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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel7. Dezember 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 5 Min

Die EU auf der COP15: Schlussverhandlungen für ein globales Übereinkommen zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt für Mensch und Planeten

Heute beginnt die Konferenz der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt (COP15) in Montreal.

Biodiversity Belgium - Beekeeping

Heute beginnt die Konferenz der Vereinten Nationen zur biologischen Vielfalt (COP15) in Montreal. Vom 7. bis 19. Dezember möchten die teilnehmenden Länder gemeinsam ein globales Übereinkommen zum Schutz der Natur und des Planeten mit langfristigen Zielen bis 2050 und Etappenzielen für das Jahr 2030 erreichen. Als Vertreterin der EU wird die Europäische Kommission gemeinsam mit allen Vertragsparteien darauf hinarbeiten, ein ehrgeiziges globales Übereinkommen für Schutz, Wiederherstellung, nachhaltige Nutzung und Investitionen in biologische Vielfalt und Ökosysteme abzuschließen. Beim Tagungsteil auf hoher Ebene vom 14. bis 17. Dezember wird Kommissionsmitglied Sinkevičius die Kommission vertreten und das Verhandlungsteam der EU leiten.

In Anlehnung an den richtungsweisenden Klimagipfel, auf dem sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt hat, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, möchte die Kommission nach mehr als zweijährigen Verhandlungen erreichen, dass die COP15 zu einem „Pariser Moment“ für die biologische Vielfalt wird. Auch bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt bedarf es ehrgeiziger Ziele, wenn wir die Kapazitäten unseres Planeten aufrechterhalten wollen, 8 bzw. in naher Zukunft 10 Milliarden Menschen zu ernähren, den Klimawandel bekämpfen und unsere Lebensgrundlagen schützen wollen. Ein erster wesentlicher Schritt besteht darin, die Natur bis zum Jahr 2030 in einen besseren Zustand zu versetzen als dies im Jahr 2020 der Fall war.

Die EU auf der COP15: Prioritäten für einen globalen Biodiversitätsrahmen

Gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten wird die Kommission auf die Annahme eines ehrgeizigen und umfassenden globalen Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 hinarbeiten, der einen echten Wandel begünstigt. Das auf der COP15 angestrebte Übereinkommen sollte Folgendes umfassen:

  • ein Ziel zum Schutz von 30 % der Land- und Meeresflächen bis 2030, insbesondere der für die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen besonders wertvollen Gebiete. Die Schutzgebiete sollten dabei gut vernetzt sein und effizient verwaltet werden.
  • ein Ziel zur Wiederherstellung einer Fläche von 3 Mrd. Hektar geschädigter Land- und Süßwasserökosysteme sowie 3 Mrd. Hektar Meeresökosysteme. Durch die Wiederherstellung dieser Gebiete können ihre Produktivität und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Dürren, Überschwemmungen und Schädlinge im Vergleich zu heute gesteigert werden. 
  • Ziele im Hinblick auf die direkten Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt, wie unter anderem die Umweltverschmutzung.
  • Zusagen bezüglich der Förderung einer nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, insbesondere in Form von agrarökologischen Ansätzen, durch die der Einsatz von Pestiziden reduziert, die Entwaldung eingedämmt und naturbasierte Lösungen als fester Bestandteil unserer Wirtschaft etabliert werden sollen. Eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wird den Bedürfnissen des Menschen unter anderem in Bezug auf Nahrungsmittel, Fasern, Brennstoffe, Medizin und Tourismus gerecht und fördert gleichzeitig die Erhaltung der Natur.
  • einen soliden Überwachungsrahmen mit verschiedenen Leitindikatoren und einem zuverlässigen Mechanismus für die Überprüfung der nationalen Ziele hinsichtlich seiner Durchführung, um sicherzustellen, dass das Übereinkommen vollständig umgesetzt wird.

Bereitstellung von Finanzmitteln für die biologische Vielfalt

Zur Erreichung der Ziele zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt werden beträchtliche finanzielle Ressourcen benötigt. Wie von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hat, wird die EU ihre globalen Biodiversitätsfinanzmittel insbesondere für die am stärksten gefährdeten Länder im Zeitraum 2021-2027 auf 7 Mrd. EUR verdoppeln und ermutigt alle internationalen Geber, ähnlich ehrgeizige Ziele anzustreben. Darüber hinaus unterstützt die Kommission in Montreal ein umfassendes Paket zur Mobilisierung von Mitteln aus allen Quellen, seien es nationale oder internationale, öffentliche oder private Mittel

Vorrangig müssen jedoch die vorhandenen Mittel effizienter genutzt werden, etwa indem allen Finanzströmen umweltfreundliche Ziele zugrunde gelegt werden und gegen schädliche Subventionen vorgegangen wird. Den Unternehmen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Dies beginnt mit der Überwachung, Bewertung und Offenlegung der Auswirkungen ihrer Tätigkeiten sowie ihrer Abhängigkeiten von der Natur. Die EU unterstützt die Forderung der Global Business Coalition nach einer Berichterstattungspflicht für Unternehmen und Finanzinstitute

Ein wichtiger Verhandlungspunkt ist auch der Zugang zu genetischen Ressourcen (digitale Sequenzinformationen, DSI) sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben. Die Kommission drängt darauf, dass eine wie auch immer geartete Lösung praktikabel und leicht umsetzbar sein muss. Sie sollte für Rechtssicherheit und Klarheit sorgen und mehr Nutzen als Kosten mit sich bringen. Insbesondere sollte freier Zugang zu diesen Informationen gewährleistet und die Forschung nicht behindert werden.

Wir können nur über das Kontrolle haben, was sich auch messen lässt. Die Kommission setzt sich daher für die Stärkung von Kapazitätsaufbau und ‑entwicklung sowie für die Schaffung einer internationalen Koordinierungsstelle zur Förderung der biologischen Vielfalt ein, um unsere Partnerländer bei der Umsetzung des künftigen globalen Übereinkommens zu unterstützen.

Hintergrund

Da die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung von der Natur abhängt, bedeutet der Schutz der biologischen Vielfalt, die grundlegenden Bausteine unserer Existenz zu bewahren. Die weltweite Ernährungssicherheit hängt von der Bestäubung durch Insekten und von gesunden Böden ab und ist somit akut gefährdet, wenn der Rückgang der biologischen Vielfalt und die Schädigung der Ökosysteme mit der derzeitigen Geschwindigkeit weiter voranschreiten. Der Verlust an biologischer Vielfalt gefährdet die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und anderer internationaler Ziele und Vorgaben.

Gleichzeitig ist die Natur unser bester Verbündeter bei der Bekämpfung des Klimawandels und der dadurch hervorgerufenen Naturkatastrophen. Zudem gehören naturbasierte Lösungen zu den kostengünstigsten und wirksamsten Klimaschutzmaßnahmen – doch dafür muss sich unsere Umwelt in einem guten Zustand befinden. Die derzeitige Situation ist folgende:

•   Eine Million Arten sind aufgrund menschlicher Tätigkeiten vom Aussterben bedroht, darunter 40 % aller Insekten.

•   Die Tropenwälder werden mit einer Geschwindigkeit von 13 Mio. Hektar pro Jahr weiter abgeholzt, das entspricht der Fläche Griechenlands oder Nicaraguas.

•   Ein Drittel der Landflächen unseres Planeten ist stark geschädigt und jedes Jahr gehen 24 Mrd. Tonnen fruchtbarer Böden verloren.

Weitere Informationen

Die EU auf der COP15-Artenschutzkonferenz (europa.eu)

Video der Europäischen Kommission zur COP15

Quote(s)

Bei der Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt geht es um die Rettung unserer Lebensgrundlagen und unserer Wirtschaft. Die Natur ist ein grundlegender Baustein eines gesunden und produktiven Planeten, der uns mit Nahrungsmitteln und unseren Lebensgrundlagen versorgt und zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt. Die COP15 muss einen globalen Plan zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur hervorbringen. Europa ist bereit, ehrgeizige Ziele anzustreben, aber wir benötigen dafür die Unterstützung der übrigen Welt. Sorgen wir dafür, dass Montreal zur Stunde der Natur wird.

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, erklärte: - 06/12/2022

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Dezember 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg