Zum Hauptinhalt
Vertretung in Luxemburg
  • Erklärung
  • 24. November 2023
  • Vertretung in Luxembourg
  • Lesedauer: 7 Min

Kommission und Hoher Vertreter/Vizepräsident verstärken ihr Engagement für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt

Im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident folgende Erklärung abgegeben:

„Die Rechte von Frauen und Mädchen sind weltweit bedroht, eingeschränkt oder vollständig abgeschafft worden, das hat über Jahrzehnte erzielte Fortschritte zunichtegemacht. Die Europäische Union tritt weiterhin gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein. Wir unterstützen Frauen und Mädchen, die Opfer und Überlebende von Gewalttaten sind, weiter uneingeschränkt und verurteilen den Einsatz sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriegswaffe.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen hinterlässt in allen Gesellschaften Narben. Die Fakten sind schockierend: In der EU und weltweit hat jede dritte Frau körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren, in Form von Missbrauch, Belästigung, Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und Femizid. Viele Frauen und Mädchen können ihre Verzweiflung nicht einmal offen äußern. Ihr Schutz und die Beendigung der Gewalt gegen Frauen bedeuten mehr als das Streben nach einer Gleichstellung der Geschlechter. Es bedeutet vielmehr, grundlegende Menschenrechte durchzusetzen. Es bedeutet, dass die Täter dringend vor Gericht gestellt werden müssen.

Wir schließen uns der weltweiten Kampagne der Vereinten Nationen zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen an. Als eine der Leitungsinstanzen der Aktionskoalition gegen geschlechtsspezifische Gewalt des Forums „Generation Gleichberechtigung“ bekräftigen wir unseren unerschütterlichen Einsatz für die unverzügliche Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Wir stehen solidarisch an der Seite unserer Partner, der Zivilgesellschaft, von Frauenrechtsgruppen und Verteidigern der Menschenrechte und bekräftigen ihre Forderung nach Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht.

Die EU ist in diesem Jahr dem Übereinkommen von Istanbul beigetreten, was einen wichtigen Schritt nach vorn darstellt, um Europa zu einem sichereren Ort für Frauen und Mädchen zu machen. Die EU ist nun an ehrgeizige und umfassende Standards zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gebunden.  Die Mitgliedstaaten müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, indem sie beispielsweise Fachkräfte in engem Kontakt mit Opfern von Gewalt schulen, Sensibilisierungskampagnen durchführen oder abschreckende Sanktionen für Täter gewährleisten.“

Hintergrund

Wie in der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 dargelegt, hat sich die Europäische Kommission zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verpflichtet. Am 8. März 2022 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an, mit dem die schwerwiegendsten Formen von Gewalt gegen Frauen in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden und in dem umfassende Maßnahmen für den Schutz und die Unterstützung der Opfer und ihr Zugang zur Justiz sowie die Verhütung solcher Gewalt vorgesehen sind.  Der Vorschlag wird derzeit von den gesetzgebenden Organen verhandelt.

Am 1. Oktober 2023 trat die Kommission dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) bei. Darin wird anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen eine Verletzung ihrer Grundrechte darstellt. Die gesamte EU erklärt sich damit einverstanden, in Bereichen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, an das Übereinkommen gebunden zu sein, und ihre Mitgliedstaaten müssen die Maßnahmen umsetzen.

Im Herbst 2023 richtete die Kommission ein EU-Netz zur Verhütung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein, dessen erste Präsenzsitzung am 29. und 30. November 2023 in Brüssel stattfindet. Das Netz wird den Mitgliedstaaten und Interessenträgern die Möglichkeit bieten, Konzepte für die Verhütung von Gewalt zu erörtern sowie Wissen und bewährte Verfahren auszutauschen.  

Im Laufe des Jahres 2024 wird die Kommission eine Empfehlung zur Verhütung und Bekämpfung schädlicher Praktiken gegen Frauen und Mädchen wie Genitalverstümmelung bei Frauen, Zwangssterilisierung, Zwangsabtreibung sowie Früh- und Zwangsehen vorlegen.

Am 11. Mai 2022 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dieser Vorschlag nimmt die Anbieter in die Pflicht: Sie müssen Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten verhindern, aufdecken, melden und entfernen. Ferner wird ein Europäisches Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern als neue EU-Agentur eingerichtet. Parlament und im Rat beraten gegenwärtig über den Vorschlag.

Parallel dazu hat die Kommission bereits die meisten Maßnahmen im Rahmen ihrer ersten EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Opfer in der EU ihre Rechte nach dem Unionsrecht in vollem Umfang wahrnehmen können. Am 12. Juli 2023 nahm die Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Opferschutzrichtlinie von 2012, dem wichtigsten horizontalen Instrument für Opferrechte, an. Mit dem Vorschlag sollen die Rechte aller Opfer von Straftaten in der EU, einschließlich der Rechte der schutzbedürftigsten Opfer, weiter gestärkt werden. Im Oktober 2023 schloss der Rat die erste Lesung des Vorschlags ab.

Die Kommission finanziert im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte Projekte und Organisationen, die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Am 12. Dezember wird eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Volumen von fast 25 Mio. EUR veröffentlicht. Die Mittel werden für transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich und in der Partnerschaft und zum Schutz und zur Unterstützung von Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Systemen zum Schutz von Kindern, eingesetzt.

Die Mehrzahl der in der EU registrierten Opfer von Menschenhandel sind Frauen und Mädchen. Der rechtliche und politische Rahmen der EU ist in der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels festgelegt. Im April 2021 stellte die Kommission die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021–2025) vor, in der der Opferschutz in allen Phasen – insbesondere unter Berücksichtigung von Frauen und Kindern als Opfer sowie des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – betont wird. Als eine der wichtigsten Maßnahmen der EU-Strategie schlug die Kommission im Dezember 2022 eine Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels vor, über die gegenwärtig verhandelt wird und die vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 angenommen werden soll.

Auf internationaler Ebene bilden der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) sowie der Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021–2025 (GAP III) den ehrgeizigen Rahmen der EU, um die Geschlechtergleichstellung voranzubringen und die Rolle von Frauen zu stärken. Die EU wird sich als eine der Leitungsinstanzen der Aktionskoalition gegen geschlechtsspezifische Gewalt des Forums „Generation Gleichstellung“ weiter für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer – einschließlich sexueller – Gewalt weltweit einsetzen, auch in Konflikten und Notsituationen. So unterstützt die EU mit zunächst 500 Mio. EUR beispielsweise die von der EU und den Vereinten Nationen auf den Weg gebrachte internationale Initiative „Spotlight“, die die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum Ziel hat.

Die finanziellen Verpflichtungen der EU für die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und die Reaktion darauf sind von durchschnittlich 91 Mio. EUR im Jahr 2014 auf 282 Mio. EUR im Jahr 2022 gestiegen.

Im Jahr 2023 hat die EU einen bedeutenden Schritt unternommen, indem sie im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte zwei Sanktionspakete angenommen hat, die sich gegen 15 Personen und drei Organisationen wegen ihrer Beteiligung an sexuellen und geschlechtsspezifischen Gewalttaten richten.

Frauen und Mädchen sind in humanitären Krisen besonders gefährdet. Die Kommission legt beim humanitären Handeln mit ihren Strategien, Finanzmitteln und ihrem Kapazitätsaufbau einen besonderen Schwerpunkt auf die Eindämmung, Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Jahr 2022 stellte sie im Rahmen ihrer Schutz- und Gesundheitsprogramme mehr als 41 Mio. EUR an humanitärer Hilfe für die weltweite Prävention von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und für Maßnahmen dagegen bereit. Seit der Gründung des „Aufrufs zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Notfällen“ im Jahr 2013 ist die EU ein aktives Mitglied.

Wie jedes Jahr nehmen die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst an der Kampagne Orange the World von UN Women teil. Fotos der Kommissionsmitglieder mit orangefarbenen Schals sind auf EBS verfügbar. 

Weitere Informationen

Übereinkommen von Istanbul

Geschlechtsspezifische Gewalt beenden

Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,

Mitteilung über eine Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie

Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Neue Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels

Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III

Sanktionen (20. Juli 2023)

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. November 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg