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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel19. Mai 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Einigkeit bei Mitgliedstaaten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern über die Notwendigkeit, COVID-19 als Berufskrankheit anzuerkennen

Coronavirus - Portrait pictures of workers in the frontline in Europe

Gestern haben die Vertreter von Mitgliedstaaten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) eine Einigung über die Notwendigkeit erzielt, COVID-19 als Berufskrankheit in den Bereichen Gesundheit, Soziales und häusliche Betreuung sowie, vor dem Hintergrund der Pandemie, in Branchen mit nachweislich erhöhtem Infektionsrisiko anzuerkennen und eine entsprechende Aktualisierung der EU-Liste der Berufskrankheiten zu unterstützen.

Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte:

„Diese Einigung ist ein starkes politisches Signal, die Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeitnehmer anzuerkennen und den entscheidenden Beitrag von Menschen zu würdigen, die im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in anderen Berufen tätig sind, bei denen ein höheres Risiko einer COVID-19-Infektion besteht. Auf der Grundlage dieser Einigung wird die Kommission ihre Empfehlung zu Berufskrankheiten aktualisieren, um die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit durch alle Mitgliedstaaten zu fördern.“

Die gestrige Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, angenommen von der Kommission im Juni 2021, in dem die Kommission ankündigte, dass sie die Empfehlung der Kommission zu Berufskrankheiten aktualisieren und COVID-19 aufnehmen werde. Der Rahmen sieht wichtige Maßnahmen auf EU-Ebene vor, mit denen die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den kommenden Jahren verbessert werden soll. Ein Hauptziel ist die Stärkung der Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen. Dazu gehört auch eine bessere Unterstützung von Arbeitnehmern bei möglichen künftigen COVID-19-Wellen.

Nächste Schritte

Nach der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses wird die Kommission die Empfehlung über die Liste der Berufskrankheiten aktualisieren, in der Berufskrankheiten sowie die Stoffe aufgeführt sind, die diese Krankheiten verursachen können. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, diese Liste anzuerkennen. Das Ziel ist, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die aktualisierte Empfehlung anpassen. Im Falle einer Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit in einem Mitgliedstaat können Arbeitnehmer in einschlägigen Branchen, die sich am Arbeitsplatz mit COVID-19 infiziert haben, gemäß den nationalen Vorschriften spezifische Rechte wie einen Anspruch auf Entschädigung erhalten.

Hintergrund

Während sich die Gesundheitskrise in Europa im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgeschwächt hat und die Mitgliedstaaten die restriktiven Maßnahmen schrittweise aufheben, bleibt die epidemiologische Lage ernst. Seit dem 12. Mai 2022 stuft das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bestimmte Omikron-Untervarianten als „besorgniserregend“ ein. Daher ist eine Stärkung des Arbeitnehmerschutzes im Hinblick auf mögliche künftige Wellen von COVID-19 gerechtfertigt.

Einige Arbeitnehmer, insbesondere diejenigen, die mit infizierten Personen in Kontakt kommen, z. B. im Gesundheits- und Sozialwesen, haben ein erhöhtes Risiko, sich mit COVID-19 anzustecken. Während einer Pandemie kann es auch andere Branchen geben, in denen Arbeitnehmer aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten ein höheres Risiko einer COVID-19-Infektion haben können.

Die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die meisten Mitgliedstaaten haben der Kommission mitgeteilt, dass sie COVID-19 im Einklang mit ihren nationalen Vorschriften schon jetzt als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkennen. Die Aktualisierung der Empfehlung der Kommission zu Berufskrankheiten ist wichtig, um die Anerkennung und Entschädigung von COVID-19 als Berufskrankheit durch alle Mitgliedstaaten zu fördern.

Weitere Informationen

Endgültige Stellungnahme des Beratenden Ausschusses

Empfehlung 2003/670/EG der Kommission vom 19. September 2003 über die Europäische Liste der Berufskrankheiten.

Strategischer Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027

Weitere Informationen über EU-Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz  

Nicolas Schmit auf Facebook und Twitter

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Mai 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg