Die Europäische Kommission hat heute offiziell eine Antisubventionsuntersuchung betreffend die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) aus China eingeleitet. Bei der Untersuchung wird zunächst festgestellt, ob BEV-Wertschöpfungsketten in China von rechtswidriger Subventionierung profitieren und ob diese Subventionierung eine wirtschaftliche Schädigung der BEV-Hersteller in der EU verursacht oder zu verursachen droht. Sollte sich beides als zutreffend erweisen, werden im Rahmen der Untersuchung die voraussichtlichen Folgen und Auswirkungen der Maßnahmen auf Einführer, Nutzer und Verbraucher von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen in der EU untersucht. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird die Kommission feststellen, ob es im Interesse der EU liegt, die Auswirkungen der festgestellten unlauteren Handelspraktiken durch die Einführung von Antisubventionszöllen auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China zu beheben.
Die von Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, am 13. September in der Rede zur Lage der Union (SOTEU) angekündigte Untersuchung wird strenge rechtliche Verfahren im Einklang mit den EU- und WTO-Regeln durchlaufen, sodass alle betroffenen Parteien, einschließlich der chinesischen Regierung und der Unternehmen/Ausführer, ihre Stellungnahmen, Beweise und Argumente vorbringen können.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: „Der Elektrofahrzeugsektor birgt ein enormes Potenzial für die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas und unsere Führungsrolle im Bereich der grünen Industrie. Die Automobilhersteller in der EU und die damit verbundenen Branchen investieren bereits und sind innovativ tätig, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen. Wo immer wir feststellen, dass ihre Bemühungen durch Marktverzerrungen und unlauteren Wettbewerb behindert werden, handeln wir entschlossen. Und wir werden dies unter uneingeschränkter Achtung unserer EU- und internationalen Verpflichtungen tun – denn Europa hält sich innerhalb seiner Grenzen und weltweit an die Regeln. Diese Antisubventionsuntersuchung wird gründlich, fair und faktenbasiert sein.“
Tätigwerden auf eigene Initiative
Die Kommission leitete diese Untersuchung auf eigene Initiative hin ein, nachdem sie hinreichende Beweise dafür zusammengetragen hatte, dass der jüngste Anstieg der Niedrigpreis- und subventionierten Einfuhren von Elektrofahrzeugen aus China in die EU eine wirtschaftliche Bedrohung für die Elektroautoindustrie in der EU darstellte.
Obwohl von diesem EU-Wirtschaftszweig kein förmlicher Antrag auf Einleitung eines Verfahrens eingereicht wurde, sehen die Antisubventionsvorschriften der EU vor, dass der Wirtschaftszweig der EU aufgefordert wird, an der Untersuchung von Amts wegen mitzuarbeiten.
Gemäß den rechtlichen Anforderungen nach den EU- und WTO-Regeln fanden vor der Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung Konsultationen mit der chinesischen Regierung statt.
Verfahren und nächste Schritte
In der heute veröffentlichten Einleitungsbekanntmachung werden die Behauptungen zusammengefasst und das Verfahren erläutert, nach dem festgestellt wird, ob eine Subventionierung vorliegt, die eine Bedrohung für den Wirtschaftszweig der EU darstellt.
Die Untersuchung wird innerhalb von 13 Monaten nach ihrer Einleitung abgeschlossen. Wenn dies rechtlich gerechtfertigt ist, können vorläufige Antisubventionszölle innerhalb von neun Monaten nach der Einleitung eingeführt werden, wobei etwaige endgültige Maßnahmen bis zu vier Monate später oder innerhalb von 13 Monaten nach Einleitung der Untersuchung eingeführt werden.
Weitere Informationen
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. Oktober 2023
- Autor
- Vertretung in Luxembourg