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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel15. Juli 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 1 Min

Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse für Luxemburg

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Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Für nähere Informationen über den Ablauf von Vertragsverletzungsverfahren siehe die gesamte Seite mit Fragen & Antworten. Weitere Informationen zu allen gefassten Beschlüssen sind im Register der Beschlüsse über Vertragsverletzungsverfahren zu finden.

 

Mit Gründen versehene Stellungnahmen

Schutz von Hinweisgebern: Europäische Kommission ergreift nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen 15 Mitgliedstaaten, darunter Luxemburg

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den nächsten Schritt in den Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien (INFR(2022)0021), Tschechien (INFR(2022)0043), Estland (INFR(2022)0055), Finnland (INFR(2022)0079), Frankreich (INFR(2022)0083), Deutschland (INFR(2022)0052), Griechenland (INFR(2022)0061), Ungarn (INFR(2022)0093), Irland (INFR(2022)0098), Italien (INFR(2022)0106), Luxembourg (INFR(2022)0119), die Niederlande (INFR(2022)0143), Polen (INFR(2022)0150), die Slowakei (INFR(2022)0188) und Spanien (INFR(2022)0073) einzuleiten und mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 umsetzen. Im Januar 2022 hatte die Kommission Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission gerichtet. Die 15 genannten Mitgliedstaaten haben noch immer keine Umsetzungsmaßnahmen erlassen und haben nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Kommission zu antworten. Ohne zufriedenstellende Antworten kann die Kommission die betreffenden Mitgliedstaaten beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juli 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg