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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel29. Juni 2024Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Weitere Ausweitung der Sanktionen der EU gegen Belarus, um Umgehungen zu bekämpfen

Participation of Josep Borrell Fontelles, High Representative of the Union for Foreign Affairs and Security Policy and Vice-President of the European Commission, in the EU Institute for Security Studies (EUISS) event

Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme neuer Sanktionen gegen Belarus durch den Rat, die angesichts der Beteiligung des Landes am rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt werden.

Der Umstand, dass die russische und die belarussische Wirtschaft eng miteinander verzahnt sind, hat die Umgehung der bestehenden Sanktionen gegen Russland erheblich erleichtert. Die neuen Sanktionen gegen Belarus spiegeln mehrere Maßnahmen wider, die bereits gegen Russland verhängt wurden, sodass sich die Wirksamkeit der Sanktionen der EU gegen Russland erhöht.

Die neuen Maßnahmen sind auf die besonderen Merkmale des Handels zwischen der EU und Belarus zugeschnitten und betreffen verschiedene Sektoren der belarussischen Wirtschaft, darunter Handel, Dienstleistungen und Verkehr. Auf diese Weise wird eine wirksame Strategie zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken verfolgt und gleichzeitig sichergestellt, dass die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Beteiligung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stehen.

Die Kommission wird die mögliche Umgehung von Sanktionen gegen Russland über Belarus weiterhin überwachen und ist bereit, eine weitere Angleichung der beiden Sanktionsregelungen zu unterstützen.

Handel

Die Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittliche Technologien wurden ausgeweitet, und es wurden neue Beschränkungen für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, sowie für Ausrüstung der Seeschifffahrt, Technologien im Bereich Erdölraffination und bestimmte Luxusgüter eingeführt.

Die Einfuhr von Waren, die es Belarus ermöglichen, seine Einnahmequellen zu diversifizieren, sowie von Gold und Diamanten wurden verboten.

Maßnahmen gegen Umgehung

EU-Wirtschaftsbeteiligte müssen sich nun nach besten Kräften darum bemühen, zu verhindern, dass ihre ausländischen Tochtergesellschaften an Tätigkeiten beteiligt sind, die die Sanktionen untergraben.

Um das Umgehungsrisiko im Zusammenhang mit sensiblen Gütern zu verringern, ist die Durchfuhr bestimmter Güter (z. B. Güter mit doppeltem Verwendungszweck, fortschrittliche Technologien, Feuerwaffen, luftfahrtbezogene Materialien) über Belarus von nun an verboten. Darüber hinaus müssen Ausführer aus der EU in neue Verträge eine Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus aufnehmen, und EU-Wirtschaftsbeteiligte, die mit Kampfgütern handeln, müssen Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht anwenden.

Mit dem Paket wird dem Rat zudem die Möglichkeit eingeräumt, gezielte Maßnahmen gegen Personen oder Einrichtungen zu verhängen, die die Sanktionen umgehen oder deren Zweck oder Wirksamkeit erheblich untergraben.

Dienstleistungen

Die Erbringung von Dienstleistungen für Belarus, seine Regierung und verbundene Einrichtungen ist nun eingeschränkt; betroffen sind u. a. Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungslegung, Rechnungsprüfung, Ingenieurwesen und Werbung.

Beförderung auf der Straße

Die restriktiven Maßnahmen wurden auf die Verwendung von in Belarus zugelassenen Anhängern oder Sattelanhängern ausgeweitet. Darüber hinaus wurde das bestehende Beförderungsverbot für Güter auf der Straße in der EU (einschließlich Durchfuhr) verschärft, das nun auch für EU-Unternehmen gilt, die sich zu mindestens 25 % im Besitz belarussischer Staatsangehöriger befinden.

Weitere Maßnahmen

Vor dem Hintergrund der neuen Maßnahmen können EU-Wirtschaftsbeteiligte Schadensersatz für Schäden geltend machen, die ihnen durch belarussische Einrichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sanktionen und Enteignung entstanden sind.

Hintergrund

Die sektoralen Maßnahmen gegen Belarus wurden zuletzt im August 2023 geändert, um sie weiter an die Sanktionen gegen Russland anzugleichen.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Juni 2024
Autor
Vertretung in Luxembourg