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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel5. Oktober 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 5 Min

Unterstützung in Krisenzeiten unter Wahrung der finanziellen Interessen der EU mithilfe des EU-Haushalts 2022

  Illustration d'un espace TVA unique dans l'UE au moyen d'une calculatrice
© Union européenne, 2017

Die Kommission begrüßt den Beschluss des Europäischen Rechnungshofes (EuRH), die EU-Jahresrechnung zum sechzehnten Mal in Folge als einwandfrei zu beurteilen. Der Einnahmenteil des EU-Haushalts ist – wie schon in den Vorjahren – ebenfalls frei von wesentlichen Fehlern.

Die Kommission nimmt die Vorbehalte des EuRH in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Kenntnis.

Ein robuster und flexibler EU-Haushalt zur Bewältigung schwerer Krisen

Im Jahr 2022, gerade als sich die Weltwirtschaft von der COVID‑19-Pandemie zu erholen begann, startete Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Vor diesem Hintergrund wurde mit Mitteln aus dem EU-Haushalt essenzielle Unterstützung für die Ukraine geleistet und zeitgleich denjenigen geholfen, die von den sozioökonomischen Folgen des Kriegs betroffen waren. Mit 15,4 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt wurden die Ukraine und die Mitgliedstaaten unterstützt, während insgesamt 138,7 Mrd. EUR aus der ARF im Jahr 2022 der Förderung des grünen und des digitalen Wandels mithilfe von konkreten Reformen und Investitionen dienten.

Darüber hinaus wurden mit Mitteln aus dem EU-Haushalt die Klimaschutzverpflichtungen der EU umgesetzt und konkrete Ergebnisse für Haushalte in ganz Europa erzielt. So wurden im Jahr 2022 119,4 Mrd. EUR für Maßnahmen bereitgestellt, die zu den Klimazielen beitragen, was 36 % der Mittel des EU-Haushalts und des Aufbauinstruments NextGenerationEU (NGEU) entspricht. Im Rahmen der Kohäsionspolitik profitierten 22 Millionen Bürgerinnen und Bürger vom Hochwasserschutz und 19 Millionen Bürgerinnen und Bürger von Waldbrandschutzmaßnahmen.

Trotz des schwierigeren Marktumfelds, mit dem alle Emittenten konfrontiert waren, blieb die Nachfrage nach EU-Anleihen im Jahr 2022 hoch. Die Kommission setzt derzeit eine Schuldenmanagementstrategie um, mit der ein starkes und liquides Emissionsprogramm aufgebaut werden soll. Aufgrund ihrer Finanzierungsstrategie hat die Kommission ihren sehr guten Ruf als Emittentin an den Anleihemärkten weiter gefestigt.

Standpunkte der Kommission zum EuRH-Bericht über den EU-Haushalt 2022

Die Kommission möchte daran erinnern, dass die vom EuRH bekannt gegebene geschätzte Fehlerquote kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung ist. Es handelt sich dabei um eine Schätzung der Mittel, die aus dem EU-Haushalt bereitgestellt wurden, obschon bestimmte Vorschriften nicht eingehalten wurden. Was Vorhaben im Rahmen des MFR anbelangt, so teilt die Kommission jedoch nicht in allen Punkten die Einschätzung des EuRH im Hinblick darauf, ob eine Unregelmäßigkeit vorliegt oder wie die finanziellen Auswirkungen der festgestellten Fehler zu bewerten sind. Dies führt zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen hinsichtlich des Ausmaßes und der Tragweite der in bestimmten Politikbereichen festgestellten Probleme.

Was die Umsetzung der ARF anbelangt, so begrüßt die Kommission, dass der EuRH ihren Bewertungen der Etappenziele und Zielwerte, die in den ARF-Finanzhilfezahlungen für 2022 berücksichtigt sind, mehrheitlich zustimmt. Die Kommission widerspricht jedoch den Feststellungen des EuRH, was eine begrenzte Zahl von Fällen unrechtmäßig getätigter Zahlungen aus der ARF betrifft. Die Kommission stellt ferner fest, dass die vom EuRH geschätzten finanziellen Auswirkungen in Bezug auf mutmaßlich unrechtmäßig getätigte Zahlungen aus der ARF in jedem Fall unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegen. Wir halten daran fest, dass alle Zahlungen aus der ARF im Jahr 2022 korrekt getätigt wurden.

Kommission arbeitet zur Verringerung des Fehlerrisikos weiter an der Verbesserung der Verwaltung des EU-Haushalts

Dank Hunderttausender Kontrollen, die von nationalen Behörden, anderen Partnern und der Kommission selbst durchgeführt wurden, weiß die Kommission, wo die Risiken für den EU-Haushalt liegen, und kann sowohl vor als auch nach der Auszahlung von Mitteln gezielte Abhilfemaßnahmen ergreifen. Ziel der Kommission ist es, sicherzustellen, dass die Restfehlerquote nach Abschluss eines Programms und aller Kontrollen und Korrekturen deutlich unter 2 % liegt. Dieses Ziel wurde 2022 erreicht, da die Kommission auf der Grundlage der prognostizierten künftigen Korrekturen das Risiko beim Abschluss der Programme auf 0,9 % schätzt.

Die Kommission verbessert das Finanzmanagement des EU-Haushalts weiter, wo dies nötig ist. Da die Komplexität der Vorschriften für Durchführungspartner und Begünstigte die Hauptursache für Fehler darstellt, führte die Kommission vereinfachte Vorschriften für die Programme des Zeitraums 2021-2027 sowie die elektronische Verwaltung aller Finanzhilfen für direkt von der Kommission verwaltete Programme ein. Ferner setzt die Kommission weiterhin verstärkt auf vereinfachte Finanzierungsformen, um den Verwaltungsaufwand für die Endempfänger – angefangen bei kleinen und mittleren Unternehmen – weiter zu verringern. Die Kommission arbeitet auch weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten und anderen Partnern zusammen, um eine wirtschaftliche Haushaltsführung bei den EU-Mitteln zu gewährleisten.

In Bezug auf die ARF hat die Kommission die Empfehlung des EuRH, ihre internen Verfahren für die Bewertung von Zahlungsanträgen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 zu verbessern, bereits weitgehend umgesetzt. Des Weiteren hat die Kommission im vergangenen Jahr die Klarheit und Transparenz ihrer Bewertungsverfahren deutlich erhöht. Im Jahr 2023 hat die Kommission – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Europäischen Parlaments, des Rates und des Europäischen Rechnungshofes – die Robustheit ihres Kontrollrahmens weiter gestärkt, um in Ergänzung zur primären Verantwortung der Mitgliedstaaten eine zusätzliche Gewähr für die ordnungsgemäße Verwendung von ARF-Mitteln und den wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union zu bieten.

Hintergrund

Mit der Veröffentlichung des Jahresberichts des EuRH und der Vorlage des Pakets „Integrierte Rechnungslegung und Rechenschaftsberichte“ (IFAR) vor dem Europäischen Parlament wird das jährliche Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt eingeleitet, um eine Bestandsaufnahme der mit dem EU-Haushalt erzielten Ergebnisse im Jahr 2022 vorzunehmen.

Das IFAR-Paket umfasst Berichte der Kommission und liefert ausführliche Informationen aus verschiedenen Blickwinkeln zur Ausführung des EU-Haushalts. Diese Berichte sind von entscheidender Bedeutung, um Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Verwendung von Steuergeldern zu gewährleisten.

Bei der Entscheidung, ob die Entlastung erteilt, aufgeschoben oder verweigert wird, berücksichtigt das Europäische Parlament das von der Kommission ausgearbeitete IFAR-Paket, den Jahresbericht des EuRH und alle einschlägigen Sonderberichte des EuRH.

Die Europäische Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten und anderen Partnern Hand in Hand, um sicherzustellen, dass die EU-Haushaltsmittel weiterhin wirksam zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger verwendet und auch in Zukunft vor Betrug und Unregelmäßigkeiten geschützt werden und dass sie dazu beitragen, konkrete Ergebnisse im Einklang mit den politischen Prioritäten der Union zu erzielen.

Weitere Informationen

Integrierte Rechnungslegung und Rechenschaftsberichte 2022

Jährliche Management- und Leistungsbilanz 2022

Factsheet – Ergebnisse erzielen und den EU-Haushalt im Jahr 2022 schützen

Offizielle Website des Europäischen Rechnungshofes

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Oktober 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg