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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel2. Mai 2023Vertretung in LuxembourgLesedauer: 3 Min

Kommission erlässt außerordentliche und befristete Präventivmaßnahmen für begrenzte Einfuhren aus der Ukraine

EU and Ukrainian Flag

Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen der besonderen Schutzbestimmungen der Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen außerordentliche und befristete Präventivmaßnahmen für Einfuhren einer begrenzten Zahl von Erzeugnissen aus der Ukraine erlassen. Diese Maßnahmen sind aufgrund außergewöhnlicher Umstände im Zusammenhang mit schwerwiegenden logistischen Engpässen in fünf Mitgliedstaaten notwendig und betreffen ausschließlich vier landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine, nämlich Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne. Ziel der Maßnahmen ist es, in Bulgarien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Ungarn logistische Engpässe in Bezug auf diese Erzeugnisse zu verringern. Die Maßnahmen treten am 2. Mai in Kraft und gelten bis zum 5. Juni 2023.

Während dieses Zeitraums können Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne mit Ursprung in der Ukraine weiterhin in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme der fünf Mitgliedstaaten an den Außengrenzen – Bulgarien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Ungarn –, in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Die Erzeugnisse können auch in Zukunft im Rahmen eines gemeinsamen zollrechtlichen Versandverfahrens in oder durch diese fünf Mitgliedstaaten befördert oder in ein Land oder Gebiet außerhalb der EU verbracht werden.

Parallel dazu haben sich Bulgarien, Polen, die Slowakei und Ungarn verpflichtet, ihre unilateralen Maßnahmen in Bezug auf Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne sowie auf alle anderen Erzeugnisse aus der Ukraine aufzuheben.

Die Maßnahmen tragen den Anliegen der Landwirte in den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten Rechnung und bekräftigen gleichzeitig das starke Engagement der EU, die Ukraine zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie ihr Getreide, das für die Ernährung der Welt und für niedrige Nahrungsmittelpreise von entscheidender Bedeutung ist, angesichts der enormen Herausforderungen durch den unprovozierten Angriff Russlands weiterhin ausführen kann.

Diese Maßnahmen sind Teil des von der Kommission vorgelegten allgemeinen Unterstützungspakets und werden durch eine finanzielle Unterstützung für Landwirte in den fünf Mitgliedstaaten und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Durchfuhr ukrainischer Getreideausfuhren über Solidaritätskorridore in andere Mitgliedstaaten und Drittländer ergänzt.

Die Kommission ist bereit, nach dem Auslaufen der geltenden Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen am 5. Juni 2023 Präventivmaßnahmen wieder einzuführen, solange die Ausnahmesituation anhält.

Sie ist außerdem bereit, im Rahmen des beschleunigten Schutzklauselverfahrens des Vorschlags der Kommission für die neue Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen eine Bewertung der Lage anderer sensibler Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in die Wege zu leiten, sobald diese Verordnung in Kraft getreten ist.

Hintergrund

Die EU hat alle ihre Einfuhren aus der Ukraine vorübergehend liberalisiert und ihre handelspolitischen Schutzmaßnahmen gegen ukrainische Unternehmen bis zum 5. Juni 2023 ausgesetzt. Dank dieser Maßnahmen leistet die EU der kriegsgebeutelten Wirtschaft der Ukraine große Unterstützung. Darüber hinaus hat die EU Solidaritätskorridore eingerichtet, um sicherzustellen, dass die bedürftigsten Länder ukrainisches Getreide erhalten, da durch den russischen Angriffskrieg der Zugang der Ukraine zu ihren Schwarzmeerhäfen stark eingeschränkt wurde. Die Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine sind zu einem Rettungsanker für die Wirtschaft der Ukraine geworden, haben eine neue Anbindung an die Union hergestellt und dienen ferner dazu, eine weltweite Nahrungsmittelkrise zu verhindern.

Der Anstieg des Verkehrs an den Grenzen zwischen der Ukraine und der EU hat sich auf die Logistikkosten ausgewirkt und Engpässe verursacht, was wiederum zu gesättigten Lagerkapazitäten und Logistikketten geführt hat. Diese außergewöhnlichen Umstände beeinträchtigten die wirtschaftliche Lebensfähigkeit lokaler Erzeuger in diesen Mitgliedstaaten. Die Kommission kam im Zuge ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Situation ein unverzügliches Eingreifen nach Artikel 4 Absatz 9 der Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen erfordert.

Weitere Informationen

Durchführungsverordnung der Kommission zur Einführung bestimmte Waren mit Ursprung in der Ukraine betreffender Präventivmaßnahmen

Handelsbeziehungen der EU mit der Ukraine

Zitate

Seit Beginn des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands hat die EU hart und beständig daran gearbeitet, dass die Ukraine ihr Getreide, das für die Ernährung der Welt und für niedrige Nahrungsmittelpreise von entscheidender Bedeutung ist, weiterhin ausführen kann. Die heutigen Maßnahmen sind Teil eines Pakets, um die Ukraine weiterhin tatkräftig zu unterstützen und gleichzeitig den Anliegen angrenzender EU-Mitgliedstaaten bezüglich Logistik und Handel Rechnung zu tragen. Ich freue mich, sagen zu können, dass wir mit diesem Paket weiterhin einen gemeinsamen EU-Ansatz verfolgen, statt mit unilateralen Maßnahmen das normale Funktionieren unseres Binnenmarkts zu beeinträchtigen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für Handel - 02/05/2023

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. Mai 2023
Autor
Vertretung in Luxembourg