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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel19. September 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Kommission schlägt vor, den vorübergehenden Schutz der vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehenden Menschen bis März 2025 zu verlängern

EU - Ukraine

Die Europäische Kommission schlägt heute vor, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, vom 4. März 2024 bis zum 3. März 2025 weiter zu verlängern. Damit würden mehr als 4 Millionen Menschen, die in der gesamten EU Schutz genießen, Sicherheit und Unterstützung erhalten.

Die EU hat die Richtlinie über vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 mit einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten aktiviert; der Schutz verlängerte sich automatisch um ein Jahr. Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb eine Verlängerung notwendig und angemessen ist, denn in der derzeitigen instabilen Lage sind die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Menschen, die vorübergehenden Schutz in der EU genießen, noch nicht gegeben.

Seitdem der vorübergehende Schutz bereits eine Woche nach dem Beginn des brutalen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine aktiviert wurde, haben sich die Mitgliedstaaten in beispielloser Weise mit der ukrainischen Bevölkerung solidarisch gezeigt; sie nahmen die Menschen nicht nur in ihren Ländern auf, sondern bemühten sich auch nach Kräften, sie in ihre Gesellschaften zu integrieren.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission muss nun vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz sorgt für sofortigen Schutz und ermöglicht die Inanspruchnahme bestimmter Rechte in der EU, darunter das Recht auf Aufenthalt, Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie trägt auch dazu bei, eine Überlastung der nationalen Asylsysteme zu verhindern, und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Einreise der Menschen geregelt und effektiv zu steuern. Nach Auffassung der Kommission bestehen die Gründe für den vorübergehenden Schutz nach wie vor, weshalb es in der derzeitigen Lage notwendig und angemessen wäre, den Schutz zu verlängern.

Die von der Kommission zu Beginn des Krieges eingerichtete Solidaritätsplattform „Ukraine“ vernetzt die EU-Institutionen mit den Mitgliedstaaten, assoziierten Schengen-Ländern, EU-Agenturen, internationalen Organisationen sowie ukrainischen und moldauischen Behörden. Sie bietet ein informelles und flexibles Forum für die Erörterung operativer Fragen bei der Koordinierung der Unterstützung vor Ort.

Weitere Informationen

Durchführungsbeschluss des Rates zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Factsheet zur Richtlinie über vorübergehenden Schutz 

Unterstützung der EU für die Aufnahme von Geflüchteten in den Mitgliedstaaten 

Jahrestag der Gewährung vorübergehenden Schutzes für vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehende Menschen

Solidarität mit der Ukraine

Aufnahme von Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. September 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg