![Weekly college meeting of the von der Leyen Commission, 12/06/2024](/sites/default/files/styles/oe_theme_medium_no_crop/avportal/P-064029/00-24.jpg?itok=NcT6KdW7)
Im Laufe des ersten und zugleich erfolgreichen Jahres der Anwendung des einheitlichen Patentsystems hat das Europäische Patentamt (EPA) bereits mehr als 27 000 einheitliche Patente eingetragen. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt fast jedes vierte erteilte europäische Patent (d. h. 23 %) in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt, Tendenz steigend. Die Eintragungsquote bei den in Dänemark und Polen ansässigen Antragstellern liegt bei fast 50 % und bei den in Spanien ansässigen Antragstellern bei etwa 40 %. Die meisten Patente werden in den Bereichen Medizintechnik (31 %), Hoch- und Tiefbau (6 %) sowie Verkehr (5 %) erteilt.
Bislang wurden etwa 350 Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) eingeleitet. Dieses neue Gericht ermöglicht zentralisierte Verfahren für einheitliche Patente, für die ausschließlich das EPG zuständig ist, und – unter bestimmten Bedingungen – nunmehr auch für nicht einheitliche europäische Patente.
Das im Juni 2023 eingeführte einheitliche Patent spielt bei der Vollendung des europäischen Binnenmarkts für Patente eine zentrale Rolle und hat bahnbrechende Veränderungen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU bewirkt. Das einheitliche Patentsystem macht es für Unternehmen leichter, ihre Innovationen zu schützen, und bietet eine zentrale Anlaufstelle, um Patente in Europa zu erlangen und durchzusetzen. Dadurch können Unternehmen Kosten sparen sowie den bürokratischen und den administrativen Aufwand verringern. Das Einheitliche Patentgericht sorgt dafür, dass Patentstreitigkeiten weniger aufwendig und kostspielig sind, und schafft gleichzeitig mehr Rechtssicherheit.
Derzeit beteiligen sich 17 Mitgliedstaaten der EU am einheitlichen Patentsystem, was rund drei Vierteln des BIP der EU entspricht. Das System steht auch den anderen Mitgliedstaaten offen. Mit seinem Beitritt wird Rumänien in Kürze zum 18. teilnehmenden Mitgliedstaat.
Darüber hinaus will die Kommission das System durch die Einführung eines einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats weiter stärken, wodurch einheitliche Patentrechte für bestimmte zugelassene Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel auf einheitliche Art und Weise erweitert werden können.
Hintergrund
Zwei Verordnungen der EU (die Verordnung über den einheitlichen Patentschutz und die Verordnung über die einheitliche Sprachenregelung für Patente) und ein internationales Übereinkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU über die Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts bilden die rechtliche Grundlage für das einheitliche Patentsystem. Das Übereinkommen wurde Anfang 2023 ratifiziert, wodurch das einheitliche Patentsystem am 1. Juni 2023 in Kraft treten konnte.
Patenteintragungen werden vom Europäischen Patentamt (EPA) verwaltet. Um ein einheitliches Patent zu erlangen, muss ein Antragsteller zunächst ein europäisches Patent nach den üblichen Regeln und Verfahren des EPA beantragen. Innerhalb eines Monats nach Erteilung des europäischen Patents kann der Patentinhaber beim EPA einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen. Wird der Antrag gewährt, ist dieses einheitliche Patent in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Validierungsanforderungen gültig.
Weitere Informationen
Webseite der Kommission über das einheitliche Patentsystem
Webseiten des EPA über das einheitliche Patentsystem
Website des Einheitlichen Patentgerichts
Quote(s)
Patente sind für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa unerlässlich. Das neue einheitliche Patentsystem bietet eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa und sorgt dafür, dass der Patentschutz zum Nutzen aller Unternehmen, insbesondere der KMU, stärker, einfacher und kostengünstiger wird. Nach nur einem Jahr wurden mehr als 27 000 Patente in insgesamt 17 Mitgliedstaaten eingetragen. Die übrigen Mitgliedstaaten möchte ich dazu aufrufen, dem einheitlichen Patentsystem möglichst bald beizutreten.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Mai 2024
- Autor
- Vertretung in Luxembourg