Kommission beschränkt Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt - Europäische Kommission
Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
  • Presseartikel
  • 19. September 2024
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 3 Min

Kommission beschränkt Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt

The Laboratory for Radioactive Measurements of the Joint Research Centre (JRC)

Die Kommission hat heute im Rahmen der REACH-Verordnung – dem EU-Chemikalienrecht – neue Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassen, indem sie die Verwendung von Undecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen beschränkt. Diese Untergruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen („PFAS“) sind sehr langlebig und sehr mobil in Wasser, und ihre Verwendung in bestimmten Produkten stellt ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar.

Die heute angenommene PFHxA-Beschränkung konzentriert sich auf Anwendungen, bei denen das Risiko nicht angemessen beherrscht wird, wenn Alternativen verfügbar sind und die sozioökonomischen Kosten im Vergleich zum Nutzen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt begrenzt sind.  

Das Verbot bezieht sich auf den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien für Verbraucher (z. B. Regenjacken), Lebensmittelverpackungen (z. B. Pizzaschachteln), Gemischen für Verbraucher (z. B. Imprägniersprays), Kosmetika (z. B. Hautpflegemittel) und in einigen Anwendungen von Feuerlöschschäumen (z. B. für Schulungen und Tests), sofern dadurch die Sicherheit nicht gefährdet wird. Es gilt nicht für andere Anwendungen von PFHxA, beispielsweise in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen für grünen Wasserstoff.

Diese Beschränkung ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der PFAS-Emissionen, da PFHxA häufig als Ersatz für ein anderes, bereits verbotenes PFAS (Perfluoroctansäure oder „PFOA“) eingesetzt wird. Sie basiert auf der wissenschaftlichen Bewertung durch die Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und hat die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich durchlaufen.

Nächste Schritte

Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird – je nach Verwendungszweck – nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam, damit Zeit für den Ersatz durch sicherere Alternativen bleibt.

Hintergrund

PFAS werden als „ewige Chemikalien“ bezeichnet, da sie sich in der natürlichen Umwelt nicht abbauen. PFAS, die in vielen Industrieprozessen und Konsumgütern verwendet werden, bedürfen angesichts der zahlreichen Fälle von Boden- und Wasserverunreinigungen (einschließlich Trinkwasserverunreinigungen) besonderer Aufmerksamkeit.

In den letzten 20 Jahren hat die EU verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die PFAS-Belastung zu bekämpfen. Wie in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit dargelegt, hat sich die Kommission verpflichtet, ein umfassendes Maßnahmenpaket zu ergreifen, um die Verwendung von PFAS und die durch sie verursachte Kontamination im Rahmen der REACH-Verordnung, des EU-Chemikalienrechts und anderer umwelt- und gesundheitsspezifischer Rechtsvorschriften anzugehen. Bei der Planung solcher Maßnahmen berücksichtigt die Kommission die Verfügbarkeit von Alternativen zu PFAS für Anwendungen, die für den doppelten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft erforderlich sind. Außerdem achtet sie dabei auf die strategische Autonomie der EU und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.

Die heutige Beschränkung ist ein weiterer Schritt der Kommission, mit dem sie im Rahmen der REACH-Verordnung den Risiken von PFAS entgegenwirkt. Sie ist zu unterscheiden von einer möglichen Beschränkung für die gesamte PFAS-Gruppe („allgemeine PFAS-Beschränkung“), die die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Vorschlag von fünf europäischen Regierungen aus dem Jahr 2023 prüft.

Weitere Informationen

ECHA-Webseite zu PFAS

PFHxA-Beschränkung

Quote(s)

 

Die Beschränkung dieser Untergruppe von PFAS ist ein weiterer Meilenstein, der uns einer schadstofffreien Umwelt näher bringt. Durch die Beschränkung wird die Verwendung dieser „ewigen Chemikalien“ verboten, z. B. in Verbrauchertextilien, Pizzaschachteln und einigen Kosmetika. Unsere EU-Vorschriften erlauben uns die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Stoffe, wenn es sichere Alternativen gibt – zum Nutzen aller Verbraucher und im Sinne eines grünen Wandels unserer Gesellschaft.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“

 

Wir lassen schädliche Stoffe aus Produkten entfernen, die unsere Bürgerinnen und Bürger täglich verwenden, wie Textilien, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Diese PFAS-Beschränkung ist ein entscheidender Schritt im Rahmen unserer Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Chemiesektor. Die Ersetzung „ewiger Chemikalien“ trägt dazu bei, unsere Umwelt gesund zu erhalten, unsere Ressourcen zu schonen und Innovationen im Bereich saubererer Alternativen voranzutreiben. Die Richtung ist klar, und die Unternehmen werden über ausreichende Übergangsfristen verfügen, um sich anzupassen.

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. September 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg