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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel7. März 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 2 Min

Kommission genehmigt 40 Mio. EUR für luxemburgische Regelung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Unterstützung des Aufbaus einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Drapeaux Luxembourg - Union européenne

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 40 Mio. EUR ausgestattete Regelung zur Förderung der Entwicklung einer öffentlich zugänglichen und privaten Ladeinfrastruktur in Luxemburg genehmigt. Die Regelung ist Teil des umfassenden Plans Luxemburgs, auf nationaler Ebene ein integriertes Netz von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge aufzubauen. Dies wird die Nutzung dieser Fahrzeuge fördern und zur Verringerung der CO2- und Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs sowie zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Die Regelung wird nach der positiven Bewertung des luxemburgischen Aufbau- und Resilienzplans und seiner Annahme durch den Rat teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert.

Die Regelung besteht aus drei Maßnahmen:

  • Investitionsbeihilfen für Unternehmen für den Bau oder Ausbau einer öffentlich zugänglichen oder privaten Ladeinfrastruktur;
  • Investitionsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Bau oder Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur; und
  • die Anpassung des Finanzierungssystems für die öffentliche Ladeinfrastruktur in Luxemburg und Maßnahmen zur Erleichterung der Übertragung öffentlicher Ladeinfrastrukturen, die sich derzeit im Eigentum der Stromverteilernetzbetreiber befinden, an Dritte, die im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ausgewählt werden.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie geprüft. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Maßnahme die Einführung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördern und somit zur Verringerung der CO2- und Schadstoffemissionen im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU und den Zielen des europäischen Grünen Deals beitragen wird. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt ist, da sie im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gewährt wird, und dass die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt- und Klimaziele der EU etwaige beihilfebedingte Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen überwiegen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission bewertet vorrangig die Maßnahmen, die staatliche Beihilfen umfassen, die in den im Rahmen der ARF vorgelegten nationalen Konjunkturprogrammen enthalten sind, und hat den Mitgliedstaaten Leitlinien und Unterstützung in den Vorbereitungsphasen der nationalen Pläne an die Hand gegeben, um die rasche Einführung der ARF zu erleichtern.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.62131 zugänglich gemacht.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. März 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg