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Vertretung in Luxemburg
Pressemitteilung30. Mai 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Kommission erläutert Unterstützung für Landwirte bei außergewöhnlichen Wetterereignissen

Westhof Bio farm, Friedrichsgabekoog and Wöhrden, Germany

Die Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen, in der die Anwendung des Konzepts der höheren Gewalt und außergewöhnlicher Umstände im Agrarsektor der EU bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen erläutert wird. Durch die Erläuterung der rechtlichen Auslegung dieser Begriffe will die Kommission den betroffenen Landwirten Sicherheit in Bezug auf ihre Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen sicherstellen. Diese Mitteilung ist Teil des Pakets zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte in der EU.

Das Konzept der höheren Gewalt ermöglicht es Landwirten, die GAP-Unterstützung nicht zu verlieren, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle (z. B. schwere Dürren oder Überschwemmungen) nicht in der Lage waren, alle ihre GAP-Anforderungen zu erfüllen. Die Anwendung dieses Konzepts ist Sache der Mitgliedstaaten. Dabei stützen sie sich auf einschlägige Nachweise und das Agrarrecht der Union.

Da es sich um eine Ausnahme von der strikten Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit GAP-Zahlungen handelt (z. B. Auflagen oder Maßnahmen im Rahmen von Öko-Regelungen), wird dieser Beschluss in der Regel restriktiv angewandt, entweder auf Einzelfallbasis oder auf Basis der einzelnen Betriebe. In der heutigen Mitteilung wird erläutert, dass höhere Gewalt für alle Landwirte in einem abgegrenzten Gebiet gelten kann, das von schweren und unvorhersehbaren Naturkatastrophen oder Wetterereignissen betroffen ist. Dies bedeutet, dass Landwirte, die in dem betroffenen Gebiet tätig sind, keine Einzelanträge ausfüllen müssen oder nachweisen müssen, dass die Bedingungen für höhere Gewalt erfüllt sind. Dieser erweiterte Anwendungsbereich wird den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden verringern, sodass die Mitgliedstaaten schneller reagieren können.

In der Mitteilung werden Bedingungen festgelegt, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass alle in einem Gebiet tätigen Landwirte von höherer Gewalt betroffen sind. Die Mitgliedstaaten müssen das Auftreten einer schweren Naturkatastrophe oder eines schweren Wetterereignisses, deren Folgen auch mit der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, bestätigen und das von dem Ereignis stark betroffene geografische Gebiet abgrenzen. Für diese Abgrenzung können die Mitgliedstaaten beispielsweise auf Satellitendaten des betreffenden Gebiets zurückgreifen, ohne dass spezifische Satellitendaten auf Ebene der einzelnen Betriebe benötigt werden. Bei bestimmten Arten von Ereignissen werden die nationalen Verwaltungen zusätzliche Faktoren wie die Hangneigung, die Bodenart oder die Art der angebauten Kulturen berücksichtigen, um die betroffenen Betriebe ohne eine individuelle Überprüfung bestimmen zu können. Mögliche Beispiele hierfür sind Frost, der möglicherweise nicht alle Kulturen in gleicher Weise schädigt, oder anhaltende Niederschläge, die unterschiedliche Auswirkungen auf Gebiete mit Hanglagen oder Böden mit unterschiedlicher Wasserrückhaltefähigkeit haben können.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Behörden nach der heutigen Erläuterung keine Einzelfallprüfungen vornehmen.

Die Kommission steht weiterhin in Kontakt mit den Mitgliedstaaten, um ihnen erforderlichenfalls rechtliche Leitlinien bereitzustellen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat die von den Landwirten und Mitgliedstaaten Anfang dieses Jahres geäußerten Bedenken aufmerksam zur Kenntnis genommen und dafür gesorgt, rasch konkrete Maßnahmen zur Lösung der angesprochenen Herausforderungen zu ergreifen.

Am 22. Februar präsentierte die Kommission ihre ersten Maßnahmen zur Vereinfachung, um den Verwaltungsaufwand für die Landwirte in der EU dauerhaft zu verringern. Am 15. März legte sie ihren Vorschlag für eine gezielte Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik vor, der am 25. Mai in Kraft trat, nachdem er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt worden war.

Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten. Eine erfolgreiche Vereinfachung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und den Landwirten selbst erfolgen.

Weitere Informationen

Mitteilung über die Begriffe höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

EU-Maßnahmen betreffend die Bedenken der Landwirte

Quote(s)

 

Wir haben intensiv daran gearbeitet, dem Wunsch der Landwirtinnen und Landwirte nach weniger Bürokratie und mehr Flexibilität nachzukommen. Die Landwirtschaft ist eines der am stärksten vom Klimawandel und seinen Folgen betroffenen Berufsfelder. Bei unvorhergesehenen extremen Wetterereignissen laufen Landwirte Gefahr, alles, was sie sich aufgebaut haben, zu verlieren. Unsere heutige Mitteilung gibt ihnen die Gewissheit, dass sie ihre GAP-Zahlungen auch dann erhalten können, wenn sie nicht alle ihre üblichen Verpflichtungen einhalten können. Wenn man von einer dramatischen Naturkatastrophe betroffen ist, muss man sich zumindest nicht auch noch darum sorgen.

Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Mai 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg