Die Produkthaftung liegt stets bei dem Unternehmen, das Inhaber der Zulassung zum Inverkehrbringen ist. Die Unternehmen sind für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich und unterliegen spezifischen Verpflichtungen. So müssen sie beispielsweise einen umfassenden Risikoüberwachungsplan umsetzen, Nebenwirkungen des Produkts melden und die erforderlichen Folgemaßnahmen treffen. Es trifft zu, dass die EU einige Impfstoffvorschriften angepasst hat, um die raschere Bereitstellung eines sicheren und wirksamen Impfstoffs zu ermöglichen. Die Bestimmungen in Bezug auf Sicherheitsnormen wurden jedoch in keiner Weise gelockert, und die Produkthaftungsrichtlinie gilt weiterhin in vollem Umfang. Mit anderen Worten: Die Behauptung, die von der Kommission ausgehandelten Verträge würden die Impfstoffhersteller von der Haftung für etwaige Nebenwirkungen entbinden, ist schlicht falsch.
Die Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener COVID-19-Impfstoffe werden durch das bewährte Arzneimittelkontrollsystem der EU streng überwacht. In welchem Umfang ein neuer Impfstoff langfristige Wirkung entfaltet, kann erst nach einer bestimmten Zeit festgestellt werden. Fallen unerwartete gesundheitliche Beschwerden zeitlich mit einer Impfung zusammen, stellen die Betroffenen oftmals einen Kausalzusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Impfstoff her. Neu zugelassene Impfstoffe gegen COVID-19 werden kontinuierlich überwacht, um besser beurteilen zu können, ob mutmaßliche Nebenwirkungen tatsächlich durch den Impfstoff verursacht sind und wie gut dessen langfristige Wirksamkeit ist. Die Impfstoffhersteller haften weiterhin und müssen die langfristigen Auswirkungen ihrer Impfstoffe noch lange nach deren Verabreichung überwachen.