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Vertretung in Luxemburg
Presseartikel1. März 2022Vertretung in LuxembourgLesedauer: 6 Min

NextGenerationEU: Erster Jahresbericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität zeigt gute Fortschritte

A NextGenerationEU poster in Ljubljana city centre
© Union européenne, 2021

Die Europäische Kommission hat heute ihren ersten Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), des Kernstücks von NextGenerationEU, vorgelegt. Aus der ARF werden den Mitgliedstaaten Zuschüsse und Darlehen im Gesamtumfang von bis zu 723,8 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) für Investitionen und Reformen bereitgestellt, die einen echten Wandel bewirken und so dafür sorgen werden, dass die EU gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorgeht.

Ein Jahr nach Einführung der ARF zieht der Bericht Bilanz, wie die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität seit der Annahme der ARF-Verordnung im Februar 2021 bis zur ersten regulären Auszahlung im Dezember 2021 vorangekommen ist. Der Bericht zeigt, dass große Fortschritte erzielt wurden und die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität gut vorankommt.

Der Bericht nennt zahlreiche Beispiele für ARF-finanzierte Investitionen und Reformen, die in den 22 bisher verabschiedeten Aufbau- und Resilienzplänen enthalten sind. Vorgestellt werden konkrete Maßnahmen, die zu den sechs politischen Säulen der ARF-Verordnung, insbesondere auch zum ökologischen und digitalen Wandel, beitragen. Der Bericht gibt also interessante Einblicke in den beispiellosen Umfang und die beispiellose Wirkung der Maßnahmen, die dank der Aufbau- und Resilienzfazilität in der gesamten EU nun umgesetzt werden.

Um dies zu ermöglichen, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten Seite an Seite mit dem Europäischen Parlament und dem Rat eng zusammengearbeitet.

Stand der Umsetzung

Nach eingehender Vorbereitung und einem intensivem Dialog mit jedem einzelnen Mitgliedstaat hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne gründlich und zügig bewertet. 22 Pläne wurden von der Kommission positiv bewertet. Für diese Pläne wurden bislang insgesamt 445 Mrd. EUR (291 Mrd. EUR an Zuschüssen und 154 Mrd. EUR an Darlehen) zugewiesen.

Nachdem der Rat grünes Licht für diese 22 Pläne gegeben hatte, zahlte die Kommission innerhalb kurzer Zeit 56,6 Mrd. EUR als Vorfinanzierung an die 21 Mitgliedstaaten aus, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatten.

Bislang haben fünf Mitgliedstaaten den ersten regulären Auszahlungsantrag bei der Kommission gestellt, und mehr als 30 weitere Anträge werden 2022 erwartet. Auf den ersten Zahlungsantrag hin wurde im Dezember 2021 die Summe von 10 Mrd. EUR an Spanien ausgezahlt. Sobald die Mitgliedstaaten die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte erreicht haben, dürften weitere Gelder fließen.

Die Union hat die Mittel zur Finanzierung der Aufbau- und Resilienzfazilität erfolgreich an den Kapitalmärkten aufgenommen und 2021 ihre erste grüne Anleihe aufgelegt.

Beitrag zu den Klima- und Digitalisierungszielen und den sechs Säulen

Laut ARF-Verordnung müssen die in den Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Reformen und Investitionen bestimmte Zielvorgaben für die Ausgaben im Bereich Klima und Digitales erfüllen und einen angemessenen Beitrag zu den sechs Säulen oder Politikbereichen von europäischer Bedeutung leisten. Die Kommission hat für beides eine Methodik entwickelt, eine für die Berichterstattung über die Zielvorgaben und eine für die sechs Säulen.

Betrachtet man alle Pläne zusammen, sind rund 40 % der Mittel für Maßnahmen zugunsten der Klimaziele eingeplant. Das in der Verordnung gesetzte Klimaziel von 37 % wird bei allen Plänen übertroffen. Außerdem sollen 26 % der Mittel, die in den angenommenen Plänen insgesamt vorgesehen sind, für Digitales ausgegeben werden. Auch hier wird das in der Verordnung festgelegte Ziel von 20 % erheblich übertroffen.

Die Ausgaben, die zum ökologischen Wandel (Säule 1) beitragen sollen, belaufen sich in den 22 genehmigten Plänen zusammengenommen auf schätzungsweise 224,1 Mrd. EUR. Knapp 130 Mrd. EUR der geschätzten Gesamtausgaben sollen dem digitalen Wandel (Säule 2) zugutekommen. Einen Beitrag zur Säule „Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (Säule 3) leisten in den 22 angenommenen Plänen mehr als tausend Maßnahmen im Gesamtumfang von rund 223 Mrd. EUR. Die Maßnahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt (Säule 4) belaufen sich auf 193 Mrd. EUR. Die Maßnahmen zugunsten von Säule 5 „Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz“ erreichen 78 Mrd. EUR, während sich die Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche (Säule 6) auf 49 Mrd. EUR belaufen.

Die Fortschritte bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne können über das Aufbau- und Resilienzscoreboard verfolgt werden, ein von der Kommission im Dezember 2021 eingerichtetes Online-Portal.

Mehrwert und Spillover-Effekte

In dem Bericht wird der Mehrwert der Aufbau- und Resilienzfazilität hervorgehoben. Diese sei ein einzigartiges leistungsbasiertes Werkzeug für eine beispiellose Reform- und Investitionsagenda, mit der die spezifischen Herausforderungen der Mitgliedstaaten angegangen werden sollen. Laut Bericht ist zu erwarten, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität in der gesamten EU positive Spillover-Effekte entfalten und die wirtschaftliche Konvergenz sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt voranbringen wird.

Stimmen aus dem Kommissionskollegium:

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: 

„Nach nunmehr einem Jahr bin ich sehr stolz zu sehen, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität unser Ziel verwirklicht. Dieses Aufbauinstrument wird einen Wandel unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften bewirken. Rund 40 % der Mittel kommen den Klimazielen und 26 % der Digitalisierung zugute. Das ist sogar noch mehr als unser ursprüngliches Ziel und ein großer Erfolg. Unsere Europäische Union wird moderner und widerstandsfähiger aus der COVID-19-Krise hervorgehen.“

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte: 

„So etwas wie die Aufbau- und Resilienzfazilität hat es noch nie gegeben und wäre vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen. Der erste Bericht über die Aufbau- und Resilienzfazilität zeigt, wie viel wir in nur einem Jahr geschafft haben. Diese beispiellose Reform- und Investitionsagenda trägt schon jetzt in der gesamten Europäischen Union Früchte. Die Länder haben ihre nationalen Konjunkturprogramme auf den Weg gebracht. Bis jetzt liegen wir gut auf Kurs. Dabei darf man nicht vergessen, dass alle Zahlungen an messbare Ergebnisse geknüpft sind. Die Fazilität ist auch sehr transparent – jeder kann im Internet nachsehen, wie ein Land vorankommt und wofür die EU-Gelder ausgegeben werden. Wir sind entschlossen, die Fazilität zum gemeinsamen Erfolg aller Europäerinnen und Europäer zu machen. Bessere Gesellschaften, stärkere Volkswirtschaften – und eine faire und dauerhafte Erholung von der Krise.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni erklärte: 

„Das erste Jahr der Aufbau- und Resilienzfazilität lässt sich unter dem Motto zusammenfassen: ‚So weit, so gut‘. In den zwölf Monaten, seit die ARF ins Leben gerufen wurde, wurden 22 nationale Pläne beschlossen und auf den Weg gebracht. Die ehrgeizigen Finanzierungsziele der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Bereiche Klima und Digitales wurden weit übertroffen, und die Pläne enthalten mehr als tausend Maßnahmen, die zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen. Das kommende Jahr wird die Nagelprobe sein und zeigen, ob wir gemeinsam in der Lage sind, die vereinbarten beispiellosen Investitionen und Reformen umzusetzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir alle diese Herausforderung meistern und diese einzigartige Chance nutzen werden.“

Hintergrund

Mit dem Bericht legt die Kommission erstmals einen Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität vor, der ab jetzt laut ARF-Verordnung während der gesamten Laufzeit der Fazilität einmal jährlich erstellt werden muss. Er wird in den Dialog einfließen, der zwischen den Unionsorganen und mit Interessenträgern über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität geführt wird.

Inhaltlich stützt sich der Bericht auf die Angaben in den angenommen Aufbau- und Resilienzplänen, wie sie von der Kommission bewertet wurden, sowie auf die Daten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer halbjährlichen Berichterstattung bis Ende November 2021 zu übermitteln hatten, und auf die Entwicklungen bei der Durchführung der Fazilität bis Ende Februar 2022.

Weitere Informationen

Factsheet 1: Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Factsheet 2: Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Erster Jahresbericht über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Aufbau- und Resilienzfazilität

Aufbau- und Resilienzscoreboard

Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität

Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
1. März 2022
Autor
Vertretung in Luxembourg