Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
Presseartikel29. Februar 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Kommission schlägt Änderung des EU-Haushalts für 2024 in Rekordzeit vor, um Prioritäten der EU auch künftig umsetzen zu können

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag angenommen, um den EU-Haushalt für 2024 zu ändern. Damit soll den Anpassungen Rechnung getragen werden, die infolge der zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 erzielten Einigung vorgenommen wurden.

Dank des geänderten Haushaltsplans wird die Union in diesem Jahr die gemeinsamen Prioritäten der EU zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in Europa und darüber hinaus umsetzen können. Dadurch wird es insbesondere möglich, die Ukraine noch stärker zu unterstützen, Investitionen in kritische Technologien und Verteidigung anzukurbeln sowie zusätzliche Ressourcen für unsere Partner im Westbalkan zur Verfügung zu stellen. Dank dieser Änderung stehen auch mehr Haushaltsmittel dafür bereit, von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten und Länder, die mit humanitären Krisen konfrontiert sind, besser zu unterstützen.

Durch diese Änderung des EU-Jahreshaushalts für 2024 werden mehr als 5,8 Mrd. EUR zusätzlich aufgebracht, die sich wie folgt verteilen:

  • Aufstockung der Ukraine-Fazilität und Inanspruchnahme der Ukrainereserve in Höhe von 4,8 Mrd. EUR;
  • Aufstockung des Europäischen Verteidigungsfonds um 376 Mio. EUR im Rahmen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP);
  • Aufstockung der Europäischen Solidaritätsreserve und der Soforthilfereserve (vormals „Solidaritäts- und Soforthilfereserve“) um 365 Mio. EUR;
  • Aufstockung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan um 501 Mio. EUR bis zur Annahme des Vorschlags der Kommission durch die beiden gesetzgebenden Organe;
  • Anpassung der Reserve für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer an den tatsächlichen Bedarf der vergangenen Jahre.

Nächste Schritte

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) zur Billigung vorgelegt.

Hintergrund

Die EU war seit der Annahme des langfristigen EU-Haushalts 2021-2027 im Jahr 2020 mit einer Reihe beispielloser und unerwarteter Herausforderungen konfrontiert, die von der brutalen Invasion der Ukraine durch Russland und ihren Folgen, über die nach der COVID-19-Pandemie wieder zunehmende Migration bis hin zum rasanten Anstieg der Inflation und der Zinssätze reichen.

Der EU-Haushalt hat entscheidend zur Reaktionsfähigkeit der EU beigetragen. Die Bewältigung dieser vielfältigen Herausforderungen hat zu einer beinahe vollständigen Erschöpfung der Haushaltsmittel geführt, sodass selbst die dringendsten Herausforderungen nicht mehr angegangen werden konnten.

Die Kommission schlug im Juni 2023 vor, den langfristigen EU-Haushalt aufzustocken, damit sichergestellt ist, dass durch Mittel aus dem EU-Haushalt die wichtigsten Ziele auch künftig verwirklicht werden können. Am 1. Februar 2024 bestätigten die Staats- und Regierungschefs der EU alle Prioritäten des Vorschlags der Kommission und einigten sich auf die allererste Revision des langfristigen EU-Haushalts, die Einrichtung der Fazilität für die Ukraine und die Einrichtung von STEP. Das Europäische Parlament stimmte diesem Paket ebenfalls zu, weshalb die überarbeitete MFR-Verordnung am 1. März 2024 in Kraft tritt.

Mit dem EBH wird die Revision des MFR für das Jahr 2024 umgesetzt, wie zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat im November 2023 vereinbart.

Weitere Informationen

Jährlicher EU-Haushalt

Der EU-Haushalt im Wandel

Erstmalige Überarbeitung des langfristigen EU-Haushalts wird dazu beitragen, die wichtigsten Herausforderungen der EU zu bewältigen

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. Februar 2024

Kommission schlägt Aufstockung des langfristigen EU-Haushalts vor, um die dringendsten Herausforderungen bewältigen zu können

EU-Hilfe für die Ukraine

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027

Quote(s)

 

Mit der heute beschlossenen Änderung des EU-Jahreshaushalts für 2024 wird sichergestellt, dass auch in Zukunft alle unsere politischen Prioritäten mit Mitteln aus dem Haushalt umgesetzt werden. Damit setzen wir die Halbzeitrevision des MFR 2021-2027 um. Der EU-Haushalt ist nach wie vor unser wichtigstes Instrument, um die Herausforderungen der EU zu bewältigen und die politische Agenda der EU voranzutreiben.

Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Februar 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg