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Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 14. Februar 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 5 Min

Die Kommission beobachtet die wettbewerblichen Stärken der EU und die diesbezüglichen Herausforderungen

Heute veröffentlicht die Kommission den neuen Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit (bislang nur auf Englisch).

Es handelt sich hierbei um einen detaillierten Bericht zu den wettbewerblichen Stärken des europäischen Binnenmarkts und den diesbezüglichen Herausforderungen; dabei werden jährliche Entwicklungen unter Berücksichtigung der neun Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit nachverfolgt, die in der Mitteilung der EU von 2023 zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit dargelegt werden. Diese Faktoren sind ein funktionierender Binnenmarkt, der Zugang zu Kapital aus der Privatwirtschaft, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen sowie Handel und offene strategische Autonomie. Mit der Mitteilung von 2023 wird eine Reihe zentraler Leistungsindikatoren festgelegt, die den Fortschritt in Bezug auf diese Faktoren veranschaulichen. Auch wenn es zu früh ist, um stabile Tendenzen daraus abzuleiten, wird im Bericht festgestellt, dass sich 9 Leistungsindikatoren verbessert und 5 verschlechtert haben, 3 sind unverändert und für 2 liegen noch keine neuen Daten vor.

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Binnenmarkt einer der weltweit größten integrierten Märkte ist und die Wirtschaft der EU durch einen großen Nachfragepool, diversifizierte Versorgungsquellen, Möglichkeiten für Innovation und Produktionsausweitung, umfassende soziale Rechte und faire Arbeitsbedingungen fördert; zugleich dient er als geopolitischer Hebel. Es wird betont, dass vereinbarte Regeln stärker durchgesetzt und ihre Umsetzung vereinfacht werden müssen.

Im Hinblick auf Investitionen lautet eine Feststellung des Berichts, dass sich die öffentlichen Investitionen seit ihrem Tiefststand während der Finanzkrise erholt haben, was zum Teil der Aufbau- und Resilienzfazilität zu verdanken ist, während die privaten Investitionen nach wie vor hoch sind. Damit Risiko- und Wagniskapital leichter verfügbar werden und innovative Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können, wird in dem Bericht empfohlen, die Kapitalmarktunion zu stärken und dabei auf den bereits 2020 angenommenen Initiativen aufzubauen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird als Instrument zur strategischen Unterstützung unseres grünen und unseres digitalen Wandels angeführt.

Die hohen Energiepreise sind nach wie vor eine Herausforderung, doch werden im Bericht wichtige Schritte der letzten Jahre hervorgehoben, mit denen das energiepolitische Instrumentarium der EU auf den neuesten Stand gebracht und die Herstellung sauberer Technologien in der EU gefördert wurden.

Auch wird die Rolle der EU als bedeutende Handelsmacht betont, auf die 16 % der weltweiten Ausfuhren entfallen, wobei der Handel weiterhin eine Stütze der Wettbewerbsfähigkeit sei. Zudem sei es notwendig, sich für faire Wettbewerbsbedingungen einzusetzen und unsere wirtschaftliche Sicherheit zu schützen.

Mit dem Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit baut die Kommission auf der jährlichen Berichterstattung auf, die sie im Jahr 2020 eingeführt hat, und reagiert speziell mit dem Format des Jahres 2024 auf einen Antrag des Europäischen Rates. Der Bericht bietet eine Grundlage für Diskussionen im Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und dem Rat, wie unsere Agenda für den Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit in diesem Frühjahr vorwärts gebracht werden kann. Der Bericht erscheint im Vorfeld der Berichte über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit bzw. den Binnenmarkt, in denen Mario Draghi und Enrico Letta ihre Feststellungen präsentieren werden.

Zusätzlich veröffentlicht die Kommission heute mehrere Dokumente, die den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit ergänzen:

  • Zwei Arbeitsunterlagen, wobei die erste unter anderem weitere Details zu den zentralen Leistungsindikatoren in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit enthält. In der zweiten werden die Ergebnisse des „European Monitor of Industrial Ecosystems“ (Europäische Beobachtungsstelle für industrielle Ökosysteme) zum grünen und zum digitalen Wandel in einzelnen industriellen Ökosystemen vorgestellt.
  • Der Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeitsanzeiger von 2024 beinhaltet umfassende ergänzende Daten zur Integration des Binnenmarkts. Bei diesem Anzeiger stehen die Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts im Mittelpunkt sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Integration des Binnenmarkts und andere wichtige politische Ziele wie Wachstum und Beschäftigung, Resilienz und die digitale und die grüne Wirtschaft.
  • Der Bericht der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (Single Market Enforcement Taskforce, SMET) von 2022–2023: In diesem Bericht wird die Arbeit der SMET beschrieben, in der die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammen nach Wegen suchen, ungerechtfertigte Hemmnisse im Binnenmarkt zu beseitigen, wie verpflichtende Überprüfungen für Berufstätige, Hindernisse für die Genehmigung im Bereich der erneuerbaren Energien und der Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Dienstleister.

Hintergrund  

Der Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit ist die Antwort auf den Antrag des Europäischen Rates vom März 2023, den Zustand des europäischen Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit zu beobachten. Dieser Bericht baut auf den vorangegangenen jährlichen Binnenmarktberichten auf, wie sie erstmalig im Jahr 2020 in der europäischen Industriestrategie geplant wurden.

In der Folge kündigte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2023 seinen Plan an, bei seiner Tagung im März 2024 den ersten jährlichen Fortschrittsbericht zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und zur Steigerung der Produktivität und des Wachstums zu erstellen. 

Der Binnenmarktanzeiger wurde erstmals im Jahr 1997 veröffentlicht und wurde zunächst eingerichtet, um die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in Bezug auf den Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten zu bewerten. Mit der Zeit wurde er auf die Verwendung von damit in Zusammenhang stehenden Steuerungsinstrumenten ausgeweitet. Dieses Jahr beinhaltet er gemäß der Mitteilung zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit neue Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen

Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit

Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen als Begleitdokumente zum Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit

Binnenmarktanzeiger 

Bericht der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (SMET)

Quote(s)

 

Der heutige Bericht hebt die zahlreichen wettbewerblichen Stärken Europas hervor und bestätigt, dass ein starker Binnenmarkt nach wie vor entscheidend für das Florieren unserer Unternehmen sowie für ihre Fähigkeiten ist, neue Chancen zu nutzen. Es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen, um Investitionen anzuziehen, unsere strategischen Technologien zu fördern und sicherzustellen, dass unsere Arbeitskräfte über die richtigen Kompetenzen verfügen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“

 

Der Binnenmarkt und die Industriepolitik sind zwei Säulen der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die Fakten und Zahlen im heutigen Bericht geben Aufschluss über die vielen Stärken der EU-Wirtschaft, ihren Binnenmarkt, ihr Innovationspotenzial und ihren Rechtsrahmen für den Umwelt- und Digitalbereich. Ungeachtet dieser bedeutenden Vorteile bedarf es noch mehr Anstrengungen, um das Problem der hohen Energiekosten anzugehen und zu verhindern, dass an die Stelle alter Abhängigkeiten bei fossilen Brennstoffen neue Abhängigkeiten treten; außerdem gilt es, die Investitionen der EU und der Mitgliedstaaten in Zukunftstechnologien besser zu koordinieren und so hochwertige Arbeitsplätze in der EU zu schaffen.

Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg