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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel18. April 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 5 Min

Bankenunion: Kommission schlägt Reform des Rahmens für Krisenmanagement im Bankensektor und Einlagenversicherung vor

Capital Markets, Paris Financial Centre and Stock Exchange, France

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Anpassung und Stärkung des bestehenden EU-Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagenversicherung angenommen. Der Schwerpunkt liegt auf mittelgroßen und kleineren Banken.

Der Bankensektor der EU kann sich auf einen starken Rahmen für das Krisenmanagement stützen und ist in den vergangenen Jahren viel widerstandsfähiger geworden. Die Finanzinstitute in der EU sind gut kapitalisiert und hochliquide und werden streng beaufsichtigt.

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass mittelgroße und kleinere Banken bei Ausfall häufig nicht abgewickelt werden, sondern andere Lösungen zur Anwendung kommen, bei denen anstelle der internen Ressourcen, die Banken halten müssen, oder privater, branchenfinanzierter Sicherheitsnetze wie Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds mitunter Steuergelder herangezogen werden.

Der heutige Vorschlag wird die Behörden in die Lage versetzen, ausfallende Banken unabhängig von ihrer Größe und ihrem Geschäftsmodell in einen geordneten Marktaustritt zu führen, und gibt ihnen diesbezüglich eine breite Palette von Instrumenten an die Hand. Dadurch wird insbesondere der Einsatz branchenfinanzierter Sicherheitsnetze vereinfacht, um in Bankenkrisen die Einleger beispielsweise durch Übertragung ihrer Konten von einer notleidenden Bank auf eine gesunde Bank besser abschirmen zu können. Die erste Verteidigungslinie bleibt jedoch die interne Verlustabsorptionsfähigkeit der Banken. Andere Sicherheitsnetze dürfen nur ergänzend hinzukommen.

Insgesamt wird somit ein weiterer Beitrag zur Wahrung der Finanzstabilität, zum Schutz der Steuerzahler und der Einleger und zur Stärkung der Realwirtschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit geleistet.

Mit dem Vorschlag werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Wahrung der Finanzstabilität und Schutz von Steuergeldern
  • Der Vorschlag vereinfacht den Einsatz von Einlagensicherungssystemen in Krisensituationen, um Einleger (bei denen es sich um natürliche Personen, aber auch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen usw. handeln kann) vor Verlusten zu schützen und eine Ansteckung anderer Banken sowie negative Auswirkungen auf die Gemeinschaft und die Wirtschaft zu vermeiden. Der Vorschlag rückt branchenfinanzierte Sicherheitsnetze (wie Einlagensicherungssysteme und Abwicklungsfonds) in den Vordergrund und sorgt somit für einen besseren Schutz der Steuerzahler, die nicht mehr einspringen müssen, um die Finanzstabilität zu wahren. Einlagensicherungssysteme kommen erst dann zum Einsatz, wenn die Banken ihre interne Verlustabsorptionsfähigkeit ausgeschöpft haben, und können nur von Banken in Anspruch genommen werden, für die bereits eine Abwicklung vorgesehen war.
  1. Abschirmen der Realwirtschaft vor den Auswirkungen eines Bankenausfalls
  • Die vorgeschlagenen Vorschriften werden es den Behörden ermöglichen, die zahlreichen Vorteile, die eine Abwicklung als eines der wichtigsten Instrumente des Krisenmanagements bietet, voll auszuschöpfen. Im Gegensatz zur Liquidation kann die Abwicklung für Kunden weniger disruptiv sein, da sie z. B. durch Übertragung auf eine andere Bank weiter Zugang zu ihren Konten haben. Darüber hinaus bleiben die kritischen Funktionen der Bank erhalten. Dies kommt der Wirtschaft und der Gesellschaft im weiteren Sinne zugute.
  1. Verbesserung des Einlegerschutzes
  • Die in der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme festgelegte Deckungssumme von 100 000 EUR pro Einleger und Bank bleibt in der EU für alle Einleger, die unter das System fallen, bestehen. Allerdings werden mit dem heutigen Vorschlag die Standards für den Einlegerschutz in der gesamten EU weiter harmonisiert. Der neue Rahmen weitet den Einlegerschutz auf öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen oder Gemeinden aus sowie auf Kundengelder, die etwa von Investmentgesellschaften, Zahlungsinstituten oder E-Geld-Instituten in bestimmte Arten von Kundenfonds eingezahlt werden. Zusätzliche Maßnahmen dienen der Harmonisierung des Einlagenschutzes und sehen vor, dass auch höhere Summen garantiert werden, wenn der Kontostand infolge bestimmter Ereignisse wie einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Versicherungsprämie die Schwelle von 100 000 EUR vorübergehend überschreitet.

Nächste Schritte

Das Legislativpaket wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.

Hintergrund

In ihrer Erklärung vom 16. Juni 2022 stellte die Euro-Gruppe fest, dass die Bankenunion nach wie vor nicht vollendet sei, und sprach sich dafür aus, bei den weiteren Arbeiten den unmittelbaren Schwerpunkt zunächst auf die Stärkung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagenversicherung zu legen, um die legislativen Arbeiten noch in diesem institutionellen Zyklus abzuschließen. Andere wichtige Projekte wie die Vollendung der dritten, noch ausstehenden Säule der Bankenunion (d. h. das Europäische Einlagenversicherungssystem, EDIS) und die Fortführung der Arbeiten für eine stärkere Marktintegration würden nach der Reform des Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und die Einlagenversicherung erneut bewertet.

In seinem jüngsten Bericht über die Bankenunion wies auch das Europäische Parlament auf die Notwendigkeit hin, den Rahmen für Krisenmanagement und Einlagenversicherung zu überarbeiten, dessen Funktionsweise zu verbessern und bei Bankenausfällen für mehr Berechenbarkeit zu sorgen.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Factsheet

Rechtstexte

Aktueller Stand der Forschungsarbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) zur Reform des CMDI

Bankenunion

Bankensanierung und -abwicklung

Einlagensicherungssysteme

Zitate

Dank der wegweisenden Reformen, die wir seit der Finanzkrise durchgeführt haben, ist das EU-Bankensystem stark aufgestellt. Unsere Banken sind nun robuster und besser in der Lage, Schocks standzuhalten. Heute tun wir einen weiteren Schritt nach vorn, um sicherzustellen, dass wir im Falle eines Bankenausfalls wirksamer und kohärenter handeln können. Unsere Grundsätze sind die gleichen: Wahrung der Finanzstabilität, Schutz des Geldes der Steuerzahler und Stärkung des Vertrauens der Einleger. Diese Vorschläge werden auch zur Vollendung der Bankenunion beitragen, die ein wichtiger Eckpfeiler einer erfolgreichen Wirtschafts- und Währungsunion ist.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ - 18/04/2023

 

Dank dieser Reform werden wir über genau abgestimmte Instrumente verfügen, die uns besser in die Lage versetzen, bei eventuellen Schieflagen sicherzustellen, dass Banken unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Geschäftsmodell reibungslos aus dem Markt ausscheiden können. Dies ermöglicht im Umgang mit Bankenausfällen maximale Effizienz für unsere Wirtschaft, für unsere Steuerzahler und letztlich für die Finanzstabilität. Auch die Einleger werden profitieren, da sich die Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung des Zugang zu ihren Konten verringert.

Kommissarin Mairead McGuinness, zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion - 18/04/2023

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Datum der Veröffentlichung
18. April 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg