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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel1. Juli 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 1 Min

Ehrgeiziges Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia tritt in Kraft

Visit of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, to Kenya

Heute ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kenia in Kraft getreten, das einen wichtigen Meilenstein in deren strategischer Partnerschaft darstellt.

Das Abkommen wird den bilateralen Warenhandel ankurbeln, die Investitionsflüsse verstärken, die Bindungen zwischen verlässlichen Partnern festigen, wirtschaftliche Beziehungen zum beiderseitigen Nutzen auf nachhaltige Weise fördern und so die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln.

Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit handelt es sich um das ehrgeizigste Abkommen, das bisher mit einem afrikanischen Land ausgehandelt wurde. Es kann daher als Muster für weitere nachhaltige Handelsabkommen dienen. Die Verpflichtungen umfassen bindende Bestimmungen über Arbeitsfragen, die Gleichstellung der Geschlechter, die Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels.

Kenia ist das wichtigste wirtschaftliche Drehkreuz Ostafrikas – und die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kenia bergen großes Wachstumspotenzial. Das Abkommen wird neue wirtschaftliche Möglichkeiten erschließen, da die EU der größte Abnehmer kenianischer Ausfuhren und der zweitgrößte Handelspartner des Landes ist. Der Gesamtwert des Handels zwischen der EU und Kenia belief sich 2023 auf 3 Mrd. EUR, was einen Anstieg um 16 % gegenüber 2018 bedeutet.

Das WPA wird zudem mehr Chancen für kenianische Unternehmen und Exporteure schaffen, da es den EU-Markt für kenianische Waren vollständig öffnet und durch größere Rechtssicherheit und mehr Stabilität Anreize für EU-Investitionen in Kenia bietet.

Hintergrund

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia wurde im Juni 2023 geschlossen und von beiden Vertragsparteien am 18. Dezember 2023 unterzeichnet. Das Abkommen zielt auf die Umsetzung der Bestimmungen des WPA zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) ab und steht auch anderen EAC-Ländern offen.

Das WPA und seine ehrgeizigen Zusagen sind ein wesentliches Ergebnis der 2021 durchgeführten Überprüfung der allgemeinen Handelspolitik der EU sowie speziell ihrer Handelspolitik gegenüber Afrika. Es trägt dazu bei, dass die EU ihre derzeitigen Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern vertiefen und ausweiten und ihre Nachhaltigkeitsziele stärken kann.

Weitere Informationen 

Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kenia

Fragen und Antworten

Memo

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. Juli 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg