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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel9. November 2022Vertretung in Luxembourg

Der europäische Grüne Deal: EU erzielt Einigung über die Aufteilung von Emissionsreduktionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft

Die Europäische Kommission begrüßt die in der vergangenen Nacht erzielte vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über eine ehrgeizigere Ausgestaltung der Lastenteilungsverordnung der EU. 

#EUGreenDeal

Die Europäische Kommission begrüßt die in der vergangenen Nacht erzielte vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über eine ehrgeizigere Ausgestaltung der Lastenteilungsverordnung der EU. Im Rahmen dieser Einigung werden für die Mitgliedstaaten verbindliche jährliche Zielvorgaben für Treibhausgasemissionen in Sektoren festgelegt, die derzeit nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen. Der Vorschlag der Kommission, das Emissionsreduktionsziel für diese Sektoren bis 2030 von 29 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 anzuheben, wird dabei weitgehend beibehalten.

Die aktualisierten Emissionsreduktionsziele für die Mitgliedstaaten liegen zwischen -10 % und -50 % gegenüber dem Stand von 2005 und werden zu einer weiteren Konvergenz der Pro-Kopf-Emissionen der Mitgliedstaaten im Jahr 2030 führen. Unter die Lastenteilungsverordnung fallen die Sektoren Straßen- und inländischer Seeverkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Beispiele für mögliche Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen können, um die Emissionen zu verringern und ihre Ziele zu erreichen, sind u. a. die Förderung des öffentlichen Verkehrs, Maßnahmen zur Nachrüstung von Gebäuden, effizientere Heiz- und Kühlsysteme sowie klimafreundlichere landwirtschaftliche Verfahren.

Diese Einigung ist der letzte Schritt zur Annahme des Legislativpakets „Fit für 55“ der Kommission, mit dem der europäische Grüne Deal umgesetzt wird, und folgt auf die kürzlich getroffene Vereinbarung, den Verkauf neuer CO2-Emissionen verursachender Fahrzeuge in Europa bis 2035 einzustellen. Im Kontext der laufenden COP27 zeigt diese Einigung erneut, dass die EU ihre Klimaschutzverpflichtungen umsetzt und auf ihre ehrgeizigen Ankündigungen Taten folgen lässt. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird zudem deutlich, dass die EU ihren ökologischen Wandel nicht zurückschraubt, sondern vielmehr die Bemühungen beschleunigt, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden.

Nächste Schritte

Die heutige vorläufige Einigung muss nun vom Parlament und vom Rat noch förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und in Kraft treten.

Hintergrund

Der europäische Grüne Deal ist der langfristige Wachstumsplan der EU, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Überarbeitung der Lastenteilungsverordnung ist einer der Vorschläge, die die Kommission im Juli 2021 im Rahmen der Initiative „Fit für 55“ vorgelegt hat, um die Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik der EU so zu gestalten, dass die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Diese Verringerung der Emissionen im kommenden Jahrzehnt ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden und den europäischen Grünen Deal zu verwirklichen. Mit den Rechtsinstrumenten sollen die im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele verwirklicht und unsere Wirtschaft und Gesellschaft für eine faire, grüne und florierende Zukunft grundlegend neu ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

„Fit für 55“-Vorschläge

Vorschlag für eine überarbeitete Lastenteilungsverordnung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. November 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg