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Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 29. November 2023
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 8 Min

Verbesserte Rechte und bessere Information der Reisenden

Die Kommission hat heute eine Reihe von Vorschlägen zur Stärkung der Rechte von Passagieren und Reisenden angenommen, um ein reibungsloseres Reisen zu ermöglichen. Die neuen Vorschriften bauen auf Erkenntnissen aus der jüngeren Vergangenheit auf, einschließlich der jüngsten Erfahrungen aus der COVID-19-Krise und der Insolvenz der Reisegruppe Thomas Cook im Jahr 2019, die erhebliche Auswirkungen sowohl auf Reisende als auch auf den Reisemarkt hatten. Insbesondere werden die Vorschriften für die Erstattung von Kosten von über einen Vermittler gebuchten Flügen oder multimodalen Reisen präzisiert, damit Passagiere besser vor Ausfällen geschützt sind. Sie werden auch für reibungslosere Reisen sorgen, vor allem bei Reisen mit verschiedenen Reiseleistungen oder Verkehrsträgern, wodurch sichergestellt wird, dass die Passagiere Zugang zu direkter Unterstützung haben, und bessere Echtzeit-Informationen, z. B. über Verspätungen und Ausfälle, ermöglichen. Besonderes Augenmerk gilt den Bedürfnissen von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität: Der Wechsel zwischen Verkehrsträgern und der Zugang zu hochwertigen Hilfeleistungen – wo erforderlich – sollen erleichtert werden.

Die heute angenommenen Vorschläge konzentrieren sich auf drei Aspekte:

1. Stärkung der Passagierrechte

Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisende genießen bereits einen weltweit angesehenen Schutz durch die EU-Passagierrechte. Sie haben beispielsweise Anspruch auf anderweitige Beförderung, Erstattung, Entschädigung und/oder Unterstützung (je nach Umständen), wenn die Reise unterbrochen wird. Dennoch bestehen nach wie vor einige Lücken in den heutigen Vorschriften, und Mängel bei der Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften hindern Passagiere daran, diese Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Mit dem Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Passagierrechte werden diese Problembereiche angegangen, indem die Durchsetzungsmechanismen gestärkt und Vorschriften für Fluggäste eingeführt werden, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben, auch hinsichtlich der Erstattung. Der Vorschlag zu Passagierrechten im Zusammenhang mit multimodalen Reisen enthält erstmals auch neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Arten von Verkehrsmitteln wie Busse, Züge und Flugzeuge nutzen. Die Fahrgäste haben künftig vor und während dieser Reisen bessere Informationsrechte; dies gilt auch für die Mindestanschlusszeiten zwischen verschiedenen Verkehrsträgern. Darüber hinaus haben sie, wenn sie die multimodale Reise im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags erworben haben, bei verpassten Anschlüssen Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer. Besonderes Augenmerk gilt den Bedürfnissen von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Reise von einem Verkehrsträger auf einen anderen wechseln, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Anschlusspunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Personenverkehrsknoten reisen. Wenn eine Fluggesellschaft einen Fluggast mit Behinderungen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität dazu verpflichtet, mit einer anderen Person zu reisen, weil der Fluggast Hilfe benötigt, um die Anforderungen an die Flugsicherheit zu erfüllen (z. B. zum Anlegen des Sicherheitsgurts), ist die Fluggesellschaft ihrerseits verpflichtet, die Begleitperson kostenlos zu befördern und dieser Person, wenn dies praktisch möglich ist, einen Sitzplatz neben dem Fluggast, den sie unterstützt, zu reservieren. Dieses Recht besteht bereits bei Bahn-, Schiffs- oder Busreisen.

2. Schutz von Pauschalreisenden

Nach der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015, wobei Lehren aus der COVID-19-Pandemie gezogen werden, wird der Schutz von Pauschalreisenden in Zukunft wirksamer sein, insbesondere in Krisensituationen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden den Reisenden stärkere und klarere Rechte einräumen und die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Pauschalreiseveranstaltern klären.

Einige der neuen Vorschriften betreffen Folgendes:

  • Bei Erstattungen gibt es eine Kette aus Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden. Reisende haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen haben. Die Tatsache, dass sie ihre Erstattung innerhalb einer Woche erhalten, ermöglicht es ihnen, ihren Kunden die Kosten innerhalb von insgesamt zwei Wochen zu erstatten.
  • Die Anzahlungen von Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25 % des Pauschalreisepreises nicht übersteigen, es sei denn, den Reiseveranstaltern entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen, z. B. weil sie den vollen Flugscheinpreis vorab an die Fluggesellschaft entrichten müssen. Die Organisatoren können die Zahlung des Gesamtbetrags frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise verlangen.
  • Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten künftig klare Informationen darüber, dass sie auf einer Erstattung bestehen können, und werden über die Besonderheiten des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen. Solche Gutscheine müssen automatisch erstattet werden, wenn sie bis zum Ablaufdatum nicht verwendet werden. Darüber hinaus fallen Gutscheine und Erstattungsrechte in Zukunft unter den Insolvenzschutz.
  • Klarere Angaben: Urlauber erhalten klare Informationen darüber, ob es sich bei einer Kombination von Reiseleistungen um eine Pauschalreise handelt, wer haftet und welche Rechte sie als Pauschalreisende haben.

3. Bessere multimodale Reiseinformationsdienste und Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums

Multimodalität, d. h. die Kombination von Verkehrsträgern, kann die verkehrsbedingten Emissionen insgesamt verringern, indem sie es den Reisenden ermöglicht, den effizientesten und nachhaltigsten Verkehrsträger zu wählen. Die Überarbeitung der Delegierten Verordnung über EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste wird es Passagieren erleichtern, über Reiseinformationsdienste Echtzeitinformationen zu verschiedenen Verkehrsträgern zu finden und während ihrer Reise auf Echtzeit-Aktualisierungen, z. B. über Verspätungen und Ausfälle, zuzugreifen. Es werden auch neue Arten von Informationen verfügbar sein, z. B. darüber, ob in einem Zug Fahrräder mitgenommen werden können und ob er auch für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

Im Einklang mit der Europäischen Datenstrategie und unterstützt durch das Programm „Digitales Europa“ wird die ebenfalls heute angenommene Initiative für einen gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum den Zugang zu Daten aus vorhandenen und künftigen Mobilitätsdatenquellen, ihre Bündelung und ihren Austausch erleichtern. Dank der Möglichkeit, Echtzeitdaten abzurufen und zu teilen, verfügt das Reisepublikum dann stets über Informationen zu Verkehrslage und Verkehrsbedingungen auf dem neuesten Stand und kann so seine Reise besser planen. Außerdem werden öffentliche und private Akteure in die Lage versetzt, innovative Verkehrsdienste zu entwickeln und die Verkehrspolitik auf der Grundlage von Daten zu gestalten.  

Hintergrund

Die EU-Verordnungen über Passagierrechte gelten für rund 13 Milliarden Passagiere, die jährlich mit Flugzeugen, Zügen, Reise- und Linienbussen oder Fähren unterwegs sind, sowie für eine noch höhere Zahl von Fahrgästen des Nahverkehrs. Diese Zahl dürfte Schätzungen zufolge bis 2030 auf 15 Milliarden und bis 2050 auf fast 20 Milliarden steigen.

Die EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität ist der Fahrplan der Kommission für den grünen und den digitalen Wandel. Beide gehen Hand in Hand, da die Digitalisierung die Effizienz und Flexibilität erhöht und somit die verkehrsbedingten Emissionen verringert. In der Strategie wird dargelegt, wie die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 90 % gesenkt werden können, und es werden wichtige Etappenziele festgelegt, etwa die Einführung automatisierter Mobilität in großem Maßstab bis 2030.

Weitere Informationen

Vorschlag zur Änderung der Pauschalreiserichtlinie (2023)

Website – Richtlinie über Pauschalreisen

Fragen und Antworten zur Überprüfung des Rechtsrahmens für Passagierrechte

Fragen und Antworten zur Überarbeitung der Delegierten Verordnung über EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste und einen gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum 

Fragen und Antworten zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie

Factsheet

 

Zitate

Ich begrüße das heute angenommene Paket zu Passagierrechten, mit dem Passagiere besser vor Störungen während einer Reise geschützt werden sollen. Der neue Rechtsrahmen wird das Reisen insbesondere reibungsloser gestalten, vor allem, wenn verschiedenen Reiseleistungen oder Verkehrsträger kombiniert werden. Hierzu wird sichergestellt, dass die Passagiere Zugang zu den Dienstleistungen und der Unterstützung haben, die sie benötigen, und dass sie auf bessere Echtzeit-Informationen, z. B. über Verspätungen und Ausfälle, zurückgreifen können. Die Schaffung von Anreizen für multimodale Reisen ist umso wichtiger, als diese Art des Reisens nachhaltiger und effizienter ist, was zu geringeren verkehrsbedingten Emissionen führt und somit zu den Zielen unseres Grünen Deals beiträgt.

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau - 29/11/2023

 

Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat die Reisebranche schwer in Mitleidenschaft gezogen und alle daran erinnert, wie wichtig es ist, jederzeit starke Verbraucherrechte zu gewährleisten. Während der Pandemie sahen sich die Verbraucher massiven Ausfällen gegenüber oder hatten Schwierigkeiten, sich stornierte Pauschalreisen von Veranstaltern und Reisebüros erstatten zu lassen. Wir haben in der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie die Schlussfolgerungen aus diesen Mängeln gezogen und beschlossen, den Schutz von Reisenden zu verbessern. Die neuen Vorschriften sehen mehr Rechte und klarere Informationen für Reisende vor, wenn sie eine Pauschalreise buchen. Es wird klare Regeln für Gutscheine geben. Wir werden auch das Recht auf Erstattung wasserdicht gestalten. Dieser Vorschlag bringt konkrete Lösungen für konkrete Probleme.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz - 29/11/2023

 

Die EU verfügt über die stärksten Rahmenbedingungen für Passagierrechte weltweit; dies bedeutet jedoch nicht, dass wir nicht noch mehr tun sollten. Wir können dafür auf eine über zehnjährige einschlägige Erfahrung zurückgreifen. Neben einer verbesserten Anwendung und Durchsetzung der geltenden Regelungen gilt unser Augenmerk drei Hauptlücken, die wir mit den Vorschlägen schließen wollen: Erstens muss sichergestellt werden, dass die Passagiere ebenso gut geschützt sind und ebenso gute Betreuung genießen, wenn sie ihr Ticket bei Vermittlern buchen. Zweitens ist der Schutz auf Passagiere auszuweiten, die für eine Reise verschiedene Verkehrsträger kombinieren, und drittens ist die besondere Unterstützung für Passagiere mit Behinderungen aufzustocken und dafür zu sorgen, dass ihr Recht, unter würdigen Bedingungen zu reisen, gewahrt wird.

Adina Vălean, Kommissarin für Verkehr - 29/11/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. November 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg