

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. April 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg