Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 3. Oktober 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Kommissionsbewertung: Erfolge und Grenzen von Gesetzen zum Verbraucherschutz im digitalen Raum

Read-out of the weekly meeting of the von der Leyen Commission by Věra Jourová, Vice-President of the European Commission, and Didier Reynders, European Commissioner, on the Rule of Law report 2024

Die Kommission hat heute die Ergebnisse der Eignungsprüfung „Digitale Fairness“ veröffentlicht, die beurteilt, ob die gegenwärtigen Verbraucherschutzgesetze der EU ihren Zweck erfüllen und ein hohes Schutzniveau im digitalen Raum bieten. Die Eignungsprüfung deckt drei zentrale Richtlinien ab: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechte-Richtlinie und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Vorschriften nach wie vor relevant und notwendig sind, um ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein wirksames Funktionieren des digitalen Binnenmarkts zu gewährleisten. Es zeigt sich jedoch auch, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher online anders verhalten als offline. Darüber hinaus können Unternehmen durch den technologischen Fortschritt und verstärktes Tracking des Verbraucherverhaltens in der digitalen Welt Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet wirksamer überzeugen. Dies unterstreicht, dass es Vorschriften braucht, die besser auf die spezifischen schädlichen Praktiken und Herausforderungen abgestimmt sind, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet ausgesetzt sehen.

Wichtigste Ergebnisse

  • Die drei Richtlinien haben ein gewisses Maß an Rechtssicherheit und Verbrauchervertrauen geschaffen, was die Entwicklung eines vielfältigen digitalen Marktes unterstützt, dennoch haben die Verbraucher nicht jederzeit das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre Online-Aktivitäten zu haben – zurückzuführen ist das auf Praktiken wie etwa:
    • Dark Patterns in Online-Schnittstellen, die die Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in unlauterer Weise beeinflussen können, indem sie beispielsweise eine falsche Dringlichkeit suggerieren und so unnötigen Druck auf die Verbraucher ausüben;
    • eine suchterzeugende Gestaltung digitaler Dienste, die die Verbraucherinnen und Verbraucher veranlasst, den Dienst länger zu nutzen oder mehr Geld auszugeben als geplant – ein Beispiel sind glücksspielähnliche Funktionen in Videospielen;
    • personalisiertes Targeting, das die Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausnutzt, z. B. in Form von gezielter Werbung, mit der aus persönlichen Problemen, finanziellen Schwierigkeiten oder einem labilen psychischen Zustand Kapital geschlagen wird;
    • Schwierigkeiten bei der Verwaltung digitaler Abonnements, z. B. wenn Unternehmen die Abmeldung übermäßig erschweren;
    • problematische Geschäftspraktiken von Influencern in den sozialen Medien. Einige dieser Praktiken stehen möglicherweise bereits im Widerspruch zum geltenden EU-Verbraucherrecht und anderen EU-Rechtsvorschriften, z. B. dem Gesetz über digitale Dienste und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
  • Die Verbraucher verlieren Zeit und Geld – die verschiedenen schädlichen Online-Geschäftspraktiken kosten Verbraucher in der EU jährlich mindestens 7,9 Mrd. EUR. Gleichzeitig sind die Kosten für die Unternehmen zur Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften deutlich geringer und belaufen sich auf höchstens 737 Mio. EUR pro Jahr.
  • Fragmentierte nationale Rechtsvorschriften: Die Wirksamkeit des EU-Verbraucherschutzes wird durch unzureichende Durchsetzung, Rechtsunsicherheit, das zunehmende Risiko regulatorischer Fragmentierung zwischen den jeweiligen nationalen Ansätzen der Mitgliedstaaten und fehlende Anreize für Unternehmen, das höchste Schutzniveau anzustreben, untergraben.

Die Eignungsprüfung zeigt, dass wir mehr tun müssen, um das digitale Umfeld für die Verbraucherinnen und Verbraucher fair zu gestalten. Dazu gehört die Bekämpfung besonders schädlicher Praktiken wie Dark Patterns. Mehr Rechtssicherheit könnte die Fragmentierung der Rechtsvorschriften verhindern und faires Wachstum fördern. Es gibt noch Spielraum zur Vereinfachung bestehender Vorschriften, ohne das Schutzniveau zu gefährden. Es ist zudem von grundlegender Bedeutung, die kohärente Anwendung und wirksame Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts und des digitalen Regelwerks der EU sicherzustellen, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste, das verschiedene unlautere Praktiken auf Online-Plattformen verbietet. All dies wird im kommenden Mandat auf der Tagesordnung der Kommission stehen.

Wie geht es weiter?

Die Eignungsprüfung bewertet den Sachstand und zeigt Bereiche auf, in denen Verbesserungsbedarf besteht und die in Zukunft weiter analysiert und weiterentwickelt werden können. Sie gibt keine Empfehlungen zum genauen Format und Inhalt künftiger Maßnahmen der Kommission. Die Kommission befragte die Öffentlichkeit im Rahmen mehrerer Konsultationstätigkeiten, darunter eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation.

Im Mandatsschreiben an das designierte Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit weist Präsidentin von der Leyen darauf hin, dass ein Gesetz für digitale Fairness ausgearbeitet werden müsse, um gegen unethische Techniken und Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Dark Patterns, Marketing durch Influencer in den sozialen Medien, der suchterzeugenden Gestaltung digitaler Produkte und Online-Profiling vorzugehen, insbesondere wenn Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden.

Hintergrund

Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU genießen im weltweiten Vergleich eines der höchsten Schutzniveaus – sowohl online als auch offline. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften sollen die Verbraucher befähigen, sich aktiv sämtliche Vorteile des digitalen Binnenmarkts zunutze zu machen.

Angesichts wachsender Besorgnis über den Mangel an digitaler Fairness gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärte die Kommission in der neuen Verbraucheragenda, sie werde prüfen, ob mittelfristig zusätzliche Rechtsvorschriften oder andere Maßnahmen erforderlich seien, um online wie offline für das gleiche Maß an Fairness zu sorgen. Im Jahr 2022 leitete die Kommission eine Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts zur digitalen Fairness ein, um die Lage zu bewerten.

Weitere Informationen

Bericht über die Eignungsprüfung „Digitale Fairness“

Studie zur Unterstützung der Eignungsprüfung und Bericht über die Modernisierungsrichtlinie

Überarbeitung des EU-Verbraucherrechts

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Richtlinie über Verbraucherrechte

Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln

Neue Verbraucheragenda

Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts zu digitaler Fairness

Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf den gleichen Schutz verlassen können, ganz gleich, ob sie im Internet einkaufen oder im Laden an der Straßenecke. Um sie im digitalen Zeitalter weiter zu schützen, müssen unsere Gesetze so schnell weiterentwickelt werden wie die von uns genutzte Technologie. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung „Digitale Fairness“ zeigen, dass unsere derzeitigen Vorschriften zwar solide sind, aber an die Technologie angepasst werden müssen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den spezifischen Risiken zu schützen, denen sie beim Online-Einkauf ausgesetzt sein könnten.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz

Der zunehmende Umfang, die Geschwindigkeit und die Macht digitaler Technologien haben die Beziehungen zwischen Verbrauchern und Händlern grundlegend verändert. Wir wissen, dass es Machtungleichgewichte oder Verwirrung bezüglich der eigenen Verantwortlichkeiten geben kann. In den vergangenen Jahren haben wir viel für die Verbraucherinnen und Verbraucher getan, um den digitalen Raum besser zu regulieren, aber unsere Bemühungen dürfen jetzt nicht nachlassen. Unsere Eignungsprüfung zeigt, dass wir die Maßnahmen auf europäischer Ebene verstärken müssen, um eine faire digitale Wirtschaft zu erreichen, in der die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden und die Unternehmen sich auf gleiche Wettbewerbsbedingungen verlassen können – was ein faires Wachstum fördert.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Oktober 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg