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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel13. Mai 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

EU verlängert Handelsunterstützung für Ukraine um weiteres Jahr *

Die Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische Ausfuhren in die Europäische Union wird nach der heutigen Annahme durch den Rat und der Abstimmung vom 23. April im Europäischen Parlament um ein weiteres Jahr verlängert. Damit kommt die EU erneut ihrer Zusage nach, die Ukraine so lange wie nötig zu unterstützen.

Diese sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen sind seit Juni 2022 in Kraft und ein Eckpfeiler der unverbrüchlichen Unterstützung der EU für die Ukraine, denn sie bieten dem Land Zugang zum EU-Markt und fungieren so als Lebensader seiner Wirtschaft.

Gleichzeitig tragen die Maßnahmen auch den Anliegen der EU-Interessenträger Rechnung. So geht mit der Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen zusätzlich ein verstärkter Schutzmechanismus einher, auch weil die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU in den Jahren 2022 und 2023 deutlich angestiegen sind. Dank dieses Schutzmechanismus kann bei erheblichen Störungen des EU-Marktes oder der Märkte eines oder mehrerer Mitgliedstaaten rasch Abhilfe geschaffen werden.

Darüber hinaus gilt eine Notbremse für Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig, die automatisch ausgelöst wird, wenn die Einfuhrmengen das Niveau der zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 verzeichneten durchschnittlichen jährlichen Einfuhren erreichen. Die betreffenden Einfuhrmengen wurden heute von der Generaldirektion Handel der Kommission veröffentlicht

Nach der Annahme der autonomen Handelsmaßnahmen unternimmt die Kommission nun im Wege von Konsultationen mit der Ukraine gemäß Artikel 29 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine auch die erforderlichen Schritte, um eine längerfristige gegenseitige Zollliberalisierung zu vereinbaren. Ziel dieses Prozesses ist es, wirtschaftliche Sicherheit und einen stabilen Rahmen für den Handel sowohl für die Ukraine als auch für die EU sowie für Landwirte und Unternehmen zu schaffen. Damit würde auch ein wichtiger Schritt für den Wiederaufbau der Ukraine und die weitere Integration in den EU-Binnenmarkt getan, wobei das Ziel letztendlich darin besteht, den künftigen Beitritt des Landes zur Union sicherzustellen.

Wie geht es weiter?

Die neuen autonomen Handelsmaßnahmen treten am 6. Juni in Kraft, nachdem die derzeitige Regelung am 5. Juni 2024 ausläuft. Sie gelten bis zum 5. Juni 2025.

Hintergrund

Die autonomen Handelsmaßnahmen bestehen seit dem 4. Juni 2022 und haben sich eindeutig positiv auf den Handel zwischen der Ukraine und der EU ausgewirkt. Die Maßnahmen tragen zur Verbesserung der schwierigen Lage für ukrainische Hersteller und Ausführer infolge des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands bei. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren haben die autonomen Handelsmaßnahmen dafür gesorgt, dass die Handelsströme aus der Ukraine in die EU 2022 und 2023 – trotz der erheblichen kriegsbedingten Störungen und entgegen dem insgesamt rückläufigen Trend im Handel der Ukraine – bemerkenswert stabil geblieben sind. Die EU-Einfuhren aus der Ukraine beliefen sich 2023 auf 22,8 Mrd. EUR gegenüber dem Vorkriegsniveau von 24 Mrd. EUR im Jahr 2021.

Weitere Informationen

Assoziierungsabkommen EU–Ukraine

Handelsbeziehungen EU–Ukraine

* Aktualisiert am 13.5.2024.

Quote(s)

 

Angesichts der durch den grundlosen Angriffskrieg Russlands angerichteten Verwüstungen stellt diese Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen eine entscheidende Unterstützung für die ukrainische Wirtschaft dar. Mit den Handelsmaßnahmen wird sichergestellt, dass der Warenverkehr mit ukrainischen Waren weiterläuft und dass gleichzeitig den Anliegen des EU-Sektors der Agrarlebensmittel Rechnung getragen wird. Dank der Einnahmen aus den ukrainischen Ausfuhren in und über die EU wird die Ukraine über mehr finanzielle Mittel verfügen, um diesen Krieg zu gewinnen, und wird sich auch besser davon erholen können.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Mai 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg