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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel12. März 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 7 Min

Kommission zieht Bilanz über wichtigste Ergebnisse in den Bereichen Migration und Asyl

Im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates im März hat die Kommission heute eine Mitteilung angenommen, in der sie Bilanz über die in den letzten vier Jahren im Bereich Migration und Asyl erzielten Ergebnisse zieht. Seit Beginn ihrer Amtszeit setzt sich die Kommission von der Leyen für einen Neuanfang in der Migrationspolitik und einen nachhaltigen EU-Rahmen für ein wirksames und humanes Migrationsmanagement ein. Die Kommission hat Fortschritte bei ihrem zweigleisigen Ansatz erzielt, der die Umsetzung nachhaltiger Reformen im Rahmen des Migrations- und Asylpakets sowie gezielte operative Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten umfasst.

I. Ein neuer EU-Rechtsrahmen für Migration und Asyl

Im September 2020 legte die Kommission das Migrations- und Asylpaket vor. Vier Jahre später haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über elf miteinander verbundene Gesetze erzielt – ein historischer Durchbruch. Die Reformen werden den erforderlichen gemeinsamen Rahmen schaffen, um für alle EU-Mitgliedstaaten ein gerechtes und effizientes Migrationsmanagement zu gewährleisten.

Das Paket umfasst folgende Neuerungen:

  • Sicherere Außengrenzen: Alle irregulären Migrantinnen und Migranten werden registriert und einer Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitsüberprüfung unterzogen. In einem zweiten Schritt müssen Personen, die aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Schutz benötigen, sowie jene, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Behörden täuschen, künftig verpflichtend ein Verfahren an der Grenze durchlaufen. Die Mitgliedstaaten müssen über die erforderlichen Kapazitäten verfügen und angemessene Bedingungen gewährleisten, um Asylbewerber aufzunehmen und ihre Anträge zu bearbeiten. Es werden strenge rechtliche Garantien gelten, und unbegleitete Minderjährige werden vom Verfahren an der Grenze ausgenommen, sofern sie keine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Alle Mitgliedstaaten müssen an den Grenzen im Rahmen eines unabhängigen Monitoring sicherstellen, dass die Grundrechte eingehalten werden.
  • Schnelle und effiziente Asyl- und Rückkehrverfahren mit stärkeren individuellen Garantien: Mit den neuen Vorschriften werden wirksamere Asylverfahren mit kürzeren Fristen und strengeren Vorschriften in Bezug auf missbräuchliche Anträge oder Folgeanträge eingeführt. Neben diesen Vorschriften werden wichtige Garantien für die Rechte des Einzelnen gelten, einschließlich kostenloser Rechtsberatung bei allen Verfahren. Ein besonderes Augenmerk wird auf schutzbedürftigen Gruppen liegen.  Mit den neuen Vorschriften werden auch EU-weite Standards für die Aufnahmebedingungen festgelegt und die Anerkennung sowie die Rechte von Personen, die internationalen Schutz genießen, harmonisiert.
  • Ein faires und wirksameres System, das von Solidarität und Verantwortung geprägt ist: Die Union wird erstmals über einen dauerhaften Solidaritätsmechanismus verfügen. Kein Mitgliedstaat, der unter Druck steht, wird allein gelassen. Gleichzeitig wird jeder Mitgliedstaat flexibel zu den Solidaritätsbemühungen beitragen und wählen können, welche Art von Solidarität er anbieten möchte. Das System wird auch wirksame Vorschriften zur Aufdeckung und Verhinderung von Sekundärbewegungen enthalten.

II. Gezielte operative Maßnahmen

Parallel zu der erfolgreichen Reform des Rechtsrahmens hat die Kommission gemeinsam mit den EU-Agenturen im Bereich Inneres (Frontex, Europol, EUAA) intensiv daran gearbeitet, die Mitgliedstaaten durch operative und gezielte Maßnahmen bei der Deckung des unmittelbaren Bedarfs zu unterstützen. Die Arbeit der letzten vier Jahre konzentrierte sich insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Ein Gesamtrouten-Konzept in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern: Die Kommission hat vier EU-Aktionspläne auf den Weg gebracht, die sich auf den Westbalkan, die zentrale Mittelmeerroute, die westliche Mittelmeerroute, die Atlantikroute sowie die östliche Mittelmeerroute konzentrieren. Dabei hat die EU die Unterstützung für die Mitgliedstaaten mit allen ihr zur Verfügung stehenden politischen und operativen Instrumenten verstärkt. 
  • Ausbau des Grenzmanagements mit dem technologisch fortschrittlichsten Grenzmanagementsystem der Welt: Zu nennen sind in diesem Zusammenhang das modernisierte Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR), der Vorsorge- und Krisenplan für Migration und das überarbeitete Visa-Informationssystem. Dank Pilotprojekten, die nun zu neuen Kooperationsrahmen mit Bulgarien und Rumänien ausgebaut wurden, konnten das Außengrenzenmanagement sowie die Zusammenarbeit mit Nachbarländern verstärkt werden.
  • Gezielte Bekämpfung krimineller Schleusernetze: Mehr als 90 % der irregulären Einreisen in die EU erfolgen über Schleuser. Mit dem vorgeschlagenen Paket zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität aus dem Jahr 2023 wird der seit 20 Jahren bestehende Rechtsrahmen aktualisiert und die Rolle von Europol bei der Bekämpfung der Schleusung von Migranten gestärkt. Parallel dazu wurde im Rahmen eines Aufrufs eine Globale Allianz zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität ins Leben gerufen.
  • Förderung der Rückkehr: Die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht ist zentraler Bestandteil eines funktionierenden Migrationssystems. Mit dem neuen Rückkehr-Fahrplan werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Rückkehr zu beschleunigen und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Eine häufigere gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen trägt ebenfalls dazu bei, den Prozess zu beschleunigen.
  • Reaktion auf aktuelle Bedürfnisse und Krisen: Durch eine Kombination der Unterstützung durch EU-Agenturen, Finanzierungsmaßnahmen und operative Unterstützung hat die EU bewiesen, dass sie ihre Hilfe rasch auf spezifische Bedürfnisse ausrichten kann – beispielsweise, wenn es darum geht, geeint und entschlossen den Schutz der Außengrenzen vor der Instrumentalisierung von Menschen durch das belarussische und das russische Regime sicherzustellen oder Menschen zu schützen, die vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine fliehen. Darüber hinaus hat die EU weiter unter Beweis gestellt, dass auf sie Verlass ist und Menschen in Not in Europa Schutz finden, und sie ist mit ihren kontinuierlichen Neuansiedlungsbemühungen ihrer Rolle als globaler Akteur gerecht geworden.

III. Zusammenarbeit mit Partnerländern

Migration ist eine globale Realität und integraler Bestandteil der immer engeren Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnern weltweit. Die Kommission hat im Rahmen des Konzepts „Team Europa“ konsequent mit internationalen Partnern zusammengearbeitet, um die Ursachen der Migration anzugehen, Schleuserkriminalität zu bekämpfen und legale Wege in die EU zu fördern.

  • Derzeit wird mit vielen Herkunfts- und Transitländern an einem Paradigmenwechsel gearbeitet, der auf umfassenden Partnerschaften basiert. Die jüngsten Initiativen mit Tunesien, Mauretanien und Ägypten sind ein Beispiel hierfür. Im Rahmen dieses neuen Konzepts ist der Bereich Migration – neben anderen Schlüsselbereichen wie Wirtschaft und Handel, Investitionen in grüne Energie, Sicherheit sowie zwischenmenschliche Kontakte – in die enge Zusammenarbeit mit den Partnerländern der EU eingebettet. Die EU ist – zusammen mit ihren Mitgliedstaaten – der weltweit größte Geber im Bereich der Flüchtlingshilfe und weltweit führend im Bereich der Entwicklungshilfe.
  • Förderung legaler Wege in die EU: Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt ist die Entwicklung alternativer legaler Zugangswege nach dem Konzept „Team Europa“ im Rahmen von Fachkräftepartnerschaften. Die Kommission hat einen neuen Ansatz für die Anwerbung und Bindung qualifizierter Arbeitskräfte vorgeschlagen, der sich in den legislativen und operativen Vorschlägen, insbesondere im Paket zu Kompetenzen und Talenten, widerspiegelt.
  • Bessere Kooperation bei der Rückübernahme: Die Entwicklung der legalen Migration muss auch mit einer stärkeren Kooperation bei der Rückübernahme einhergehen. Gemäß Artikel 25a des Visakodexes bewertet die Kommission regelmäßig die Kooperation von Drittstaaten bei der Rückübernahme und erstattet dem Rat darüber Bericht.

Nächste Schritte

Der neue Rechtsrahmen des Pakets wird einen Wendepunkt darstellen. Nun ist es von zentraler Bedeutung, dass die Rechtsvorschriften vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden. Nach der förmlichen Annahme der Vorschläge im Rahmen des Pakets wird die Kommission die gemeinsamen Arbeiten steuern. Bis Juni 2024 wird sie einen gemeinsamen Umsetzungsplan vorlegen und dann die Mitgliedstaaten Schritt für Schritt begleiten und finanziell, technisch und operativ unterstützen.

Die Kommission wird auch weiterhin gezielte operative Unterstützung leisten und dabei alle zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um bei Bedarf stets zu helfen, akuten Druck und aktuelle Krisen zu bewältigen. Dies wird mit umfassender Unterstützung der Mitgliedstaaten geschehen, mit einem fairen Verhalten gegenüber Migrantinnen und Migranten und unter Achtung des EU-Rechts und des Völkerrechts.

Schließlich wird die Kommission die externe Dimension der Migration weiter stärken, indem sie weiterhin in solide umfassende Partnerschaften mit Drittländern investiert.

Weitere Informationen

Mitteilung – Ein ausgewogenes Migrationskonzept: fair und entschlossen

Informationsblatt

Neues Migrations- und Asylpaket

Ein verantwortungsvolles Migrationsmanagement

Quote(s)

 

Die aktuelle Kommission hat unter Beweis gestellt, dass die EU in der Lage ist, beim Thema Migration Ergebnisse zu erzielen. Auch wenn sie mit höchst komplexen Problemen konfrontiert ist und in der Vergangenheit Rückschläge einstecken musste. Die historische Einigung über das Migrations- und Asylpaket der EU bedeutet, dass die Rechtsvorschriften im Bereich des Migrations- und Grenzmanagements komplett überarbeitet werden. Dies wird es Generationen von Europäerinnen und Europäern ermöglichen, auch in Zukunft von den Freiheiten des Schengen-Raums zu profitieren, die Europa einzigartig machen. In Verbindung mit den kontinuierlichen Maßnahmen, um aktuelle Probleme zu bewältigen, sind die EU-Mitgliedstaaten jetzt besser gewappnet denn je zuvor, um den sich ständig weiterentwickelnden komplexen Herausforderungen im Bereich der Migration fair und entschlossen zu begegnen.

Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise

 

In den letzten Jahren sind wir beim Migrationsmanagement weit vorangekommen. Wir haben die rechtlichen Grundlagen für ein faires und wirksames System geschaffen. Wir sind die Herausforderungen vor Ort operativ angegangen. Wir müssen das Paket nun umsetzen und in der Praxis weiter konkrete Ergebnisse erzielen. Mit Geschlossenheit und Zuversicht können wir zeigen, dass ein gemeinsames Migrationsmanagement möglich ist – und Migration eine Chance für die Gesellschaften und Volkswirtschaften in Europa bietet.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. März 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg