Die Europäische Kommission unterstützt die europäischen Länder und fördert die Koordinierung der Bemühungen in Krisenzeiten. Durch eine verstärkte Koordinierung zwischen den europäischen Ländern, die Stärkung unserer medizinischen und wissenschaftlichen Einrichtungen und die Einleitung von Initiativen wie der Arzneimittelstrategie für Europa trifft die Kommission Vorkehrungen für künftige grenzüberschreitende Gesundheitskrisen. Im Gesundheitsbereich liegt die primäre Zuständigkeit stets bei den Mitgliedstaaten. Sie selbst sind für ihre Politik verantwortlich.
Die Befugnis, nationale Gesetze zu erlassen und Entscheidungen zur Bekämpfung des Coronavirus zu treffen, liegt in vollem Umfang bei den Mitgliedstaaten und einigen ihrer untergeordneten Verwaltungsebenen. In gesundheitspolitischen Fragen hat die Europäische Kommission kein Recht zur Einflussnahme auf nationale Gesetze und Entscheidungen.
Gleichwohl kann die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten europäische Strategien bündeln und europaweite Initiativen zur Bewältigung der Krise koordinieren. So werden Entscheidungen über Ausgangsbeschränkungen oder zur Schließung der Landesgrenzen auf nationaler Ebene getroffen. Die Bereitstellung von 100 Millionen EUR für die Suche nach einem Impfstoff, neuen Behandlungsmethoden und Diagnosetests erfolgt hingegen auf EU-Ebene aus dem EU-Forschungs- und -Innovationsprogramm „Horizont 2020“. Damit stockte die Kommission den Beitrag von 15,9 Milliarden Euro zur weltweiten Corona-Krisenreaktion auf, der beim Spendenmarathon zusammenkam, zu dem Präsidentin von der Leyen am 4. Mai den Startschuss gab.
Corona-Maßnahmen der Kommission im Gesundheitswesen
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